Bogeyman schrieb:
Sehe ich anders. Wie gesagt in meinen Augen ist er bereits damit vertragsbrüchig geworden indem er nicht nach Abschicken der Ware bereits gezahlt hat. Normal sieht es doch so aus, dass der Verkäufer die Ware bis zur Post bringen muss und dann seinen Teil erledigt hat.
Sofern man es nicht ausschließt gilt aber auch da noch die Gewährleistung und das 14tägige Rückgaberecht.
Auch muss die Ware natürlich der Beschreibung entsprechen. Und warum sollte der Käufer zahlen, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht?
Ganz krass gesehen, müsste der Käufer ja auch dann zahlen, wenn Steine im Paket wären.
Ich sehe es so dass der Käufer dann also in jedem Fall zahlen müsste, wenn ich nachweisen kann ich habe die Ware abgeschickt SOFERN wir bei dem Gefahrenübergang nichts anderes ausgemacht haben sollte hier doch kein Unterschied zu Vorkasse bestehen.
Bei Vorkasse könnte der Käufer natürlich ebenso darauf bestehen, die Ware passend zur Beschreibung zu erhalten. Und nicht ein T-Shirt anstatt in rot in blau.
Er kann dann natürlich entsprechend Nachbesserung verlangen (oder Vertragsrücktritt, da der Vertrag vom Verkäufer nicht eingehalten wurde).
Bei Vorabversand hat er natürlich ein Druckmittel mehr.
Wenn natürlich die Ware der Beschreibung entspricht, hat der Käufer keinen Anspruch auf Nachbesserung, noch das Recht Geld einzubehalten.
Wenn er es aber trotzdem tut und etwas bemängelt was kein Mangel ist, hat man trotzdem die Arschkarte und muss das Geld einklagen.
Wenn nicht explizit ausgemacht worden ist, dass der Käufer warten darf bis die Ware bei ihm ist, und er diese geprüft hat und für alles in Ordnung befunden hat und dann erst zahlen muss, hat er bereits beim Abschicken der Ware zu zahlen.
Theoretisch mag das stimmen. Aber wenn er auf Vorabversand besteht, will er mit Sicherheit die Ware vorher ansehen.
Aber mach das mal bei einem Privatverkauf dem Käufer klar, wenn er defekte Ware vor sich stehen hat (angenommen der Verkäufer kann da nix für, weil es Neuware war, von dessen Defekt er nichts wissen konnte), dass er diese dann dennoch zu bezahlen hat. Da wird sogut wie kaum einer zahlen, obwohl sie es eigentlich müssten.
Deswegen macht man auch keinen Vorabversand. Bei unausgepackter Neuware, welche auch so beschrieben ist, wurde der Vertrag von Seiten des Verkäufers mit dem Versand erfüllt.
Schickt man aber die falsche Ware (bzw nicht der Beschreibung entsprechend), so hat man den Vertrag mit dem Versand nicht erfüllt.
Ich mein wo steht denn beschrieben dass wenn ich vorab versende auch sämtliche Gefahren auf meine Kappe nehmen muss?
Das steht zwar nicht unbedingt wo geschrieben, aber das hat Vorabversand halt so an sich.
Wenns blöd läuft, muss man dem Geld hinterherlaufen. Und wenns ganz blöd läuft hatte man in der Beschreibung tatsächlich einen Fehler und darf dann auch noch die Kosten des Verfahrens tragen (aber bekommt die Ware wieder zurück^^).
Bei Vorkasse kann das nicht passieren. Hier müsste dann der Käufer klagen.
Aber alles in allem ist Vorabversand nicht wirklich zu empfehlen. Ausser natürlich der Käufer ist bekannt und hat bereits mehrfach bestellt.