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EDIT:
Antrag muss formless beim Amtsgericht deiner stadt eingereicht werden. "Ich möchte meinen sohn nach § 112 BGB dazu ermächtigen ... .... ... Ich bitte um zustimmung des Familiengericht"
Dazu noch eine erklärung warum man vorzeitig geschäftsfähig erklärt werden möchte und die letzten Zeugnisse beifügen (Zumindest in Köln)
EDIT END
Hallo,
Ich hoffe es sind ein paar Jura-Studenten anwesenden die mir eben weiterhelfen können.
Ich bin 17 Jahre und möchte eine UG anmelden. Ich gehe zur zeit auf eine Höhere Handelsschule. Also Kaufmänisches wissen ist vorhanden.
Ich möchte mich daher nach § 112 BGB vorzeitig geschäftsfähig erklären lassen.
Soweit ich weiß muss das ganze Formlos beim Familiengericht, in meinem fall in Köln geschehen.
Stimmt das?
Also würde es ausreichen wenn meine Eltern ein solches Dokument aufsetzen und dort abgeben:
"Hiermit erkläre ich meinen Sohn XXX für vorzeitig geschäftsfähig ich bitte um ihre Gerichtliche bestätigung"
Oder sowas in der art?
Und dann noch etwas zum thema Steuern und Versicherung.
Die Einnahmen der Firmen sind steuerlich irrelevant. Der Gewinn wird klein sein und zu 100% zurück gelegt für eine GmbH gründung. Wenn ich mir jetzt aber mal einen Monat etwas aus zahlen, mit welcher Steuerklasse muss ich das als Minderjähriger versteuern? (3-4 stelliger € betrag)
Und muss ich mich Privat versichern da ich selbstständig bin? Würde es gehen das meine Eltern als alleinige Kapitalgeber auftreten und ich als reiner Geschäftsführer? Das würde ja rein theoretisch bedeuten das meine Eltern und ich nur Arbeitnehmer sind und daher nicht privat versicherungspflichtig sind. Habe ich das so richtig verstanden?
1) Die Ermächtigung durch die Erziehungsberechtigten ist an keine spezielle Form gebunden. Es reicht (sinngemäß), wenn diese "du darfst das" aussagen. (formfreie einseitige Willenserklärung)
2) Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes muss beantragt werden (-> Amtsgericht).
3) Das Vormundschaftsgericht prüft, ob eine Genehmigung erteilt werden kann. Dies ist also kein Selbstläufer.
4) Zu Deiner Steuerfrage:
Lohnsteuer zahlst Du zB, wenn Du innerhalb einer GmbH ein Gehalt beziehst (auch als einziger geschäftsführender Gesellschafter). Als kinderloser Unverheirateter wäre das dann SKl. 1.
Das, wovon Du hier sprichst, sind Privatentnahmen. Diese werden über die Einkommensteuer erfasst (bei juristischen Personen: Körperschaftssteuer). Der aktuelle jährliche Freibetrag (EK-Steuer) müsste bei ~ 8.350 € p.a. liegen.
Für alle weiteren Fragen würde ich - wie Doc Foster bereits sagte - dringend dazu raten, anwaltliche und steuerberaterliche Beratung in Anspruch zu nehmen, zumal hier die Wahl der günstigsten Rechtsform für das Unternehmen noch nicht geklärt ist. Dein Steuerberater oder Anwalt kann Dich auch zur Frage nach der Krankenversicherung beraten.
Alternativ: Setz dich zumindest mal mit dem Arbeitsamt auseinander und lass dich in ein Existenzgründerseminar vermitteln. Da erfährst du so einiges, was hier wichtig werden kann.
Auch Formlos oder muss diese eine bestimme Form haben? Gibt es eine Vorlage? Wenn es eine bestimme Form haben muss und ich dafür einen Anwalt brauche kann ich es ja so gesehen schon vergessen. Woher soll ich 2000€ oder mehr für einen Anwalt her nehmen?
Die Steuer Fragen und Versicherungs fragen sind soweit geklärt. Ich werde mich aber nochmal genauer beim Finanzamt, der IHK und dem Arbeitsamt informieren.
dominion1 schrieb:
Für alle weiteren Fragen würde ich - wie Doc Foster bereits sagte - dringend dazu raten, anwaltliche und steuerberaterliche Beratung in Anspruch zu nehmen, zumal hier die Wahl der günstigsten Rechtsform für das Unternehmen noch nicht geklärt ist.
