Vorgehensweise bei Vorabversand

Ilsan

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Hallo,

welche Vorkehrungen würdet ihr bei Vorabversand treffen?

Eine Versandadresse kann ja immerhin gefälscht sein, eine Klingel ist ja schnell überklebt mit einem anderen Namen für ein paar Tage bis der Postbote die Sendung eingeworfen hat.

In dem Fall müsste die Identität dann anhand der email bzw IP festgestellt werden was sicherlich schwieriger ist.

Was meint ihr dazu? Wer hat schonmal Vorabversand gemacht
 
Was heißt Vorgehensweise? Wer zuerst versendet ohne sein Geld zu kriegen sollte sich eben um das Risiko bewusst sein, am Ende leer darzustehen. Identität anhand von Email oder IP? Weniger TV tut dir wohl gut, sorry aber anders kann ich es nicht sagen.

Wenn du dein Geld nicht kriegst, wirst du wenn wenn überhaupt unter sehr großem Aufwand (persönlich und finanziell) daran kommen.
 
Was wäre denn mit einer Kopie des Ausweises?
 
alternativ kann der käufer auch einen abholauftrag erstellen.
ist auch nicht teurer als nachnahme und man hat zumindest etwas mehr sicherheit was die lieferanschrift und den auftraggeber des abholauftrags angeht. und es passt zum grundsatz: warenschulden sind holschulden, geldschulden sind bringschulden :)

ansonsten gibts bei vorabversand nicht viel, was man machen kann.
 
1. Xyn, wenn andere in angemessenem Ton antworten können wieso auch nicht du?

2.
Wenn du dein Geld nicht kriegst, wirst du wenn wenn überhaupt unter sehr großem Aufwand (persönlich und finanziell) daran kommen.

Wenn die Anschrift stimmt könnte er zumindest einen Mahnbescheid losschicken, wenn die Sache eindeutig ist. Das würde ich persönlich noch nicht unter sehr großen Aufwand verstehen.
Die Anschrift kann natürlich gefälscht sein oder es ist die eines Kumpels.

In meinen Augen hat bei Vorkasse der Käufer mit der Kontonummer wesentlich mehr in der Hand als der Verkäufer bei Vorabversand, dieser kennt nur Adresse. Die genaue Identität des Käufers lässt sich daraus noch nicht ermitteln.
Und durch die IP hast du auch erstmal nur den Besitzer des DSL Zugangs, mehr auch nicht. Wenn das in einer WG gewesen ist und niemand will es am Ende gewesen sein, dann hat der klevere Bursche auch noch eben die Klingel überklebt für 1-2Tage und schon weißt du eigentlich gar nicht mit wem du es genau zu tun hast.
Am einfachsten wäre daher ne Kopie des Personalausweißes. Alternativ könnte der Käufer dem Verkäufer seine Kontonummer geben und der VK überweist einen cent mit einer selbstausgedachten Verwendungszweck den der Käufer dem Verkäufer anschließend mitteilt.
Aber ersteres wäre sicherlich die einfachere Variante
 
Also so schlimm war die Ausdrucksweise nun auch nicht. Man kann sich auch künstlich aufregen.

Anhand der IP-Adresse hat man kaum ne Chance an den Namen zu kommen. Dazu müsste man erstmal eine Anzeige wegen Betrugs machen. Dann muss der Staatsanwalt die Daten vom Provider holen. Wenn dann ein Proxy verwendet wurde, oder der Provider bis dahin die Daten nicht mehr hat, sieht es ganz schlecht aus.
Auch wenn die Ware nur wenig Wert ist, könnte es gut sein, dass die Anzeige fallengelassen wird, da sich eine Verfolgung nicht lohnt.

Eine Kopie des Personalausweises bringt nicht wirklich viel. Denn das lässt sich ohne weiteres Manipulieren.

Es gibt auch noch das Postident-Verfahren. Da muss der Empfänger nicht nur unterschreiben, sondern auch seinen Personalausweis bei der Post vorlegen und die Identität bestätigen. Dann kann man sich sicher sein den richtigen Namen+Adresse zu haben. Kostet halt etwas mehr.

Wenn er aber nicht zahlt, stehst du trotzdem erstmal dumm da. Denn dann musst du agieren (Mahnbescheid, Klage, usw). Blöd wenn der Käufer dann behauptet ein leeres Paket (oder mit Steinen, oder defekten Artikel, usw) erhalten zu haben. Dann steht Aussage gegen Aussage.
Und das Verweigern einer Zahlung ist strafrechtlich nicht relevant und müsste daher zivilrechtlich erfolgen und wird daher schwierig (da Aussage gegen Aussage und teuer).

