Vertragsübername, dann Upgrade: Trotzdem Neukunde?

Radde

Captain
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Hallo Telekom,

kurz zur Situation, darunter dann die Fragen:
Ich bin frisch umgezogen. Das Dreifamilien-Haus steht ziemlich einsam auf der grünen Wiese. Jetzt habe ich letzte Woche herausgefunden, dass der Telekom-Festnetzvertrag meiner Vormieterin noch läuft und deswegen keine freie Leitung mehr im Haus liegt.
Ich habe nun Kontakt mit ihr aufgenommen und könnte den Vertrag übernehmen. Es handelt sich um einen mit 16MBit/s, wovon aber anscheinend nur ca. 12MBit/s ankommen.

Fragen:
1. Wie funktioniert die Vertragsübername?
2. Kann ich anschließend, wenn die Leitung mir "gehört" auf den Magenta Hybrid M upgraden?
3. Bekomme ich auf den Hybrid dann den Neukundenrabatt, auch wenn es ein "Upgrade" ist? Mein letzter Telekom-Vertrag ist >10 Jahre her.

Dankeschön.

Mit freundlichen Grüßen
Radde
 

Telekom hilft

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Guten Abend Radde,

erst einmal wünsche ich dir alles Gute im neuen Heim und hoffe, dass der Umzug nicht ganz so stressig war.

Gerne beantworte ich dir nun deine Fragen.

Eine Vertragsübernahme ist in deinem Fall nicht möglich. Diese kann bei uns nur in ganz wenigen Ausnahmen gebucht werden. Dazu zählt nicht, den Vertrag von einem Vormieter zu übernehmen.

Damit sind Frage zwei und drei auch schon beantwortet.
Ich führe es dennoch kurz aus. Könntest du den Vertrag übernehmen, könntest du auch einen anderen Tarif wählen. Allerdings nicht zu Neukundenkonditionen, da der Vertrag an sich ja schon länger besteht.

Natürlich wollen wir nun nicht, dass du ohne Anschluss in der neuen Wohnung bleiben musst. Weißt du, zu wann die Vormieterin den Anschluss gekündigt hat, bzw. ob sie dies überhaupt schon in die Wege geleitet hat?

Viele Grüße
Rebekka H. von Telekom hilft
 

Radde

Captain
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Hallo Rebekka,

soweit ich weiß, hat sie den Vertrag gekündigt, er läuft aber noch einige Monate. Genaueres muss ich bei ihr erfragen.
Wie ich es verstanden habe, wurde ihr gesagt, dass sie kein Sonderkündigungsrecht hat, da in der neuen Wohnung ein Telekom-Anschluss möglich wäre. Den will sie aber scheinbar nicht nutzen.
Gibt es einen Grund, warum der Vertrag nicht übernommen werden kann? Das macht doch gar keinen Sinn... (und zwei unzufriedene Kunden)

Bedeutet das, dass ich über Monate kein ordentliches Internet bekomme? Was wären denn die Möglichkeiten?
Die 60GB von MagentaZuhause via Funk sind leider viel zu wenig. Das ist keine Option.
 
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Telekom hilft

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Hey Radde,

ach Mensch, das ist schon eine blöde Situation.

Das Sonderkündigungsrecht greift, sobald der alte Tarif in der neuen Wohnung nicht verfügbar ist. Das scheint nach deinen Schilderungen nicht der Fall zu sein.

Wenn die Vormieterin den Tarif jetzt nicht mitnehmen möchte, ist das erst einmal für euch beide doof. Sie zahlt weiterhin, obwohl sie nichts davon hat und du bekommst keinen eigenen Anschluss, da sie den aktuellen blockiert.

Eine Vertragsübernahme ist nur möglich, wenn es einen persönlichen Bezug gibt. Also zum Beispiel bei Ehepartnern, im Sterbefall oder bei einer Wohngemeinschaft. Bei völlig fremden Personen, also Vormieter / Nachmieter zum Beispiel ist das generell bei uns nicht vorgesehen.

Sende mir bitte einmal über unser Kontaktformular deine Daten zu. Bitte auch deine neue Adresse und wenn du hast, die Telefonnummer oder den kompletten Namen deiner Vormieterin. Ich schaue mir dann im System einmal an, wie wir am Besten vorgehen.

Vielleicht gibt es die Möglichkeit über eine Leitungsrecherche doch noch eine Leitung in dein neues Heim zu bekommen.

Das Kontaktformular findest du hier: https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/telekom-hilft-team

Viele Grüße
Rebekka H. von Telekom hilft
 

GoetzCebu

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Telekom hilft - wie ist denn "persönlicher Bezug" in den AGB der Telekom dann definiert, und auf welcher Gesetzlichen Grundlage fusst dann diese AGB Definition ?

Vermieter und Nachmieter haben einen "persönlichen Bezug" würde ich mal sagen, notfalls treffen sich beide bei nem Kaffee - oder ist selbst das dann "unpersönlich" ?

Ich würde mal behaupten, solange es in der Deutschen Rechtsprechung dazu keine eindeutige Definition gibt, sind die Telekom AGB nicht 100% wasserdicht und somit wäre Kulanz hier durchaus angebracht.
 

Telekom hilft

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Guten Abend GoetzCebu,

ich rechne es dir hoch an, dass du Radde hier unterstützen möchtest.
Dennoch solltest du überlegen, ob der richtige Weg ist, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Wo ist es gesetzlich geregelt, dass eine Vertragsübernahme im Festnetzbereich durch einen Anbieter durchgeführt werden muss?

Alles was du schreibst, beruht auf deinen Behauptungen, wenn ich das richtig lese.
Und ob das so der richtige Weg ist, bezweifle ich.

Das Angebot an Radde steht. Wir schauen gemeinsam mit ihm nach einer Lösung. Wie die am Ende aussehen wird, kann ich jetzt noch nicht sagen.

Hast du ein Anliegen oder ein Problem? Dann schildere es mir gerne. Ich kümmere mich darum.

Viele Grüße
Rebekka H. von Telekom hilft
 
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