chris12
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hab ich schon selbst gefunden, habs ja sogar verlinkt.Fuchiii schrieb:https://deutschesmietrecht.de/mietv...zahl-austausch-verlust-notfallschluessel.html
Findet man in google inbnerhalb von Sekunden. Aber hier für dich vorgekaut.
Woher kommt deine "Das kann ja gar nicht sein" Einstellung?
Ja, das ist zulässig! Der Mieter hat das alleinige Gebrauchsrecht und darf deshalb das Schloss zu seiner Wohnung, seinem Kellerraum oder seiner Garage auswechseln. Nur die Schlösser zu Türen, zu denen auch andere Mitmieter hinein müssen (z.B. Eingangstür eines Mehrfamilienhauses, Fahrradkeller oder Hoftür) darf er nicht austauschen. Selbstverständlich ist der Mieter bei Rückgabe der Wohnung verpflichtet, den ursprünglichen Zylinder wieder einzubauen und alle dazugehörigen Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.
So... musst nichtmal auf den Link klicken, wir wollen dich ja nicht überfordern.
Edit: Falls dir das nicht genug ist Frag mal beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt für Immobilienrecht, da bekommst die gleiche Antwort.
hättest nur lesen müssen, und nicht gleich den schlaumaier raushängen.