Volksverschlüsselung wo fängt die geschäftliche Verwendung an ?

BeBur schrieb:
Es geht höchstwahrscheinlich um dich. Nicht darum, wen du anschreibst oder wer dir antwortet.
Unterstützt der Anwalt denn S/MIME bzw. Volksverschlüsselung? Sonst wird das nicht funktionieren.

Low Tech Lösung: Normale E-Mail, aber Anhänge verschlüsseln (nicht zip, der Windows-Standard ist unsicher) und das Passwort über einen anderen Kanal (Whatsapp, SMS, ...) verschicken.

Einige verwenden S/MIME beim Anwalt selbst muss ich dies erfragen. Aber hier spielt auch die Signatur für mich eine extrem große Rolle, und soweit ich das System verstehe benötigt die Person hier kein S/MIME. Aber es wird bestätigt das die Mail wirklich von mir auch kommt, dass sieht ganz anders bei Actalis aus, hier wird nur die Erreichbarkeit der Mail überprüft aber kein Personalausweis.

OK sollte es ja keine Probleme geben da ich wie schon gesagt Privatperson bin.
Ergänzung ()

.one schrieb:
Dafür müsste ein Dritter über mein rechtliches Problem wissen und in der Lage sein meine Emailadresse zu spoofen. Glaub mir, du solltest den Aluhut gerade rücken.

Und wie @BeBur über mir erwähnt, kann man Anhänge verschlüsseln. PW wird dann einmalig per Telefon geteilt.

Wir leben in einer dunklen Zeit.

https://www.fr.de/wirtschaft/digita...l-arbeitslosengeld-im-visier-zr-93654396.html
 
Leicht am Thema vorbei... Ich bin hier raus.
 
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@.one Späte Einsicht weil es hier über die Lizenz ging und kein hin und her, was ich letztendlich für richtig erachte ist meine Sache.
 
@yxcvb Lieben dank, die Seite hatte ich beim suchen nach Lösungen auch schon gefunden. Problem ist aber das ich einen eigenen Mailserver betreibe, so müsste ich letztendlich auch meine Mailadresse ändern aber danke.
 
N.o.L.i.m.i.t. schrieb:
... schützt vor Massenüberwachung ... äh, und das von einem Anbieter, der zu 90% dem Bund gehört?
Wo siehst du ein Risiko?
Mal ganz davon abgesehen, dass die Fraunhofer-Gesellschaft dem Bund zu 0% gehört...

Zum eigentlichen Thema: Ich weiß gar nicht worüber man hier diskutiert? Hier liegt eine private Nutzung vor und du kannst das Produkt ohne Bedenken einsetzen.
 
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.one schrieb:
Behörden reagieren in der Regel gar nicht auf Emails. Funktioniert nur bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen, so meine Erfahrung.
Das ist wahr. Bei Briefwahlunterlagen funktioniert das auch nur, weil vorher die Behörde deine Daten kennt und dir einen Code sendet, denn du nutzen kannst oder auch nicht.

Anwalt: In der Regel braucht man dafür keinen Perso mitsenden, da der/die Anwalt die Echtheit deiner E-Mail durch den Inhalt feststellen. Sprich, du schreibst, ich nehme Bezug auf Xyz und füge weitere Informationen Abc bei, die nur du kennen kannst.

Ansonsten gibt es noch: https://www.personalausweisportal.d...DE/Unternehmen/Governikus_PGP-Schluessel.html

du sendest deinen Schlüssel und Perso hin, die machen einen Abgleich und beglaubigen anschließend deinen Schlüssel ... das nützt aber wie gesagt nix bei Kommunikation mit z. B. Behörden.
Ergänzung ()

Außerdem: Deine E-Mail wird ohnehin keiner fälschen werden ... also weshalb der ganze Aufwand?
 
Zuletzt bearbeitet:
Moban schrieb:
Schon ich habe einen Beitrag aus 2019 gefunden bezüglich Kritik genau an diesem Punkt ob die Lizenz Private Nutzung eben wohl nicht privat wäre bei Mails an Unternehmen.
Du bist doch auch kein Unternehmen, weil du Werbeprospekte von Netto und co bekommst.
Und im Grunde ist damit der ganze Thread schon erledigt.
 
Cardhu schrieb:
Du bist doch auch kein Unternehmen, weil du Werbeprospekte von Netto und co bekommst.
Auch wahr. Du bist private oder natürliche Person, solange du nicht juristische Person bist. Und in der Regel agieren rein natürliche Personen, außer in ein paar seltenen Ausnahmefällen, auch nur als solche.
 
@CyborgBeta bezüglich zum Beispiel Arbeitsamt also Kindergeld oder sonstigen Abteilungen bleibt neben dem Portal auch die direkte Kommunikation. Hierzu hat das Arbeitsamt extra einen Flyer erstellt mit Angaben wie zum Beispiel die Seite um Mitarbeiter zu suchen und die Zertifikate ein zu pflegen.

Auch das ist nun nur ein Beispiel es gibt so viele wo dies gewünscht ist wenn neben einem Online Portal oder fehlenden eine Antwort erfolgen sollte.
 
Vorhin ging es noch um einen Scheidungsfall.

Btw. Auch juristische Personen agieren überwiegend als private/natürliche Personen. ;)
 
@CyborgBeta Falsch es geht um ein Beispiel von vielen, ich muss hier aber nicht mein gesamtes Sortiment auflisten. Das Thema wird hier aber weitgehend verfehlt bis von 2 Personen, die mir damit schon geholfen haben. Danke der Thread kann geschlossen werden.
 