Mir stellt sich aber die Frage, warum man Vorabversand machen will. Überweisungen gehen innerhalb 24h (innerhalb der gleichen Bank sogar sofort). Dann gibt es noch Paypal oder auch Nachname.
Vorabversand bietet man eigentlich nie bei der ersten Bestellung an (macht auch kein Händler aus oben genannten Gründen).
Ich rate dir davon unbedingt ab!
 
Blöd wenn der Käufer dann behauptet ein leeres Paket (oder mit Steinen, oder defekten Artikel, usw) erhalten zu haben. Dann steht Aussage gegen Aussage.
So einfach ist es aber doch nicht, ich denke sonst würde es ja jeder machen.

In meinen Augen ist es so: Schickt der Verkäufer die Ware ab und kann dies Nachweisen hat er in dem Moment anspruch auf die Zahlung, ganz egal ob die Ware tatsächlich beim Käufer ankommt oder nicht. Der Gefahrenübergang ändert sich ja durch den Vorabversand nicht.

WENN der Verkäufer also tatsächlich die richtige Adresse hat, sieht es für den Käufer der die Zahlung verweigern will schlecht aus. Auch kann er nicht einfach behaupten dass Steine drin waren, dies müsste er beweisen und nicht umgekehrt. Obendrein nur weil ein Stein drin ist, kann der Verkäufer hier doch auch nicht vorverureilt werden und der Käufer daher die Zahlung verweigern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorabversand würde ich nur in Erwägung ziehen, wenn ich den Handelspartner insoweit kenne, als man schon ein paarmal positive Abwicklungen hinter sich hat - und den Kaufpreis sollte man dabei auch im Auge behalten; unter 100 Euro dann noch vertretbar, darüber würde ich ausnahmslos Zug um Zug - nach Zahlungseingang - versenden.

Mir erschließt sich auch nicht ganz, wieso ein Vorabversand in Frage käme?! Entweder ich habe die finanziellen Mittel zur Verfügung, oder aber ich muss einfach noch etwas warten ...

Wie schon gesagt wurde, Überweisungen via Onlinebanking müssen innerhalb von 24 Stunden verbucht sein - und iim Optimalfall ist das Geld direkt da (bankintern).
 
Bogeyman schrieb:
So einfach ist es aber doch nicht, ich denke sonst würde es ja jeder machen.
Kaum ein Versender schickt Vorab los, von daher ist es nicht so einfach...

In meinen Augen ist es so: Schickt der Verkäufer die Ware ab und kann dies Nachweisen hat er in dem Moment anspruch auf die Zahlung, ganz egal ob die Ware tatsächlich beim Käufer ankommt oder nicht. Der Gefahrenübergang ändert sich ja durch den Vorabversand nicht.
Da ist durchaus was dran. Aber der Käufer kann natürlich trotzdem die Zahlung verweigern, weil die Ware nicht der Beschreibung entspricht.
Das ist dann auch kein Betrug, sofern sich der Käufer meldet, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Und wenn das vors Gericht geht, gewinnt derjenige der den Richter überzeugt und nicht unbedingt derjenige der Recht hat.

WENN der Verkäufer also tatsächlich die richtige Adresse hat, sieht es für den Käufer der die Zahlung verweigern will schlecht aus. Auch kann er nicht einfach behaupten dass Steine drin waren, dies müsste er beweisen und nicht umgekehrt
Das mit den Steinen war ein schlechtes Beispiel. Das wäre wirklich schwer überzeugend darzustellen, vorallem weil es unlogisch wäre Vorab Steine zu versenden.
Aber wie oben gesagt, wenn der Käufer was bemängelt muss er nichts beweisen, sondern nur überzeugend darstellen.

Problem sind halt die Kosten. Der Verkäufer müsste einen Mahnbescheid senden, Klagen, eventuell Anwalt aufsuchen, usw. Gerade wenn es um kleinere Beträge geht, lohnt sich das nicht wirklich.

Aber all das oben genannte gilt natürlich nur, wenn man die korrekten Daten des Käufers hat. Und dazu reicht eine Persokopie oder die IP-Adresse nun mal nicht. Die Idee einen Cent zu überweisen ist ja schön und gut, aber dann könnte der Käufer auch direkt per Vorkasse bezahlen.
 
