Versicherungsvertrag über Facebookchat Gültig?

P

Proki

Gast
Hallo zusammen,

der Lebensgefährte meiner Schwester hat scheiße gebaut. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen und Google hat bisher nicht ganz geholfen. Deshalb will ich mir hier mal nen Rat holen.

Aktueller Wissensstand:

Er hat sich von einem Versicherungsvertreter anscheind an die wand labern lassen. Sie sollen per FB um Chat über eine Unfallversicherung geredet haben. Darauf hat meine Schwester Heute den Vertrag zuhause gefunden. Dieser wurde nicht Unterschrieben oder sonst was.
Der Herr meint, der FB Chatverlauf genügt damit der Vertrag Gültig sei. Ist das heutzutage echt so?

Ich kann mir das echt nicht Vorstellen.

Hoffe mir kann da einer sagen wie das da nun wirklich ist
 
Ohne Unterschrift ist es niemals gültig
 
Das denk ich mir ja auch, aber der Typ beharrt aktuell darauf das es so sei. Dazu muss ich auch sagen, ich hab keine ahnung was da nun in diesem Verlauf steht. Das erfahre ich nachher erst
 
Es spielt keine Rolle was in dem Chatprotokoll steht. Ohne Unterschrift kein Vertrag!
Das ist auch logisch, denn eine Versicherung schließt du mit einem Unternehmen ab, der Makler ist nur ein Vermittler. Ein gültiger Vertrag kommt erst zu Stände, wenn die Versicherung einen unterschriebenen Versicherungsantrag annimmt.
Du brauchst dir also das Chatprotokoll gar nicht durchlesen.
 
Google hat bisher nicht ganz geholfen.

Ehrlich? Bei mir war gleich der erste Treffer hilfreich.

Ohne Unterschrift ist es niemals gültig

Wirklich? Du schließt deine Verträge beim Bäcker oder im Supermarkt also auch immer mit Unterschrift?

Wohl kaum, denn in Deutschland herrscht grds. Vertrags- und damit auch Formfreiheit.

kisser's Beitrag ist der einzig sinnvolle in diesem Thread.
 
Das VVG kennt sich damit bestimmt aus.

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/BJNR263110007.html#BJNR263110007BJNG000100000

§ 3 Versicherungsschein
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein in Textform, auf dessen Verlangen als Urkunde, zu übermitteln.

Das wird er ja wohl nur können wenn ein schriftlicher Vertrag zu stande gekommen ist.

BGB §125 führt dann zur Nichtigkeit, da ohne schrifliches Stück Papier ein Formmangel vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wieso denn?
Der Vertrag wurde über Facebook Chat abgeschlossen (es gilt Formfreiheit für die meisten Versicherungsverträge), die Vertragsunterlagen jetzt zugesandt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Widerrufsfrist.
 
Doc Foster schrieb:
Wirklich? Du schließt deine Verträge beim Bäcker oder im Supermarkt also auch immer mit Unterschrift?.

Ich bin vielleicht nicht die richtige Zielgruppe dafür, aber was für Verträge schließt man denn bei Lebensmittelhändlern ab?
 
Doc Foster schrieb:
...kisser's Beitrag ist der einzig sinnvolle in diesem Thread.

Ähem, Kisser empfiehlt zu kündigen. Es kann aber nur gekündigt werden was abgeschlossen wurde. Hier wurde von anfang an kein Vertrag abgeschlossen, Versicherungsverträge bedürfen der Schriftform. Sorry doc, aber Kissers Beitrag war weit davon entfernt sinnvoll zu sein.

kisser schrieb:
...Der Vertrag wurde über Facebook Chat abgeschlossen (es gilt Formfreiheit für die meisten Versicherungsverträge), die Vertragsunterlagen jetzt zugesandt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Widerrufsfrist.

Bei Versicherungsverträgen gilt die Formfreiheit nur noch im Sinne des VVG, das ist kein Vertrag zwischen einem Bäcker und einen Frühaufsteher.

Höchstens kann über den Chat ein Angebot erfragt worden sein und jetzt werden die Unterlagen zugesandt, damit diese eventuell unterzeichnet werden, mehr auch nicht.

Kausalat schrieb:
... aber was für Verträge schließt man denn bei Lebensmittelhändlern ab?

Kaufverträge nach BGB §433.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fu Manchu schrieb:
Versicherungsverträge bedürfen der Schriftform.

Kannst du das irgendwie belegen? Alles was ich finden kann sagt, dass Versicherungsverträge nicht an Schriftform gebunden sind, lediglich eine Ausfertigung des Versicherungsscheins muss gem. § 3 VVG in Textform (nicht Schriftform!) erfolgen.
 
Interessant wäre doch der Chatverlauf um beurteilen zu können, ob konkludentes Handeln vorliegt oder nicht. (z.B. wurde neben Anschrift auch die Bankdaten ausgetauscht etc.)

