Vorsteuer ohne Umsatz?

NightSun

Ensign
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand eine Frage zum Thema Vorsteuererstattung beantworten. Ein Freund von mir hat sich letztes Jahr selbstständig gemacht und mir gestern erzählt, dass das Finanzamt ihm die Umsatzsteuer für alle Geräte, die er gekauft hat, zurückerstattet hat.
Er hat letztes Jahr keinen einzigen Kunden bedient und somit keinen Umsatz gemacht. Somit mussten die Kunden auch keine Umsatzsteuer an ihn abführen, die er weitergeben konnte. Wie kann so etwas passieren? Ich dachte, dass man die Vorsteuer nur zurückbekommt, wenn man sie an den Endkunden weitergibt.

Grüße
 
NightSun schrieb:
Ich dachte, dass man die Vorsteuer nur zurückbekommt, wenn man sie an den Endkunden weitergibt
Dem ist nicht so. Es ist heißt ja auch Umsatzsteuer, nicht Mehrwertsteuer, weil einfach der Umsatz besteuert wird. Im Gegenzug gibt es dann die gezahlte Umsatzsteuer von Aufwänden als Vorsteuer wieder zurück. Natürlich gibt es dabei gewisse Einschränkungen.
 
Ok. Für mich klingt es insofern unfair, da er sich dadurch alles günstiger holen kann, während die normale Bevölkerung weiterhin die 19% zahlt. Danke für die Antwort.
 
Natürlich gibt's den Vorsteuerabzug nur auf betriebliche Aufwendungen, nicht auf private. Ich sehe da nichts Unfaires.
 
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Von wegen unfair:
Wenn über längere Zeit keine Umsätze und auch kein Gewinn nachgewiesen werden, kann das Gewerbe auch wieder entzogen werden. Denn dann werden die grundsätzlichen Ziele eines Unternehmens nicht erfüllt.
Also kann das deinem Freund auch blühen, wenn er das Gewerbe nur "zum sparen" angemeldet hat.
 
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@simpsonsfan

Das ist ja der Knackpunkt: Idealerweise wählt man ein Gewerbe, welches viele Dinge abdeckt, die man sich so oder so anschaffen würde.
 
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@00Julius genau das denke ich mir. Ich weiß, ich muss zugeben, dass ich ein bisschen neidisch bin. Nur wundert es mich, dass es so einfach ist sich Computer, 3D Drucker und co zu beschaffen. Es sieht für mich nur wie ein Hobby aus.
Auf jeden Fall wurde meine Frage beantwortet, auch wenn ich nicht zufrieden bin. 😅
 
Das Finanzamt ist in den ersten Jahren eines Unternehmens sehr nachsichtig und gütig. Nach ungefähr 3 Jahren schauen sie aber genauer hin und prüfen durchaus auch rückwirkend. Sollte sich dann immer noch kein oder wenig Umsatz und auch Gewinn gefunden haben, kann das Finanzamt das ganze Unternehmen als Liebhaberei einstufen und dein Bekannter darf alle bisherigen Zuwendungen zurückzahlen.
Bei Immobilien (Vermietung) gibt es eine längere Periode in der die Augen zugedrückt werden, da hier viele Jahre kein Gewinn erwartet wird. In der Regel wird das aber auch rückwirkend überprüft, falls sich nie ein Gewinn ergibt bzw. muss man sein Konzept einreichen.
 
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Das Finanzamt schenkt einfachen Leuten sicherlich kein Geld, da muss du schon etwas reicher sein. Früher oder später werden sie mal nachschauen ;-)
 
NightSun schrieb:
@00Julius genau das denke ich mir. Ich weiß, ich muss zugeben, dass ich ein bisschen neidisch bin. Nur wundert es mich, dass es so einfach ist sich Computer, 3D Drucker und co zu beschaffen. Es sieht für mich nur wie ein Hobby aus.
Auf jeden Fall wurde meine Frage beantwortet, auch wenn ich nicht zufrieden bin. 😅
Es steht jedem frei ebenfalls ein Gewerbe anzumelden. Auf das Mehr an Eigenverantwortung haben halt viele keine Lust. Aber man kann grundsätzlich fast jedem Angestellten empfehlen so ein Nebengewerbe zu betreiben. Nicht nur wegen der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern weil es auch den Horizont erweitert, wenn man nicht mehr alles vom Arbeitgeber vorgekaut bekommt.

Aber wie schon angesprochen: Beliebig lang Verluste kann man eben nicht machen, da einem das Finanzamt dann Liebhaberei unterstellt. Dann hat sich die Vorsteuererstattung erledigt. Eine Gewinnerzielungsabsicht sollte schon vorhanden sein.
 
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