Vertrag zu schnell abgeschlossen - Frage wegen Widerruf

haken111

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Hallo Liebe Leute,

ich habe mal eine Frage wegen eines Handyvertrags.

Ich war Bei Anbieter A und hatte einen Vertrag mit einem Jahr Vertragslaufzeit, der sich Automatisch verlängert (wieder um ein jahr), wenn dieser nicht gekündigt wird. Letzter Zeitpunkt zum Kündigen ist der 12.8. Bei Anbieter B habe ich ein besseres Angebot gefunden, und somit wollte ich den Vertrag bei Anbieter A Kündigen. So Dumm bzw. Naiv wie ich bin, habe ich mich vom Rückholservice etwas aufschwätzen lassen, was ich gar nicht möchte. Dies alles geschah heute Mittag. Ich würde nun gerne von meinem Widerrufsrecht gebraucht machen.

Nun wollt ich mal Fragen wie das ganze Abläuft. Bei Anbieter A habe ich meine Rufnummer, die Ich auch gerne behalten würde. Diese wurde nun in den mir neu geschlossenen Vertrag übernommen.

Sollte ich dem neuen Vertrag nun Widerrufen, was geschieht dann mit meiner Rufnummer? Behalten möchte ich sie auf jeden fall.

Stehe ich nun komplett ohne Tarif/Rufnummer da?

Liebe Grüße :)
 
Vertrag von A schriftlich wiederrufen, bestätgen lassen, sofern am Telefon (?) ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Unterschrieben hast Du etwas?

Von Anbieter B die Rufnummermitnahme absprechen, die machen das ganze dann schon.
Mit B Kontakt halten um das Umstelldatum fest zu pinnen.

Fertig.
 
warum du anbieter B erwähnst ist mir ein rätsel. hast du dort was abgeschlossen? erwähnt hast du es nicht

ruf an und lass es rückgängig machen. schreib ne mail, ein fax. was auch immer bei denen rechtskräftig funktioniert. in der regel geht das innerhalb zwei wochen ohne probleme. lass es dir bestätigen.

einfach mal dort anrufen und nachfragen. das klärt sich dann fast immer automatisch und vorallem erspart es hier viel tipperei ;)
 
@ Reepo: Unterschrieben habe ich nichts. Jedoch hat das 1&1 aufgezeichnet.
Die Rufnummer wird nach dem Widerruf nicht automatisch an andere vergeben?

@yaegi: Meine Schuld, wollte nur erwähnen das ich bei Anbieter B (PremiumSim) ein besseres Angebot als mein jetziges gefunden habe. Kontakt hatte ich mit denen noch keinen.



Wenn ich den Vertrag nun bei 1&1 Widerruf, was passiert mit meiner Nummer?
Meine einzige Sorge besteht eigentlich darin meine Nummer zu verlieren :D

Danke für die Antworten :)
 
Das wichtigste hast du vergessen: Abgeschlossen Online / Telefon / Haustür oder im Laden?

Bei ersterem einfach widerrufen wie schon gesagt. Falls im Shop hingehen und auf Kulanz Anfragen, aber das müssen die nicht machen da du dann einen sofort rechtmäßigen Vertrag abgeschlossen hast.

VG MM
 
Sprich mit 1&1, eventuell bieten die dir die gleichen Konditionen an, ansonsten wiederrufen. Sollte noch gehen.

Die Nummer muss von Anbieter B übernommen werden, das mit denen Absprechen.
 
Der Vertrag wurde am Telefon abgeschlossen.

Ist es somit schwerer das ganze zu Widerrufen? Habe gleich im anschluss ne e-mail mit der Bestelleingangsbestätigung + eine PDF mit der Wiederrufsbelehrung bekommen. die u.A. das sagt
Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog.
Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt, gelten die folgenden
gesetzlichen Widerrufsrechte.
1. Widerrufsrecht bei Bezug von Dienstleistungen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
 
Mach dir keinen Stress, du hast 14 Tage Zeit den heute telefonisch geschlossenen Vertrag zu widerrufen, sogar ohne Angabe von Gründen.
Wie schon geschrieben wurde, ich würde mit 1&1 verhandeln ob sie dir nicht doch auch die Konditionen gewähren wie du sie vom neuen Anbieter hast.

Und wenn nicht, dann 1&1 kündigen, zu "B" wechseln und das Formular für die Rufnummernmitnahme ausfüllen, die bei "B" kümmern sich dann darum.
Das einzige was dir passieren kann, dass du 3-4 Tage eine provisorische Nummer von "B" bekommst, bis die Portierung deiner alten Nummer von "A" nach "B" durchgeführt ist.

Ich nehme meine Nummer seit vielen Jahren immer "mit" und das hat mittlerweile schon 4 Anbieter "überlebt".
 
Um es mal ganz klar zu sagen: Es gibt keinen Rücktritt von einer Kündigung. Der Vertragspartner bietet das zwar gerne an aber rein rechtlich gibt es das nicht
 
Vielen vielen dank für all die Antworten!