Wenn sich aus den Chatverlauf wirklich ableiten lässt, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde, dann halt den Vertrag widerrufen. (würde ich sowieso machen um bei weiteren Rechtsstreitigkeiten auf der sicheren Seite zu sein)

Wenn dir dass alles zu unsicher ist - Anwalt einschalten. Irgendeiner muss ja bei Fehlern Geld verdienen. ;)
 
PuppetMaster schrieb:
Kannst du das irgendwie belegen? ....

Klar. Neben dem VVG (das ja Textform verlangt, was ja einer Schriftform entspicht) hier ein Wiki-Artikel über die Schriftform "Formbedürftige Rechtsgeschäfte"http://de.wikipedia.org/wiki/Schriftform und

§ 126
Schriftform


(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Diese in (1) genannte Gesetzt ist hier das VVG, welches für Versicherungen zuständig ist.

weitere:
http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktue...standekommen-von-versicherungsvertraegen.html
http://www.ganzlegal.de/vertrage-mussen-nicht-immer-schriftlich-sein-aber-besser-ware-es/
 
Eine Unfallversicherung kann man heutzutage rechtlich gültig Online abschließen, auch ohne eigene Unterschrift!
link 1, link 2, link 3

Wer hier etwas anderes behauptet, hat einfach nur keine Ahnung, kann aber schon im Internet posten ;) und z. Bsp. im Fall Fu Manchu noch nicht einmal seine eigene links durchlesen .
 
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7 schrieb:
...Wer hier etwas anderes behauptet, ... .

Hier, ich. Hand-heb. Ich habe eine Unfallversicherung online abgeschlossen, es kam aber dennoch ein Schreiben ins Haus, das ich unterzeichnen musste mit dem Hinweis, das der Unfallschutz erst mit dem schriftlichen Vertrag inkraft tritt.

Du kansnt Online alles abschließen, aber unterzeichnen musst du immer noch ;). So viel zu deiner Weißheit :lol:

Und selbst wenn/falls: im Kontext des Eingangsposts ist das immer noch ein Himmelweiter Unterschied zu einem Chat ;).

ThomasK_7 schrieb:
...noch nicht einmal seine eigene links durchlesen .

Hättest du sie doch wenigstens angeklickt ;)

ThomasK_7 schrieb:
...auch ohne eigene Unterschrift!....

wzbw
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich verbessere mich und tausche mein Wort "abschließen" gegen "beantragen" und halte meine Aussage damit weiterhin aufrecht.
Nur weil Du in einem Fall auch noch etwas schriftlich unterschreiben musstest, ist dies nicht verallgemeinbar.

Der Versicherungsvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (=Versicherungsschein) zu stande, wie auch hier beim TE ganz offensichtlich der Fall war. Soweit alles korrekt nach Gesetzeslage.
 
ThomasK_7 schrieb:
Ich verbessere mich und tausche mein Wort "abschließen" gegen "beantragen" und halte meine Aussage damit weiterhin aufrecht.....

Zwischen abschließen und beantragen liegen doch wohl noch einige Schritte. Das Beantragen ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, dem für eine Versicherung.
Du sagst es jetzt ja selbst, Abschluss ist nicht möglich, das beantragen heißt nur, du forderst eine Schriftform zur Unterschrift ein.

ThomasK_7 schrieb:
...Der Versicherungsvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (=Versicherungsschein) zu stande, wie auch hier beim TE ganz offensichtlich der Fall war. Soweit alles korrekt nach Gesetzeslage.

Zeige mal auf, wo das beim TE der Fall ist.
Wo kam der Versicherungsschein an? Als Bild über Facebook oder durch den Chat geschickt? Und am Ende fehlt immer noch die Unterschrift, das kann kein Chat ersetzen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In der Tat solltest du genau lesen, insbesondere die zitierten gesetzlichen Bestimmungen.

Der Vertragsschluss als solcher unterliegt keinem Formzwang; dass der Versicherer einen Versicherungsschein aushändigen muss, hat schon dem Wortlaut nach nichts mit einem Schriftformerfordernis für den Vertragsschluss zu tun.
 
"Beantragen" kann das auch das verbindliche Angebot des Versicherungsnehmers auf Abschluss eines Versicherungsvertrages sein.
Im Eingangspost steht sinngemäß, dass seine Freundin heute zu Hause den schriftlichen Versicherungsschein gefunden hat. Ich gehe ganz stark davon aus, dass dieser in Papierform vorliegt.
Ich als Unternehmer erhalte zum Bsp. auch Versicherungsscheine als EMail.

Und was ist z. Bsp. aus Deinem ersten Link hier nicht zu verstehen?
Hinweis: Ein Versicherungsvertrag kann zwar grundsätzlich auch stillschweigend und formlos geschlossen werden, jedoch wird häufig in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Schriftform vorgesehen.
 
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