Verschollenes Notebook meine Möglichkeiten?

awo

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

Folgendes problem.

ich hatte Anfang Oktober 2013 bei Cyberport ein Notebook bestellt.
Dieses musste ich zwecks eines defektes des Mauspads am 11.11.13 zur Reparatur einschicken.

Nach knapp 4 Wochen wurde das Notebook wieder an mich verschickt.
Als ich das Notebook zuhause auspackte musste ich jedoch feststellen das dies nicht mein Notebook war ( Falsches Model). Aber geliefert in meiner Verpackung.

Daraufhin habe ich Cyberport angerufen und die Sachlage erklärt und das Notebook wieder zurückgeschickt.

Heute habe ich eine Mail bekommen das Sie sich nicht erklären könnten wie/wo die Vertauschung passiert ist und ich mich bitte gedulden soll bis das falsch gelieferte Notebook bei Ihnen eintrifft, da Sie keine angaben zu dem Notebook haben (SNr etc..).


Da ich mir alle Unterlagen des Paketes kopiert habe konnte ich diese Cyberport direkt zur Verfügung stellen mit Reparaturbericht von Medion etc etc.


Nun meine Frage:

1. habe ich direkt etwas Falsch gemacht das ich es auf Garantie zu Cyberport geschickt habe und nicht auf Sachmangel gemäß §434 I S. 1 BGB gepocht habe?

2. Wie lange sollte ich Cyberport zeit geben das Problem mit dem verschwundenen Notebook zu klären?

Gruß

Alex
 
Ich verstehe erlich gesagt nicht dein Problem.

Da ist was schief gelaufen, so was passiert.
Und nun kümmert man sich drumm. Wo ist das Problem?
 
Richtig kümmern sich drum ist ja auch in Ordnung.

Nur habe ich keine Lust Wochenlang zu warten.

Deshalb meine Frage wielange man in der Regel der Firma für so etwas zeit gibt.
 
per post ne frist von zwei wochen geben sonst rücktritt vom kaufvertrag androhen.

einfach hart bleiben. die rep. werkstatt hat es verschlampt bzw. vertauscht.

keine ahnung wie man das hinbekommt? als ich noch für asus tätig war wurden 500 geräte am
tag gemacht und nie wurde eins vertauscht?


das teil is eh weg und taucht nie wieder auf sonst hätte man sich schon bei dir gemeldet.
es müssen ja zwei leute das problem haben und in der werkstatt sollte das in paar minuten
rausgefunden werden. bzw. eben nicht weil ja die richtige sn an den eigentümer ging aber nicht das richtige gerät.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

muss das auf dem Brief weg geschehen oder kann das auch per Fax/Mail passieren?

Gruß

Alex
 
Per Brief / Einschreiben ist immer das beste, da kann sich dann keiner rausreden wäre nie angekommen.

Kannst aber auch nochmal anrufen und nett Fragen was denn nun wird. Ob du noch ewig warten sollst :D
 
Androhen kann man viel, nur ein Rücktritt ist hier zunächst überhaupt nicht gerechtfertigt.
 
natürlich. oder soll er die nächsten wochen ohne gerät dastehn?
dieses jahr wird das nix mehr ...

außerdem is ne fristsetzung zur erfüllung keine androhung!
firmen verstehn das nicht anders ist meine erkenntnis.
sonst wartet man ewig.
 
Ob ein Rücktritt gerechtfertigt ist, bemisst sich an den §§ 437 Nr. 2 iVm 323 BGB und speziell 440 BGB. Solange du also nicht darlegst, warum die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind, solltest du fachliche Behauptungen als Laie lieber sein lassen.
 
das gerät ist repariert, vertauscht und verschwunden.
der besitzer soll das also hinnehemen oder wie?

entweder das ding taucht wieder auf, gleichwertiger ersatz oder geld zurück ganz einfach.
und das in einer akzeptablen zeit von 2 wochen. eventuelle schadensersatzansprüche könnte man sicherlich auch geltend machen.

was schlägt denn der profi vor?

sie sind der doc doc :D
 
alffrommars schrieb:
das gerät ist repariert, vertauscht und verschwunden.
der besitzer soll das also hinnehemen oder wie?

Hinnehmen sicher nicht, allerdings muss er davon ausgehen, dass das Gerät in funktionsfähigem Zustand verschwunden ist und wenn es funktioniert, dann hat es keinen Mangel und wenn es keinen Mangel hat, kannst Du nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Umstand das es verschwunden ist beeinflusst den rechtmäßigen Kaufvertrag und die Sache mit der Gewährleistung nicht. Er hat nun nen Schadensfall den er mit Cyberport klären muss. Zwei Wochen dürfte ne angemessene Zeit sein um sich mit der Firma einigen zu können bzw. um der Firma Gelegenheit zu geben den Umstand aus der Welt zu schaffen.

Anstatt aber gleich mit Fristen und Anwalt zu drohen einfach mal 2 - 3 Tage abwarten, sollte es von denen keine Rückmeldung geben, durchklingeln und höflich nachfragen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass man das Gerät dringend bräuchte und gleich dazu fragen wie sie sich die Sache vorstellen sollte das Notebook nicht wieder auftauchen.
Danach kann man sich dann hinsetzen, Bezug nehmend auf das Telefonat das Schreiben aufsetzen und entsprechend 2 Wochen Frist setzen. Sollte das Telefonat aber schon eine Lösung gebracht haben ist eh alles in Butter ;)
 
Vielen lieben Dank für die Antworten.

Natürlich renne ich nicht gleich zum Anwalt und auch werde ich Ihnen bis heute Abend oder Montag mittag zeit geben.

Es ging mir nur darum was ist danach :).

Gruß

Alex
 
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