Als Rechtsform ist schon die UG gewählt. Wenn später mal Investoren dazu stoßen wird es in eine UG & co. KG geändert.
GmbH und AG fällt wegen des min. Kapitals raus und mir sind keine weiteren Deutschen Kapital Rechtsformen mit beschränkter Haftung bekannt.
Auf einen Steuerberater werde ich wegen dem Kostenaufwand erstmal verzichten.
Da wirst Du es aber schwer haben mit dem deutschen Amtsschimmel! Die UG ist eine Kapitalgesellschaft mit Eintragung beim Handelsgericht und muss per Notarvertrag gegründet werden und muss danach beim Finanzamt zeitnah steuerlich angemeldet werden. Erst nach Vertrags-Gründung darf eine UG auch Geschäftsbetrieb ausüben. Gründungskosten können aber schon vor Gründung anfallen und steuerlich geltend gemacht werden.
TE schrieb:
Und muss ich mich Privat versichern da ich selbstständig bin?
Bei einer UG bist Du als Geschäftsführer wie auch Anteilsbesitzer versicherungsrechtlich gar nicht selbständig! Der Geschäftsführer ist Angestellter mit einem Anstellungsvertrag.
TE schrieb:
Das würde ja rein theoretisch bedeuten das meine Eltern und ich nur Arbeitnehmer sind und daher nicht privat versicherungspflichtig sind. Habe ich das so richtig verstanden?
Das ist jetzt mal teilweise richtig für den Geschäftsführer. Deine Eltern als Anteilseigner der UG erzielen dagegen steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb ohne Sozialversicherungspflicht. Der Geschäftsführer zahlt wie alle anderen Arbeitnehmer auch in die ALV/RV/Krankenkasse ein + Arbeitgeberanteil durch die UG.
TE schrieb:
Ich bin 17 Jahre und möchte eine UG anmelden. Ich gehe zur zeit auf eine Höhere Handelsschule. Also Kaufmänisches wissen ist vorhanden.
Ich frage mich jetzt welches bitte schön? Zum Thema Kapitalgesellschaft/Steuerrecht/Sozialversicherungsrecht anscheinend gar keines!
Ich denke es ist das Beste, Du nutzt das verbleibende 1 Restjahr bis zur Volljährigkeit zur gewissenhaften Vorbereitung der UG-Gründung inkl. Businessplan und allem drum und dran! Da hast Du genug zu tun und brauchst nicht das Familiengericht und Deine Eltern mit dem § 212 BGB belästigen. Als Geschäftsführer bist nämlich Du voll verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze im Rahmen der Geschäftstätigkeit der UG und da gibt es noch mehr zu beachten als bislang angerissen (u.a. Bilanzpflicht).
Auch wenn ich kein JURA-Student bin soviel zum Thema:
Da wirst Du es aber schwer haben mit dem deutschen Amtsschimmel! Die UG ist eine Kapitalgesellschaft mit Eintragung beim Handelsgericht und muss per Notarvertrag gegründet werden und muss danach beim Finanzamt zeitnah steuerlich angemeldet werden. Erst nach Vertrags-Gründung darf eine UG auch Geschäftsbetrieb ausüben. Gründungskosten können aber schon vor Gründung anfallen und steuerlich geltend gemacht werden.
Damit war gemeint das die Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag liegen. Die frage war nur wie und ob ich eine Privatentnahme verstreun muss.
Auch ein vorteil der UG -> Geringe Gründungskosten. Die belaufen sich in NRW inkl. IHK Eintrag bei ca. 180€ - 200€
ThomasK_7 schrieb:
Ich frage mich jetzt welches bitte schön? Zum Thema Kapitalgesellschaft/Steuerrecht/Sozialversicherungsrecht anscheinend gar keines!
Ich denke es ist das Beste, Du nutzt das verbleibende 1 Restjahr bis zur Volljährigkeit zur gewissenhaften Vorbereitung der UG-Gründung inkl. Businessplan und allem drum und dran! Da hast Du genug zu tun und brauchst nicht das Familiengericht und Deine Eltern mit dem § 212 BGB belästigen. Als Geschäftsführer bist nämlich Du voll verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze im Rahmen der Geschäftstätigkeit der UG und da gibt es noch mehr zu beachten als bislang angerissen (u.a. Bilanzpflicht).
