Verständnisfrage zu steuerlicher Absetzung von Arbeitsmitteln (Bürostuhl)

p4z1f1st

Commander
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Hallo liebe Community,

ich habe eine Verständnisfrage zur Absetzung eines Bürostuhls, welchen ich mir durch die gestiegene Notwendigkeit von Homeoffice angschafft habe.

Habe mir dafür einen Sedus Bürostuhl gekauft und möchte diesen nun bei der Steuererklärung teilsweise absetzen.
Bürostühle sind mit einer Nutzungsdauer von 13 Jahren angesetzt und hier ist nun meine Frage:

Muss ich hier nun die nächsten DREIZEHN JAHRE den Bürostuhl in der Steuererklärung erwähnen oder wie darf ich das verstehen?
Oder mach ich das einmal für das Jahr der Anschaffung und danach kann ich den Punkt wieder für das nächste Jahr vergessen?

Gruß
Den
 
Soweit ich weiß kommt es auf den Anschaffungspreis an.
Unter 800€ darfst du auf einmal absetzen, über 800€ musst du über 13 Jahre absetzen. Das ist zumindest mein Stand, ohne Corona-Extras. Ich kann dir allerdings nicht sagen, ob da durch Corona was geändert wurde, wodurch du den auch über 800€ auf einmal absetzen dürftest, und ob die 800€ noch so stimmen. Eventuell weiß das aber wer.

Wenn ich Google frage, schauen die aber vom Preis so aus als wären die alle unter 800€, insofern wäre es aus meinem Kenntnisstand heraus möglich, dass du den auf einmal absetzen kannst.
 
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Schau doch mal, ob du überhaupt über die Werbungskostenpauschale kommst. Erst wenn du darüber liegst, wird es für dich interessant. Ansonsten setzt du die Werbungskostenpauschale an und sparst dir die einzelnen Belege ...
 
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Nutzt du den Stuhl weniger als 10% privat (ist es ergo ein reiner Homearbeitsplatz)? Dann kannst du die volle Höhe direkt ansetzen. Das funktioniert aber nur, wenn deine restliche Steuererklärung das auch abbildet, sprich du solltest auch ein Arbeitszimmer etc. voll absetzen.
Ebenfalls alles direkt ansetzen kannst du, wenn der Stuhl netto nicht mehr als 800€ gekostet hat (brutto 952€).

Sollten diese Punke nicht zutreffen, dann Abschreibung über 13 Jahre und das muss dann auch 13 Jahre aufgeführt werden. Die Rechnung sollte ebenfalls vorliegen für die 13 Jahre.

Was kostet den son Sedus Stuhl?
 
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Danke erstmal an alle für die Rückmeldungen.
@Erkekjetter Der Stuhl hat 861 EUR netto gekostet - bin also ÜBER den 800 EUR.

Dann muss ich also für die nächsten 13 Jahre den Stuhl angeben und "häppchenweise" abschreiben, korrekt?

@_killy_ Da ich noch zusätzlich einen größeren Schreibtisch geholt habe komme ich auf knapp über 1000 EUR und somit der Werbungskostenpauschale.
 
Erkekjetter schrieb:
Das funktioniert aber nur wenn deine restliche Steuererklärung das auch abbildet, sprich du solltest auch ein Arbeitszimmer etc. voll absetzen.

Du kannst, dank Corna-Sonderregelung den Stuhl auch ohne Arbeitszimmer absetzen.
Ein Arbeitszimmer ist nicht nötig.

DenMCX schrieb:
Da ich noch zusätzlich einen größeren Schreibtisch geholt habe komme ich auf knapp über 1000 EUR und somit der Werbungskostenpauschale.

Du musst aber jedes Jahr über die 1.000,- € kommen.

Den Stuhl kannst du heuer mit 71,82 € ansetzten (1/13 vom Bruttokaufpreis)
Das heißt, die nächsten 928,18 € die du so an Werbungskosten zusammen bringst, wirken sich auch noch nicht steuermindernd aus.

Erst das was über die 1.000 Euro dann auch tatsächlich hinausgeht, wirkt sich steuermindernd aus.

Wieviel hat der Tisch gekostet?
Was hast du sonst noch an Werbungskosten?
 
Der Tisch selbst hat 250 EUR gekostet.

Wie darf ich das verstehen? Der "ursprüngliche" Wert verringert sich von Jahr zu Jahr?
Bin ich zu blöd und erkenne ich die Logik darin nicht? 🤷‍♂️

Müsste ich jetzt "theoretisch" 13 Jahre lang immer über 1000 EUR Werbungskosten kommen, damit ich den Stuhl über diese Zeit absetzen kann?
 
Du hast als Arbeitnehmer automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr.

Erst wenn du über diese drüber kommst, wirkt sich das Ganze auch tatsächlich steuerlich aus.

Als Beispiel heuer:

  • Den Stuhl musst du auf 13 Jahre verteilt abschreiben. Macht also 71,82 € was du heuer absetzen darfst.
  • Den Tisch kannst du sofort absetzen. Macht also weiter 250,- € für heuer.

Mit diesen 2 Positionen alleine wird aber nichts passieren, da das Finanzamt automatisch die 1.000 Euro hernehmen würde.
Diese 1.000 Euro sind aber schon in jede Lohnabrechnung mit eingerechnet, da man diese ja sicher bekommt.
Also würde nichts passieren. Die 321,82 € für Stuhl und Tisch würden verpuffen.

Und ja. Es ist so, dass du jedes Jahr erstmal über die 1.000 Euro kommen musst, damit sich das Absetzen überhaupt rentiert.

Der Stuhl bringt dir jetzt also 13 Jahre lang jedes Jahr 71,82 € zum absetzen.
Der wirkt sich aber erst mit dem Betrag aus, mit dem du dann über die 1.000 Euro drüber kommst.
 
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Derbysieger1995 schrieb:
Du kannst, dank Corna-Sonderregelung den Stuhl auch ohne Arbeitszimmer absetzen.
Ein Arbeitszimmer ist nicht nötig.
Das habe ich auch nicht behauptet…

Wenn er den stuhl aber zu 100% direkt absetzen will, weil er ihn rein beruflich nutzt, sollte die steuererklärung konsistent sein. Niemand benutzt einen bürostuhl rein beruflich ohne weitere dinge wie beispielsweise einem arbeitszimmer… das ein arbeitszimmer aber notwendig wäre, um den stuhl abzusetzen, war nicht die aussage…
 
Gerade beim Homeoffice ist überhaupt kein eigenes Arbeitszimer notwendig.

Er geht einfach her, setzt seine Homeoffice Pauschale, sowie den Tisch und den Stuhl an.
Das wird ohne Beanstandung oder Nachfragen einfach so durchgehen.
 
Wenn es Homeoffice ist, dann muss das sogar der Fall sein. Sonst wäre es mobiles Arbeiten....
Derbysieger1995 schrieb:
Das wird ohne Beanstandung oder Nachfragen einfach so durchgehen.
Erneut: Natürlich tut es das sofern er es auf 13 Jahre aufteilt. Würde er es bei dem Preis zu 100% direkt absetzen wollen dann könnte dies Rückfragen geben, weil auch einem Finanzbeamten klar sein müsste, dass ich einen Bürostuhl nicht 100% als Arbeitsmittel verwenden kann wenn ich kein Arbeitszimmer oder sonstige Dinge habe, die ich rein beruflich nutze...

Das ist dochj jetzt nicht so schwer zu kapieren, dass diese Aussage von mir ausschließlich auf den Spezialfall 100% direkt absetzen bezogen war und nicht auf die generelle Absetzbarkeit des Stuhls...
 
Wenn der Stuhl nur maximal 800,- € Netto gekostet hätte, dann könnte er den ganz einfach zu 100% heuer absetzen.

FA würde nichts beanstanden.
 
Auch das habe ich exakt so ausgesagt siehe:
Erkekjetter schrieb:
Ebenfalls alles direkt ansetzen kannst du, wenn der Stuhl netto nicht mehr als 800€ gekostet hat (brutto 952€).
Meinst du nicht, dass es langsam reicht?
 
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