Vier Fragen zu den Corona Bestimmungen (Kontaktverbot)

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timo82

Commodore
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Hi,
ich habe vier Fragen zu den aktuellen Bestimmungen. Wenns was zur Sache tut: ich wohne in NRW.

1. Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit sind verboten.
Darf ich mich mit mehr als drei Leuten bei mir zuhause treffen? Zuhause ist nicht die Öffentlichkeit.
Ich möchte keine Party feiern, meine Freundin und ich treffen uns aber am Wochenende sonst fast immer mit unseren besten Freunden (auch ein Päarchen). Ohne andere Termine könnten wir das jetzt erst recht tun.
Ich würde sagen ja, obwohl es den Sinn der Kontaktiminimierung verfehlt.

2. Auch Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit.
Darf ich mit meinen Arbeitskollegen (die ich jeden Werktag ~ 8 Stunden bei der Arbeit sehe) zusammen "wie immer" in der Mittagspause eine Runde zum Bäcker laufen?
Ich würde sagen nein, obwohl es keinen Einfluss hat, ob ich neben der Arbeit noch ein paar Minuten mit meinen Kollegen draußen unterwegs bin.

3. Muss ich mich an meinem Hauptwohnsitz aufhalten oder "darf" ich auch bei meiner Freundin sein?
Ich würde sagen, dass man sich nicht an seinem Hauptwohnsitz aufhalten muss.

4. Gibt es diese "Regeln" irgendwo in "Gesetzform"? Ich habe es online hier und da gelesen, da wird auf meine konkreten Fragen natürlich nicht eingegangen.

Bleibt gesund!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei 1, 2 und 3 bin ich jeweils gegenteiliger Meinung.

PS: Auf eine Frage mit 2 Optionen ist "Ja" irgendwie eine dämliche Antwort. Bei 3 denke ich, dass du auch bei deiner Freundin sein darfst, so lange ihr die Freunde aus 1 nicht trefft.
 
Danke für deine Meinung und das PS (das habe ich oben korrigiert).

Mir wäre es sehr recht, wenn es einen offiziellen Text dazu gäbe.

Wenn man sich in einem Haus nach wie vor treffen darf, mache ich das auch noch.

Ich möchte aktuell nicht mehr an meinen Hauptwohnsitz, weil dort eine Risikoperson (krebskrank, bekommt Chemo) ist. Diese Person möchte ich natürlich nicht anstecken.
 
Danke. Wenn die "bundesweit beschlossenen Maßnahmen" dem Gesetz/Verordnung/Beschluss entsprechen, dann spricht ja nichts gegen ein Treffen zu viert zuhause.
Ob das als "Gruppe feiernder Menschen" angesehen wird, ist mir egal. Die Konsequenz wäre, dass es "inakzeptabel" ist. Verboten scheint es ja nicht.


Ich verstehe allerdings nicht, warum man Maßnahmen beschließt und dann statt Verboten solche Formulierungen verwendet:

-werden angehalten
-inakzeptabel
-sollte
 
1. Ja, die Regeln gelten nur für die Öffentlichkeit. Treffen zuhause ist kein Problem.
2. Nein, das gilt für alle in der Öffentlichkeit, egal ob du die drinnen siehst.
3. Du kannst sein, wo du willst, auch woanders.
4. Im jeweiligen Amtsblatt. Einfach mal Googlen für deinen Bezirk.
 
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MichaW schrieb:
4. Im jeweiligen Amtsblatt. Einfach mal Googlen für deinen Bezirk.

Danke. Ich weiß jetzt zumindest wonach ich suchen muss.
Ich habe eine "Allgemeinverfügung" gefunden. Die ist vom 18. März, also ohne die gestrigen Maßnahmen.
Die Verfügung bezieht sich auf das "Infektionsschutzgesetz".
 
Die von dir genannten Formulierungen sind Öffnungsklauseln und dienen dazu, in Einzelfällen von Sanktionen absehen zu können.

Als Arbeitgeber fände ich es übrigens super, wenn sich meine Mitarbeiter nicht alle gleichzeitig anstecken, sondern nach und nach. Insoweit ist das gemeinsame Laufen zum Bäcker eventuell nicht ganz so super.


Das Suchen nach Expliziten Normen und Erlassen ist derzeit etwas müßig.
 
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Als Arbeitgeber wäre es der Horror, wenn sich die Arbeitnehmer nach und nach anstecken würden.
Im schlimmsten Fall hätten wir 1 Kranken und alle Kontaktpersonen (=Mitarbeiter) 14 Tage Quarantäne.
Danach der nächste Kranke und wieder 14 Tage Quarantäne.
Dadurch wäre der Betrieb monatelang dicht.

Dann lieber alle auf einmal und nur einmal 14 Tage Pause.
Abgesehen davon würden wir uns nicht beim Weg zum Bäcker, sondern im Büro anstecken. Da sind wir ja viel länger zusammen...


Ich bin da evtl. spitzfindig. Aber wenn irgendwo steht:
XY ist verboten, dann ist das klar.
Wenn da steht:
XY sollte nicht gemacht werden, dann ist das nicht verboten.
XY wird nicht akzeptiert, dann ist das nicht verboten.

Für mich ist das (wieder) nicht konsequent umgesetzt.
Bei uns geht heute entweder einer für alle zum Bäcker (der Rest tummelt sich dann im Pausenraum) oder wir gehen alle zusammen in 2er Gruppen mit ~ 1,5 Meter Abstand zur nächsten 2er Gruppe.



PS: Normen sind nicht rechtsverbindlich. Du musst dich nicht dran halten, kannst ja z.B. auch ein abgerissenes Stück Papier statt DIN A 4 Papier nutzen.
 
Da stimme ich sogar zu und ich würde auch gegen jedwede Strafe angehen. Da ich mich allerdings an die Empfehlungen und Regeln halte ist das eher unwahrscheinlich.
 
Wir halten uns auch an die Regeln, allerdings entscheide ich ein paar Sachen gerne selber.
MMn macht es keinen Sinn, wenn ich nach wie vor arbeite, durch den Kollegenkontakt meine Infizierungsgefahr erhöhe und damit jemanden aus der Risikogruppe in Gefahr bringe.
 
Wenn ihr zuhause abhängt, unbedingt einander anhusten und anniesen!
 
Wenn einer krank ist, treffen wir uns natürlich nicht mehr.
 
Die Maßnahmen / Regeln sind eindeutig und im Netz vielfach nachzulesen.
Dafür hier (PuG) ein Thread aufzumachen ist absolut unnötig, zumal auch hier die Forumsregeln mißachtet wurden.
 
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