Aber wie oben gesagt, wenn der Käufer was bemängelt muss er nichts beweisen, sondern nur überzeugend darstellen
Ja wobei man hier in meinen Augen dann unterscheiden muss um was es sich handelt. Ist es versiegelte Neuware kann er zwar bemängeln dass die Ware defekt ist, er hat dann aber schlicht und ergreifend Pech wenn der Verkäufer ihm nur neue Ware versprochen hat und nicht die ordnungsgemäße Funktion. Dies könnte er ja auch gar nicht ohne die Ware ausgepackt zu haben.

Da ist durchaus was dran. Aber der Käufer kann natürlich trotzdem die Zahlung verweigern, weil die Ware nicht der Beschreibung entspricht.
Das ist dann auch kein Betrug, sofern sich der Käufer meldet, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Hat er dazu denn überhaupt ein Recht solange er nicht bezahlt hat? Natürlich kann er Nachbesserung vorlangen doch nicht ohne vorher bezahlt zu haben.
In meinen Augen wäre es demnach irgendwie immer noch Betrug wenn man sich weigert zu zahlen.
Aber es stimmt schon, Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe

Vorabversand würde ich nur in Erwägung ziehen, wenn ich den Handelspartner insoweit kenne, als man schon ein paarmal positive Abwicklungen hinter sich hat

Naja hat ja mit Kennen nix zu tun. Anhand der Bewertungen siehst du auch nur dass es so und so oft alles gut gegangen ist und hoffst darauf dass es auch bei deinem Geschäft alles glatt läuft.
Kennen tust du ihn dadurch nicht besser. Er könnte dir bei deinem Geschäft plötzlich ne falsche Adresse geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist durchaus korrekt. Wobei dann noch die Frage ist ob es Privat verkauft und die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, oder gewerblich (dann greift die Gewährleistung).
Aber wenn es sich um originalverpackte Neuware handelt, gibt es normalerweise ja noch Garantie, was aber wieder auf das Produkt ankommt.

Bei Gebrauchtware sieht es wieder anders aus. Wenn es als funktionierend verkauft wird, muss es auch funktionieren (Transportschaden lassen wir mal aussen vor) und auch der Beschreibung entsprechen.

Aber egal um was genau es sich handelt und ob der Verkäufer auch die richtigen Daten hat, wenn der Käufer sich weigert zu zahlen, wird es ein langwieriger Prozess. Daher ist unbedingt davon abzuraten, vorallem wenn es um größere Summen geht.
Seinem Geld hinterherzulaufen macht nicht wirklich Spaß.
 
@Bogeman
... das war auch auf ein- und dieselben Handelspartner bezogen; wenn ich denselben Käufer ein paarmal gut in Erinnerung habe, mag das schon mal in Betracht kommen. Ansonsten sind - allgemein - Bewertungen sowieso mit Vorsicht zu genießen.
 
Hat er dazu denn überhaupt ein Recht solange er nicht bezahlt hat? Natürlich kann er Nachbesserung vorlangen doch nicht ohne vorher bezahlt zu haben.
In meinen Augen wäre es demnach irgendwie immer noch Betrug wenn man sich weigert zu zahlen.
Betrug muss aber vorsätzlich sein. Wenn er aber dem Verkäufer sagt, das er nicht zahlt weil bspw die Ware nicht der Beschreibung entspricht, so ist das erstmal sein gutes Recht. Sonst wäre es ja bereits Betrug wenn man seine Telefonrechnung nicht zahlt (weil etwas falsch ist).
Natürlich dürfte er dann die Ware nicht einfach behalten. Entweder müsste er sich mit dem Verkäufer einigen (Preisnachlass, Kauf rückgängig machen), oder ein Richter müsste entscheiden (sofern der Verkäufer soweit geht).

Betrug wäre es aber, wenn er sich weder meldet, noch zahlt.

Achja, es könnte natürlich auch passieren, das ein Nachbar das Paket annimmt und es dann verschwunden ist, weil der Nachbar nicht existiert.
Dann wirds kompliziert. Der Käufer zahlt dann natürlich nicht (hat ja angeblich keine Ware erhalten).
Da muss dann ein Nachforschungsantrag gestellt werden und dann kann man nicht sagen wie es letztendlich ausgeht.

