Vertrag zustande gekommen?

Daimonos

Ensign
Registriert
Sep. 2009
Beiträge
238
Hallo Leute,

habe vor einem Monat meinen Telekom-Mobilfunkvertrag gekündigt, soweit sogut. Gestern Abend dann hat mich ein Telekommitarbeiter angerufen und gefragt ob ich nicht einen neuen Vertrag haben will mit Treueangebot. Dann habe ich ihn gefragt ob er mir das Angebot nicht per Post zusenden könne und sagte nein aber per EMail meinte er gehts.

Keine 10 Minuten später kam dann die Mail in der auch ein Formular zum Ausfüllen dabei war.

Nun wollte ich fragen ob mit dem Anruf gestern schon ein Vertragsverhältniss zustande gekommen ist oder nicht? Wollte eigentlich ganz weg von der Telekom aber spezielle Angebote kann man sich ja anhören. :D
 
Du hast ja keinem Vertrag zugestimmt.
Es gibt natürlich auch unseriöse Callcenter, die Verträge unterzujubeln versuchen, aber wenns ein Telekom Anruf war, dürfte das nicht der Fall sein.
 
Solange du nichts unterschrieben hast, gilt da kein Vertrag.
Wobei es glaub ich auch sowas wie mündliche Absprachen oder sowas gibt. Trifft aber in dem Fall glaub ich nicht zu.
 
Nein es kam noch kein Vertrag zustande.

Selbst wenn dem so sei, könntest du diesen innerhalb zwei Wochen widerrufen.

Ich persönlich hatte im Umfeld jedoch mal den Fall, dort hat die Person zu dem Telekommitarbeiter gesagt, er solle bitte ein paar Werbeunterlagen via Post zu senden. Einige Tage später kam Router, Splitter und der Vertrag ins Haus geschneit.
 
@animal
man kann auch übers telefon einen vertrag abschließen, sofern eine übereinstimmende willenserklärung ;) da ist. aber wenn der TE eine mail mit formular bekommen hat, denke ich, dass der vertrag erst nach dem ausfüllen und retourschicken zu stande kommt.
 
Partyanimal92 schrieb:
Solange du nichts unterschrieben hast, gilt da kein Vertrag.
Wenn ich beim Online-Händler bestelle kommt auch ein Vertrag zustande, ohne das ich etwas unterschreibe ...:freak:

@Topic: In dem Fall kam mit Sicherheit noch kein Vertrag zustande. Ich kenne das nur von Vodafone: die müssen bei Vertragsabschluss am Telefon auf Band deine Identifikation und Zustimmung zum Vertrag aufnehmen, damit er abgeschlossen werden kann.
 
Partyanimal92 schrieb:
Solange du nichts unterschrieben hast, gilt da kein Vertrag.
Wobei es glaub ich auch sowas wie mündliche Absprachen oder sowas gibt. Trifft aber in dem Fall glaub ich nicht zu.


Vor allen Dingen ist "Glauben nicht "Wissen" ! Selbstverständlich kann man ohne Unterschrift online einen Vertrag abschließen, oder hat jemand bei Amazon und Co. jemals eine Unterschrift für einen Kaufvertrag abgegeben?
 
Danke für die schnellen Antworten. Das ich 2 Wochen Widerrufsrecht habe weiss ich darum wollt ich ja wissen ob ein Vertrag zustande gekommen ist damit ich diesen widerrufen kann.

@Cyberpirate: ganz soviel Vertrauen in die Telekom habe ich leider nicht mehr. Die könnten mich genauso anlügen damit ich wieder 2 Jahre angefesselt bin.
 
sneider schrieb:
Vor allen Dingen ist "Glauben nicht "Wissen" ! Selbstverständlich kann man ohne Unterschrift online einen Vertrag abschließen, oder hat jemand bei Amazon und Co. jemals eine Unterschrift für einen Kaufvertrag abgegeben?

Bei Amazon auf "Kauf bestätigen" klicken ist was komplett anderes, als am Telefon zu sagen "schicken sie mir mal ein Formular an Mailadresse xy".

Zitat von Amazon: "Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit den Datenschutzbestimmungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Bestimmungen zu Cookies & Internet-Werbung von Amazon.de einverstanden."
 