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.one schrieb:
Und wie @BeBur über mir erwähnt, kann man Anhänge verschlüsseln. PW wird dann einmalig per Telefon geteilt.


Und das wäre ein, für mich, unnützer Aufwand wenn man es mit z.B. Volksverschlüsselung nicht tun braucht weil das Signieren und Verschlüsseln damit geht.
Und mach das mal mit einer Behörde. 😎

.one schrieb:
Dafür müsste ein Dritter über mein rechtliches Problem wissen (warum sonst das Interesse?) und in der Lage sein meine Emailadresse zu spoofen. Glaub mir, du solltest den Aluhut gerade rücken.

Warum Deine?
Du willst nicht wissen wieviel bereits abgegriffen wurde bei denen wohin etwas geschickt wurde.
 
BFF schrieb:
Und das wäre ein, für mich, unnützer Aufwand wenn man es mit z.B. Volksverschlüsselung nicht tun braucht
Nutzt nur kein Anwalt und nun? Alles was man macht ist eine schriftliche Erklärung zur elektronischen Datenübermittlung zu unterzeichnen.

Schon komisch, dass noch kein Anwalt betroffen war, oder?
 
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@.one Ob ein Anwalt S/MIME verwendet spielt in meinen Gedankengang keine Rolle, da der Fokus erst einmal nicht auf die Verschlüsselung selbst gesetzt ist. Sicherlich wäre es eine schöne Sache wenn eben Person XY S/MIME verwendet, da so meine Daten wie Kundennummer und Anliegen gelesen werden können.

Das gute an der Volksverschlüsselung ist eben, dass hier auch die Personaldaten überprüft werden und das Zertifikat auf diese Person ausgestellt wird. Diese Signierung kann auch die Person ohne S/MIME einsehen und kann davon ausgehen die Antragstellung oder Wünsche auf meinen Willen basieren und keiner fremden Person.

Und das Argument es wäre komisch das noch kein Anwalt betroffen war, spielen wir heute in einer ganz anderen Liga. Alleine in diesem Jahr hatte ich im Bekanntenkreis erfahren, dass dessen Firma übernommen wurde, alle Datenträger wurden verschlüsselt hinzu die von mir obig gefundene Meldung über das Arbeitsamt. Angriffe werden gerade mit Fortschreitung von Digitalisierung immer interessanter auch bei Privatpersonen, da nicht wie früher Dokumente im Ordner verwaltet werden oder eben postalische Erledigungen. Würde behaupten alleine der Fokus auf das Smartphone ist heute schon mehr als noch vor einigen Jahren, weil eben hier das gesamte Leben verwaltet wird.
 
CyborgBeta schrieb:
Du bist private oder natürliche Person, solange du nicht juristische Person bist. Und in der Regel agieren rein natürliche Personen, außer in ein paar seltenen Ausnahmefällen, auch nur als solche.
Nein, das ist falsch. Wenn du ein Gewerbe hast, dann handelst du geschäftlich, bist aber weiterhin eine natürliche person und es existiert dann auch keine juristische Person darüber hinaus. Das "Person" ist auch nicht wörtlich zu nehmen, eine "juristische Person" ist niemals eine (einzelne) Person im eigentlichen Wortsinne, von daher ergibt es keinen Sinn zu schreiben "...solange du nicht juristische Person bist" und wenn man Teil einer juristischen Person ist, dann ist man weiterhin eine natürliche Person.
Jede Person, die freischaffend tätig ist, ein Gewerbe angemeldet hat oder Gesellschafter einer GbR ist (gibt bestimmt noch mehr Fälle) ist eine gewerblich handelne natürliche Person.
 
Zuletzt bearbeitet:
BeBur schrieb:
Wenn du ein Gewerbe hast, dann handelst du geschäftlich,
Das habe ich auch nicht bestritten, aber nicht jede Handlung, die eine juristische Person vornimmt, muss geschäftlich sein. Oder arbeitest du 24/7/365? Geht wohl schlecht.
Ergänzung ()

Praktisches Beispiel: Wenn du eine Pizza bestellst, kann das für die Firma sein, um das Klima zu verbessern, oder einfach privat.
 
CyborgBeta schrieb:
nicht jede Handlung, die eine juristische Person vornimmt, muss geschäftlich sein. Oder arbeitest du 24/7/365?
Wie gesagt die Frage ergibt keinen Sinn, weil "juristische Person" niemals eine einzelne reale Person bezeichnet. Die Handlung einer juristischen Person ist vermutlich per Definition immer geschäftlich.

Juristische Person

Eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, die in ihrer Gesamtheit mit allgemeiner Rechtsfähigkeit ausgestattet (d. h. Träger von Rechten und Pflichten) ist.
J. P. des Privatrechts sind z. B. eingetragene Interner Link: Verein
e (e. V.), Stiftungen, wirtschaftliche Interner Link: Unternehmen als Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Genossenschaften. J. P. des öffentlichen Rechts (Interner Link: Öffentliches Recht) sind z. B. Interner Link: Gemeinden, Bund und Länder oder Anstalten des öffentlichen Rechts (Interner Link: Anstalt des öffentlichen Rechts) (z. B. die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ARD und ZDF).
Quelle
 
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Also mir ist in diesem Thema noch zu viel unklar, geht es um Verschlüsselung, Identifizierung oder juristische Fragen ... Bin mal raus, schönen Abend noch.
 
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