Es gibt viele mögliche Fälle die eintreten können. Aber ich würde niemandem etwas Vorab schicken. Allein das jemand darum bittet würde mich stutzig machen.
 
Betrug muss aber vorsätzlich sein. Wenn er aber dem Verkäufer sagt, das er nicht zahlt weil bspw die Ware nicht der Beschreibung entspricht, so ist das erstmal sein gutes Recht. Sonst wäre es ja bereits Betrug wenn man seine Telefonrechnung nicht zahlt (weil etwas falsch ist).
Sehe ich anders. Wie gesagt in meinen Augen ist er bereits damit vertragsbrüchig geworden indem er nicht nach Abschicken der Ware bereits gezahlt hat. Normal sieht es doch so aus, dass der Verkäufer die Ware bis zur Post bringen muss und dann seinen Teil erledigt hat.

Ich sehe es so dass der Käufer dann also in jedem Fall zahlen müsste, wenn ich nachweisen kann ich habe die Ware abgeschickt SOFERN wir bei dem Gefahrenübergang nichts anderes ausgemacht haben sollte hier doch kein Unterschied zu Vorkasse bestehen.

Wenn nicht explizit ausgemacht worden ist, dass der Käufer warten darf bis die Ware bei ihm ist, und er diese geprüft hat und für alles in Ordnung befunden hat und dann erst zahlen muss, hat er bereits beim Abschicken der Ware zu zahlen.

Aber mach das mal bei einem Privatverkauf dem Käufer klar, wenn er defekte Ware vor sich stehen hat (angenommen der Verkäufer kann da nix für, weil es Neuware war, von dessen Defekt er nichts wissen konnte), dass er diese dann dennoch zu bezahlen hat. Da wird sogut wie kaum einer zahlen, obwohl sie es eigentlich müssten.

Ich mein wo steht denn beschrieben dass wenn ich vorab versende auch sämtliche Gefahren auf meine Kappe nehmen muss?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bogeyman schrieb:
Sehe ich anders. Wie gesagt in meinen Augen ist er bereits damit vertragsbrüchig geworden indem er nicht nach Abschicken der Ware bereits gezahlt hat. Normal sieht es doch so aus, dass der Verkäufer die Ware bis zur Post bringen muss und dann seinen Teil erledigt hat.
Sofern man es nicht ausschließt gilt aber auch da noch die Gewährleistung und das 14tägige Rückgaberecht.
Auch muss die Ware natürlich der Beschreibung entsprechen. Und warum sollte der Käufer zahlen, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht?
Ganz krass gesehen, müsste der Käufer ja auch dann zahlen, wenn Steine im Paket wären.

Ich sehe es so dass der Käufer dann also in jedem Fall zahlen müsste, wenn ich nachweisen kann ich habe die Ware abgeschickt SOFERN wir bei dem Gefahrenübergang nichts anderes ausgemacht haben sollte hier doch kein Unterschied zu Vorkasse bestehen.
Bei Vorkasse könnte der Käufer natürlich ebenso darauf bestehen, die Ware passend zur Beschreibung zu erhalten. Und nicht ein T-Shirt anstatt in rot in blau.
Er kann dann natürlich entsprechend Nachbesserung verlangen (oder Vertragsrücktritt, da der Vertrag vom Verkäufer nicht eingehalten wurde).
Bei Vorabversand hat er natürlich ein Druckmittel mehr.
Wenn natürlich die Ware der Beschreibung entspricht, hat der Käufer keinen Anspruch auf Nachbesserung, noch das Recht Geld einzubehalten.
Wenn er es aber trotzdem tut und etwas bemängelt was kein Mangel ist, hat man trotzdem die Arschkarte und muss das Geld einklagen.

Wenn nicht explizit ausgemacht worden ist, dass der Käufer warten darf bis die Ware bei ihm ist, und er diese geprüft hat und für alles in Ordnung befunden hat und dann erst zahlen muss, hat er bereits beim Abschicken der Ware zu zahlen.
Theoretisch mag das stimmen. Aber wenn er auf Vorabversand besteht, will er mit Sicherheit die Ware vorher ansehen.