Zuletzt bearbeitet:
Partyanimal92 schrieb:
Bei Amazon auf "Kauf bestätigen" klicken ist was komplett anderes, als am Telefon zu sagen "schicken sie mir mal ein Formular an Mailadresse xy".

Du hast aber verstanden um was es ging?
 
Mit Sicherheit war es kein Anruf direkt von der Telekom sondern aus einem Call-Center.

Da wird dann mal gerne der "Button" für einen Direktabschluss gedrückt.

Ruf bei der Telekom an und hinterfrage diesen "Call".

MfG
 
Werde heute mal bei der Telekom anrufen und nachfragen, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben.

Danke Jungs
 
Daimonos schrieb:
Danke für die schnellen Antworten. Das ich 2 Wochen Widerrufsrecht habe weiss ich darum wollt ich ja wissen ob ein Vertrag zustande gekommen ist damit ich diesen widerrufen kann.

@Cyberpirate: ganz soviel Vertrauen in die Telekom habe ich leider nicht mehr. Die könnten mich genauso anlügen damit ich wieder 2 Jahre angefesselt bin.

Mal ehrlich wir sollen für dich analysieren ob ein Vertrag da ist mit den paar Infos die du uns rüberschmeist ?
Kümmer dich doch erstmal selber richtig drum ließ dir alles durch und zur not gibts eine Kundenhotline oder allgemeine Hotline bei der Telekom .

Wir wissen nur du hast eine Email bekommen wir wissen nicht den Inhalt oder was der andere Werte Mensch am PC gemacht hat . Also können wir alle nur doof vermuten .
 
Es kommt nicht bei der Bestellung ein Vertrag zu Stande sondern erst mit der Annahme der Ware. Immer dieses halbwissen hier. Käme ein Vertrag bereits bei Bestellung zu Stande wäre dies für die Händler fatal. Man bedenke Tippfehler ect... Würde nun ein Ipod nur 39€ kosten musste er dies ausliefern.
 
Zuletzt bearbeitet:
xxMuahdibxx schrieb:
Mal ehrlich wir sollen für dich analysieren ob ein Vertrag da ist mit den paar Infos die du uns rüberschmeist ?
Kümmer dich doch erstmal selber richtig drum ließ dir alles durch und zur not gibts eine Kundenhotline oder allgemeine Hotline bei der Telekom .

Wir wissen nur du hast eine Email bekommen wir wissen nicht den Inhalt oder was der andere Werte Mensch am PC gemacht hat . Also können wir alle nur doof vermuten .

Hiermal der Inhalt der Email:

Rufnummer xxxxxx

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

Sie erhalten heute Ihr persönliches Treue-Angebot. Werfen Sie gleich einen Blick darauf, denn
Treue lohnt sich für Sie!

Gern bieten wir Ihnen - in Verbindung mit einer weiteren Partnerschaft von 24 Monaten mit uns
einen unserer Tarife ohne Handy an. Damit sparen Sie - im Vergleich zum gleichnamigen Tarif
mit Handy - jeden Monat 20% beim monatlichen Grundpreis. Wie wäre es mit Call 50. Der
monatliche Preis von 9,95 Euro enthält innerhalb Deutschlands 50 Gesprächsminuten und 50
SMS in alle deutschen Netze.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice
Telefon: 0800 33 02202 *
Fax: 0180 5 330633 **
E-Mail: kundenservice@t-mobile.de


Noch ein Hinweis, falls Sie auf diese E-Mail antworten: Bitte ergänzen Sie dann den vollständigen
Namen und zusätzlich entweder die Kundennummer, das Kundenkonto oder die Kartennummer.
Wir haben diese absichtlich nicht eingefügt, da Ihre Daten während des E-Mail Versands nicht
geschützt sind. Falls Sie vor diesem Hintergrund die Kundendaten in der E-Mail nicht ergänzen
möchten, können Sie sich auch gern - mit den vollständigen Kundendaten - auf einem anderem
Weg an uns wenden.



Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice
Aufsichtsrat Timotheus Höttges (Vorsitzender)
Geschäftsführung Niek Jan van Damme (Sprecher), Thomas Dannenfeldt, Thomas Freude, Michael Hagspihl, Dr. Bruno Jacobfeuerborn, Gero Niemeyer, Dietmar Welslau, Dr. Dirk Wössner
Handelsregister Amtsgericht Bonn, HRB 5919, Sitz der Gesellschaft Bonn
Ident-Nummern WEEE-Reg.-Nr.: DE60800328 / Gläubiger-ID: DE93ZZZ00000078611
(* Im Inland kostenfrei. Aus dem Ausland nutzen Sie bitte die kostenpflichtige Rufnummer +49 171 252 2202.)
(** 0,14 Euro / Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk max 0,42 Euro / Minute)
 
kannst du Deutsch ?

Warum diese Frage .... " Gerne bieten wir ihnen an "

Weiterhin stehen da Links zu AGB´s oder ähnlichem ?
 
Links zu den AGB's stehen keine dabei.

Ich kann Deutsch und habs mir auch durchgelesen, wäre aber nicht das erste mal das jemand etwas am Telefon aufgedreht bekommt obwohl man weder etwas unterschrieben oder akzeptiert hat.
 
Es kommt nicht bei der Bestellung ein Vertrag zu Stande sondern erst mit der Annahme der Ware. Immer dieses halbwissen hier.

Wenn Du schon auf Groß - und Kleinschreibung wert legst, dann "Halbwissen".

Drückermethoden per Telefon ist mittlerweiler Alltag und da bedarf es keiner "Annahme der Ware" sondern nur ein "ja" während des Gespräches mit dem sogenannten "Telekom-Mitarbeiter".

Aber so wie sich die mail liest ist es wohl nur ein Angebot.

MfG
 
Also ganz ehrlich? Du weißt ja nicht einmal was ein Angebot von einem Vertrag unterscheidet.
Ruf einfach bei der Telekom an und frag dort nach. Und Dein Argument mit dem Abzocken ist wohl
auch Schwachsinn. Denn hättest Du einen Vertrag gemacht würdest Du auch einen solchen zugesandt
bekommen. Des weiteren hast Du auch bei solch einem per Telefon/ Internet gemachten Vertrag immer
ein Widerspruch recht.

Aber wenn man einen Vertrag von einem Angebot nicht mal unterscheiden kann ist das schon recht
merkwürdig.

Ich zitiere mal von hier

Am Telefon abgeschlossene Verträge

Verträge, die während eines Telefonats geschlossen wurden, können Sie in der Regel nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge widerrufen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt in diesen Fällen mindestens vierzehn Tage. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt aber voraus, dass der Unternehmer seine Informationspflichten für Fernabsatzverträge zuvor vollständig erfüllt und Sie in Textform (zum Beispiel per Fax, E-Mail oder schriftlich mit der Rechnung) ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Häufig ist die Widerrufsfrist jedoch auch länger. Dies können Sie in Zweifelsfällen in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Genervte Frau am Telefon_Steve Luker-iStockphoto.comSteve Luker-iStockphoto.com

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Ihre ausdrückliche Zustimmung zur vollständigen Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist ist also erforderlich. Es reicht nicht aus, dass der Unternehmer auf Ihre Veranlassung mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat. Solange die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht und bezahlt worden ist, können Sie den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Die Möglichkeit des Widerrufs besteht auch für telefonisch geschlossene Verträge über Abonnements für Zeitschriften sowie Wett- und Lotteriedienstleistungen. Verträge über Reise- und Beförderungsleistungen zum Beispiel können aber nicht widerrufen werden.

Den Widerruf müssen Sie nicht begründen und können ihn entweder schriftlich in so genannter Textform oder direkt durch Rücksendung der Ware erklären. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware aus. Dies müssen Sie im Streitfall aber auch beweisen können. Daher ist es ratsam, den Widerruf per Einschreiben (z.B. Einwurf-Einschreiben) zu verschicken und den Einlieferungsschein für Pakete aufzubewahren. Ob die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen genügt und der Unternehmer Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat, ist häufig schwer festzustellen. Dies ist aber wichtig für die Länge der Widerrufsfrist. Die Verbraucherzentralen bieten hierzu Rechtsberatung an.

Vom Warenwert und von weiteren Bedingungen hängt ab, ob der Käufer oder der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung tragen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben