Vollstreckungsverfahren: ab wann gehts los?

Subversiver schrieb:
...oder erhält der Betroffene danach noch eine letzte Chance?
Und danach gibt es noch eine allerletzte Chance und dann fängt die Mama an böse blickend bis 3 zu zählen, wird 3 aber nie ereichen sondern nach 2.75 irgendwo enden.

Oder einfach rechtzeitig darum kümmern, zahlen oder Widerspruch einlegen.
Ergänzung ()

Subversiver schrieb:
Handelt es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen Grundrechte(?)
Und das Recht des Gläubigers auf sein Geld bleibt wo?
Und kennst du neben irgendwelchen vermuteten Rechten auch deine Pflichten?
 
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Subversiver schrieb:
Handelt es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen Grundrechte(?)

Ha Ha LOL. Welches denn? Dass man Sachen / Leistungen erhält und diese (absichtlich) nicht bezahlt und nun bald das Inkasso kommt und ggf. eine Lohnpfändung anordnet? Nach deiner utopischen Wunschvorstellung wäre Betrügen denn ja ein Grundrecht. Zeig Mir den Paragraphen und wo das steht.



Gibt es eigentlich auch beim erfolgreichen Inkasso einen Schufa Eintrag? Falls ja kann auch der für dich weitreichende Folgen haben @Subversiver
 
Joa, wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht bekämpft und auf den Vollstreckungsbescheid wartet - ist der Zug abgefahren. Das haben auch schon sehr große ausländische Unternehmen unterschätzt als man ihnen ihr Flugzeug einfach gepfändet hat weil sie irgendwem 1000€ Schulden.

Und zu dem Zeitpunkt ist es egal ob das Unternehmen das anders sieht. Man kann es nicht mehr bekämpfen.
 
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Ranayna schrieb:
Weiter als die Vollstreckung durch meinen Landkreis habe ich das noch nicht getrieben :D Keine Ahnung was danach kommt, den genauen Wortlaut des ganzen habe ich nimmer im Kopf. Eine Bundesbehoerde war das jedenfalls noch ned.

Sollte auch nicht, GEZ ist ja nichts direkt staatliches, (obwohl die sich gerne so aufführen).

Ich hab es auch mal bis zur Vollstreckung fest getrieben, vor ein paar Jahren.
ALG1 Anspruch ausgelaufen
U25, dadurch Bedarfsgemeinschaft mit Elternteil, dieses hat ein paar Euro zu wenig für ALG2

Ohne Leistungsbezug wird auch die Pflichtversicherung nicht bezahlt, und wenn man so gar nix hat sind 150 Euro auch viel.
Da kam auch was vom Zoll. Bin dann gerade noch rausgekommen.
 
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