Hallo zusammen,
Folgendes problem.
ich hatte Anfang Oktober 2013 bei Cyberport ein Notebook bestellt.
Dieses musste ich zwecks eines defektes des Mauspads am 11.11.13 zur Reparatur einschicken.
Nach knapp 4 Wochen wurde das Notebook wieder an mich verschickt.
Als ich das Notebook zuhause auspackte musste ich jedoch feststellen das dies nicht mein Notebook war ( Falsches Model). Aber geliefert in meiner Verpackung.
Daraufhin habe ich Cyberport angerufen und die Sachlage erklärt und das Notebook wieder zurückgeschickt.
Heute habe ich eine Mail bekommen das Sie sich nicht erklären könnten wie/wo die Vertauschung passiert ist und ich mich bitte gedulden soll bis das falsch gelieferte Notebook bei Ihnen eintrifft, da Sie keine angaben zu dem Notebook haben (SNr etc..).
Da ich mir alle Unterlagen des Paketes kopiert habe konnte ich diese Cyberport direkt zur Verfügung stellen mit Reparaturbericht von Medion etc etc.
Nun meine Frage:
1. habe ich direkt etwas Falsch gemacht das ich es auf Garantie zu Cyberport geschickt habe und nicht auf Sachmangel gemäß §434 I S. 1 BGB gepocht habe?
2. Wie lange sollte ich Cyberport zeit geben das Problem mit dem verschwundenen Notebook zu klären?
Gruß
Alex
Folgendes problem.
ich hatte Anfang Oktober 2013 bei Cyberport ein Notebook bestellt.
Dieses musste ich zwecks eines defektes des Mauspads am 11.11.13 zur Reparatur einschicken.
Nach knapp 4 Wochen wurde das Notebook wieder an mich verschickt.
Als ich das Notebook zuhause auspackte musste ich jedoch feststellen das dies nicht mein Notebook war ( Falsches Model). Aber geliefert in meiner Verpackung.
Daraufhin habe ich Cyberport angerufen und die Sachlage erklärt und das Notebook wieder zurückgeschickt.
Heute habe ich eine Mail bekommen das Sie sich nicht erklären könnten wie/wo die Vertauschung passiert ist und ich mich bitte gedulden soll bis das falsch gelieferte Notebook bei Ihnen eintrifft, da Sie keine angaben zu dem Notebook haben (SNr etc..).
Da ich mir alle Unterlagen des Paketes kopiert habe konnte ich diese Cyberport direkt zur Verfügung stellen mit Reparaturbericht von Medion etc etc.
Nun meine Frage:
1. habe ich direkt etwas Falsch gemacht das ich es auf Garantie zu Cyberport geschickt habe und nicht auf Sachmangel gemäß §434 I S. 1 BGB gepocht habe?
2. Wie lange sollte ich Cyberport zeit geben das Problem mit dem verschwundenen Notebook zu klären?
Gruß
Alex