Versicherungsvertrag über Facebookchat Gültig?

@Fu Manchu

Da keine Form gesetzlich vorgeschrieben ist, bleibt es der Versicherung überlassen, wie der Vertragsabschluss zustande kommt. Das geht also auch über einen Facebook-Chat.

Dass deine Versicherung die Schriftform wählte ist nicht verallgemeinerbar.

Zustande kommt der Vertrag mit der Zusendung des Versicherungsscheins und ab da läuft die Widerrufsfrist.
Von Kündigung habe ich übrigens nirgendwo gesprochen. Vielleicht solltest du erstmal bestimmte Begriffe auseinanderhalten bevor du hier Falschinformationen verbreitest.
 
Ich habe meine Versicherungen (Haftpflicht und Hausrat) bei Asstel online abgeschlossen und habe nichts extra zugeschickt bekommen, was ich unterschreiben musste. In den Unterlagen steht im Feld für die Unterschrift "Onlineabschluss" und dann meine IP zu dem Zeitpunkt.
Die Versicherungsscheine konnte ich direkt ausdrucken.
 
Fu Manchu schrieb:
das ja Textform verlangt, was ja einer Schriftform entspicht

Eben nicht.

§ 126 BGB Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

§ 126b BGB Textform
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

Textform ist quasi garnichts, das kann durchaus eine E-Mail oder gar ein Chatprotokoll sein.

Mehr:
http://de.wikipedia.org/wiki/Textform
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sieht es denn dann aus, wenn jemand in meinem Namen eine Versicherung abschließen würde, mit der Option zur Überweisung? Alles wird ordnungsgemäß ausgefüllt, nach 4 Wochen bekomme ich dann Post, dass mein Vertrag mit Gebühren im Rückstand ist und ich doch bitte zahlen soll.

Zurücktreten kann ich nicht, Frist ist abgelaufen.

Anfechten kann ich nicht, denn ich selbst habe keinen Vertrag abgeschlossen.

Was kann man dann machen?
 
Ich würde behaupten, dass die Versicherung den Nachweis bringen muss, dass der Vertrag mit dir persönlich und direkt abgeschlossen wurde und nicht durch einen Dritten. ( Ohne Gewähr!)
Ergänzung ()

Onkelhitman schrieb:
Zurücktreten kann ich nicht, Frist ist abgelaufen.

Logik Fehler, denn solange du die Widerrufsbelehrung nicht erhalten hast, kann die Widerrufsfrist nicht abgelaufen sein ;-) ( Nicht erforderlich siehe Doc Foster Post!)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im deutschen Zivilprozessrecht muss immer der, der einen Anspruch behauptet, das Vorliegen dieses Anspruches beweisen.

Wenn man selbst den Vertrag nicht abgeschlossen hat, dann kann und muss man weder widerrufen, noch anfechten, da es schlicht keinen Vertrag gibt.
 
@Ribery88
Die Widerrufsbelehrung wird an eine Pseudo-E-Mail-Adresse gesendet.

@Doc Foster
Und das gilt immer so? Wenn ich keine Post bekomme, sondern das per Mail z.B. gesendet wird, habe ich ansich keinen Vertrag abgeschlossen bis mir dieses bewiesen wird? (wie soll man das machen?)
 
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