Vertragsbedingungen für DSL-Internetzugänge sind nicht per E-Mail änderbar

MacII

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Eine per E-Mail angekündigte Vertragsumstellung kann nicht durch Schweigen des Kunden wirksam herbeigeführt werden.
Dies entschied einem Bericht der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. zufolge das Landgericht Frankfurt/M. gegen ein großes Telekommunikationsunternehmen.

Im April/Mai 2005 hatte das Telekommunikationsunternehmen per E-Mail gegenüber Bestandskunden, die über DSL-Internetzugangsverträge ohne Laufzeitbindung verfügten, eine Änderung dieser Verträge auf eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten angekündigt. Gleichzeitig hatte das Unternehmen seinen Kunden mitgeteilt, dass die Änderung wirksam werde, wenn der E-Mail-Ankündigung nicht innerhalb von sechs Wochen widersprochen werde. Bisher konnten die Kunden ihren Vertrag mit einer Frist von 20 Tagen kündigen. Diese Option wird durch die 12-monatige Bindung langfristig unterbunden.

Die Wettbewerbszentrale hat das Verhalten beanstandet. Das Schweigen der Kunden auf die Ankündigung der Vertragsänderung könne keine wirksame Verlängerung der Verträge herbeiführen. Das LG Frankfurt/M. hat die Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt.

Das Telekommunikationsunternehmen hat gegen diese Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt.
 
1. was willst du uns damit sagen, und
2. wurde "das Telekommunikationsunternehmen" schon am 17. Mai 2005 abgemahnt, weil eine schweigende Zustimmung eben nicht rechtens ist ;)
 
@Gauder

Ja, genau um dieses Unternehmen handelt es sich.
Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zweierlei. Deshalb ist das Urteil schon interessant.
 
Hallo zusammen,

eben, Gauder hat Recht.

Es ist halt so, dass ein "stillschweigendes Angebot" im kaufmännischen Bereich oft als "angenommen" angesehen wird. Dies gilt nur für "Firmen" und nicht bei Privatleuten. Aber bei Vertragsänderungen schon 2x nicht.
 
@moquai

Schön, wenn es so einfach wäre.

Nach der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre kommt einem bloßen Schweigen des Vertragspartners grundsätzlich keine Erklärungswirkung zu. Da hast du Recht.

Aber: Rechtsprechung und hM sehen aber in der widerspruchslosen Fortsetzung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden nach Zugang des Hinweises dessen konkludente Zustimmung zur Vertragsänderung.

Was glaubst du, wieviele Kunden nach dem Erhalt der E-Mail nicht widersprochen haben, einfach weitergesurft sind und damit durch konkludente Handlung ihr Einverständnis erklärt haben könnten - wenn nicht dieses Urteil ergangen wäre.
 
Hallo MAhlers,

da hast Du Recht. Es ist gut, dass es so ein Gesetz gibt.

Ich persönlich halte es so:
Wenn ich mit etwas nicht einverstanden bin, lege ich auf alle Fälle einen Widerspruch ein. Und das grundsätzlich per Einschreiben. Die Erfahrung hat mich das gelehrt...

Wegen Deiner Frage: Ich denke mal, über 60%?
 
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