Dann werde ich den Vertrag wohl Widerrufen. Habt ihr noch irgendwelche Tipps um meine Nummer sicher mitzunehmen, ohne das diese "verschüttet" geht, oder sonstiges damit passiert? Was wäre der nächste Schritt, nachdem ich den Widerruf per e-mail /post /fax etc. abgeschickt habe?

Grüße :)
 
Bis wann läuft denn der ursprüngliche, gekündigte Vertrag bei 1&1? Denn zu diesem Vertrag gehört ja zunächst auch noch die Nummer - 1&1 darf diese also nicht plötzlich anderweitig vergeben. Darüber hinaus hast du tatsächlich ein Recht auf deine Nummer und 1&1 muss diese auf Wunsch zu einem neuen Anbieter portieren.
 
Also mein ursprünglich abgeschlossener Vertrag läuft noch bis zum 12.11.17. Das Letztmögliches Kündigungsdatum dieses Vertrages ist der 12.8.17. Heute habe ich dann bei 1&1 angerufen und mich zu dem neuen Vertrag verleiten lassen. Der Mann am Telefon meinte das dieser binnen 2 Tagen Aktiviert wäre und dieser den alten quasi ersetzt. Der neue Vertrag den ich Telefonisch heute abgeschlossen habe hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Im 1&1 Control Center steht momentan noch der alte Vertrag drin.
 
Der alte Vertrag läuft noch bis zum 12.11.2017 und soll einfach so 'ersetzt' werden? Ich bezweifle, dass dies wirksam ist. Es wäre eine Aufhebung des alten Vertrages notwendig, mit beiderseitigem Einverständnis, was mit Sicherheit der Schriftform bedürfe.

An deiner Stelle würde ich den neuen Vertrag einfach widerrufen. Dein alter Vertrag muss dann noch bis November laufen und zwar mit deiner Nummer.
 
Leli196 schrieb:
Der alte Vertrag läuft noch bis zum 12.11.2017 und soll einfach so 'ersetzt' werden? Ich bezweifle, dass dies wirksam ist. Es wäre eine Aufhebung des alten Vertrages notwendig, mit beiderseitigem Einverständnis, was mit Sicherheit der Schriftform bedürfe.

An deiner Stelle würde ich den neuen Vertrag einfach widerrufen. Dein alter Vertrag muss dann noch bis November laufen und zwar mit deiner Nummer.

Ich kenne mich da leider selbst nicht so gut aus. Der Typ meinte nur das er dies für eine Gebühr in Höhe von 9,99€ machen könnte, und ich sofort aus der Frist des alten Vertrags raus wäre. Wenn ich also nun Widerrufe, gilt Automatisch wieder mein alter Vertrag?
Ergänzung ()

Und wenn ich dann jetzt komplett bei 1&1 Kündigen möchte sollte ich so vorgehen:?

- Neuen am Telefon geschlossenen Vertrag Widerrufen
- Alten Vertrag Kündigen
- Rufnummerportierung Beantragen
- Kurz vor Ende der Laufzeit (12.11) Bei neuem Anbieter Bestellen

Würde das so passen?
Liebe Grüße
 
Wie yxcvb schon richtig geschrieben hat kann man eine Kündigung nicht zurücknehmen. Insofern ist der alte Vertrag bei 1&1 nach wie vor gekündigt. Es würde also ausreichen den neu abgeschlossenen zu widerrufen. Trotzdem kann es natürlich nicht schaden 1&1 noch einmal auf die Wirksamkeit der Kündigung hinzuweisen.

Ansonsten ist es so korrekt, ja. Als kleine Hilfe würde ich noch diesen Text empfehlen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE...fnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html
Der über den neuen (aufnehmenden) Anbieter einzureichende Portierungsauftrag muss spätestens am Tag der Beendigung des bisherigen Vertrags beim alten (abgebenden) Anbieter eingegangen sein – ansonsten ist es möglich, dass der abgebende Anbieter die Rufnummer nicht mehr überträgt. Die Anbieter ermöglichen jedoch in der Regel die Portierung noch bis zu 90 Tage nach Vertragsende (Kulanzpraxis während der sog. Karenzzeit).
Du beantragst die Portierung also durch deinen neuen Anbieter und nicht bei 1&1 direkt.

Nach dem Telekommunikationsgesetz haben Sie einen Anspruch darauf, Ihre Rufnummer bei einem Anbieterwechsel beizubehalten, wenn Ihr neuer Anbieter Ihnen die Mitnahme der Rufnummer in seinem Vertrag zugesichert hat. Der Vorgang bei dem Ihre Rufnummer zu dem anderen Anbieter umgeschaltet wird, wird allgemein als Rufnummernportierung bezeichnet.
Das nimmt dir vielleicht die Angst, dass deine Nummer aus welchem Grund auch immer weg ist. Solange du den Portierungsauftrag früh genug einreichst kannst du deine Nummer sogar per Anwalt 'zurückbekommen'.
 
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