Aber mach das mal bei einem Privatverkauf dem Käufer klar, wenn er defekte Ware vor sich stehen hat (angenommen der Verkäufer kann da nix für, weil es Neuware war, von dessen Defekt er nichts wissen konnte), dass er diese dann dennoch zu bezahlen hat. Da wird sogut wie kaum einer zahlen, obwohl sie es eigentlich müssten.
Deswegen macht man auch keinen Vorabversand. Bei unausgepackter Neuware, welche auch so beschrieben ist, wurde der Vertrag von Seiten des Verkäufers mit dem Versand erfüllt.
Schickt man aber die falsche Ware (bzw nicht der Beschreibung entsprechend), so hat man den Vertrag mit dem Versand nicht erfüllt.

Ich mein wo steht denn beschrieben dass wenn ich vorab versende auch sämtliche Gefahren auf meine Kappe nehmen muss?
Das steht zwar nicht unbedingt wo geschrieben, aber das hat Vorabversand halt so an sich.
Wenns blöd läuft, muss man dem Geld hinterherlaufen. Und wenns ganz blöd läuft hatte man in der Beschreibung tatsächlich einen Fehler und darf dann auch noch die Kosten des Verfahrens tragen (aber bekommt die Ware wieder zurück^^).
Bei Vorkasse kann das nicht passieren. Hier müsste dann der Käufer klagen.

Aber alles in allem ist Vorabversand nicht wirklich zu empfehlen. Ausser natürlich der Käufer ist bekannt und hat bereits mehrfach bestellt.
 
Ganz krass gesehen, müsste der Käufer ja auch dann zahlen, wenn Steine im Paket wären.
Davon würde er ja nichts wissen da er bereits so wie ich das sehe bereits beim Abschicken zu zahlen hat.

Aber in der Praxis handelt man sich durch Vorabversand nur Probleme ein, denn zur Not musst DU klagen.

Und aus Erfahrung weiß ich auch dass du bei Vorabversand der Depp vom Dienst bist:

- Geht was auf dem Postweg schief, wofür du nichts kannst und wofür du bei Vorabversand fein raus wärst musst du es bei Vorabversand richten

- Entspricht der Artikel nicht den Vorstellungen des Käufers ist er ebenso in der besseren Verhandlungsposition und du bist wieder der Depp

- Sollte der Artikel defekt sein, du hast aber ein funktionierenden abgeschickt bist du ebenso der Dumme

- Konnte der Käufer nicht richtig lesen hast du es auch auszubaden.

Im Grunde hast du durch Vorabversand gar nichts mehr in der Hand. Wenn du ne falsche Adresse bekommen hast, weißt du nicht einmal wer dich da über den Tisch gezogen hat. Eine Adresse ist einfach zu fälschen. Bei einer Kontoverbindung ist dies schon nicht mehr so einfach möglich.

Wenn du Vorabversand machst bekommst du dein Geld nur wenn der Käufer absolut zufrieden ist (selbst für Inkompatibilitäten wärst du in den Augen der meisten Käufer dann wohl Schuld "Wieso soll ich zahlen wenn es bei mir nicht läuft?") UND der Käufer keine Absichten hat von vornerein nicht zu zahlen.

Daher ist von Vorabversand abzuraten. Der Verkäufer geht hier ein viel größeres Risiko ein als dass es der Käufer bei Vorauskasse tun würde.
Auch mit einem nicht zahlungswilligen Käufer hast du es einfacher mit Vorabversand. Entweder den Deal vergessen oder Frist setzen und Mahnbescheid rausschicken
 
Wow, das ist ja eine perfekte Zusammenfassung der Nachteile die man bei Vorabversand als Verkäufer hat.

Hinzufügen kann man da nur noch, dass man noch rechtliche Mittel hat (sofern die Adressdaten stimmen). Aber auch da hat man schlechte Karten, denn man muss erstmal mit allen entstehenden Kosten in Vorkasse treten (Gebühren für Mahnbescheid, Klage, Anwalt, usw).
Wenn es vor Gericht geht und es zu einem Vergleich (oder gar Niederlage) kommt, bleibt man zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen.
Das würde sich also nur bei hochpreisigen Artikeln lohnen. Aber gerade da, sollte man auf Vorabversand verzichten.

Davon würde er ja nichts wissen da er bereits so wie ich das sehe bereits beim Abschicken zu zahlen hat.
Das stimmt an sich zwar (zumindest wenn man die Rechnung vorab bekommt), aber wer auf Rechnung bestellt hat mit Sicherheit das Ziel, erstmal die Ware anzusehen.
Rechnungen von bspw Amazon zahle ich auch erst nach Erhalt der Ware (da steht aber glaub auch ein Zahlungstermin drauf).
 
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