Auf einer HöHa hat man kein Jura und somit überhaupt keine Rechtslehre. Und Wissen im bereich BWL/ReWe etc kann ich vorweisen. Allerdings ist mein Fall speziell und wir in den Schulen nicht gelehrt. Wieso sollte einem erklärt werden wie man als minderjähriger eine UG gründet?
Und was ich im ReWe zu beachten habe damit die UG rechts konform läuft ist mir klar. Dazu brauche ich keine Belehrungen
Oha, jetzt wird es strafrechtlich relevant. Du planst also eine Straftat nach § 266 StGB (Veruntreuung)! Es gibt bei der UG keine Privatentnahmen! Du bist als Geschäftsführer treuhänderisch tätig. Jede Entnahme muss mit den Steuersatz für Körperschaften versteuert werden.
TE schrieb:
Und Wissen im bereich BWL/ReWe etc kann ich vorweisen.
Wie ich meine Zurecht. Wer es wie DU nicht schafft sich über das Internet die nötigsten Grundinformationen zu beschaffen und sich zudem noch beratungsresistent zeigt, der sollte gar keine UG gründen dürfen. Du schaffst es ja nicht einmal zu schnallen, was im Rewe/BWL der Unterschied von einer Kapitalgesellschaft zu einer Personengesellschaft ist und das wurde bestimmt schon behandelt.
Hi,
mit der Geschäftsfähigkeit kenne ich mich leider auch nicht aus, dafür aber ein wenig mit UG´s, da ich selbst eine hatte (zwei Jahre lang) und seit 3 Jahren nun versuche sie wieder loszuwerden.
Meine Steuerberaterin riet uns (mir und meinem Geschäftspartner) damals zur UG, da sie wie du selbst schon gesagt hast, einfach und billig gegründet ist. Das war auch so. Mit einer kleinen Stammeinlage von jedem von uns und den Gebühren für Notar und Bundesanzeiger waren wir ratzfatz eine UG.
Dann begannen schon die Probleme. Wir dachten uns (wie du auch), solange es noch nicht so läuft genehmigen wir uns eben nur ab und an etwas Geld aus der Kasse, da es zur Gründung nicht wirklich nötig war. Wir hatten jeder noch Geld auf dem Sparbuch und bezahlten davon unseren Unterhalt. Diesen Zahn hat uns der Steuerberater sofort gezogen. Einfach mal Geld rausnehmen geht einfach nicht.
Ausserdem wollten wir uns beide zum Geschäftsführer machen und erst später dann ein Gehalt auszahlen. Auch das war nicht möglich, da das Gehalt nicht einfach an und abgestellt werden kann wie wir es wollten. Es muss einmal per Gesellschafterversammlung festgelegt werden und kann dann auch nur in gewissen Rahmenbedingungen erhöht oder gesenkt werden. Sollte einmal nicht genug Geld in der Kasse sein um einen oder beide GF zu bezahlen wäre die UG nämlich schon insolvent gewesen.
Jährlich musste dann auch eine Bilanz erstellt werden, diese musste veröffentlich werden, was alles richtig Geld gekostet hatte. Wieviel oder wie wenig wir verdient hatten, war völlig unerheblich.
Nach 2 Jahren gaben wir dann mangels Erfolg auf und wollten mit einer Abschlussbilanz die Hütte dann schließen. Denkste. So einfach war das gar nicht. Wie gesagt, seit 3 Jahren eiern wir und ein neuer Steuerberater nun bereits herum und der neue Berater sagte ganz klar: Für uns war die UG die schlechteste Variante, die wir wählen konnten. Auch für eine eventuelle Abwicklung hinterher ist sie alles andere als brauchbar.
Kann Dir nur raten nochmal zu überlegen ob nicht ein einfaches Gewerbe ausreicht (GSchein kostet 25 Euro und das wars) und dann direkt auf die GmbH zu sparen.
Das ganze sollte eher eine spritzige Einleitung ins Thema sein. Den hauptsächlich ging / geht es darum in welcher From ein Antrag nach § 112 BGB zu stellen ist um die vorzeitige Geschäftsfähigkeit zu erhalten.
Code:
Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.
Nochmal um es klar zu stellen. In diesem Thread frage ich nicht nach Hilfe zum Thema EB, SB, Wise Management, Steuererklärungen, Körperschaftsteuererklärung, Inventar, Inventur, Business plan, Marketing, Sales, Personalgesellschaften, Kapitalgesellschaften, Unternehmensgründung oder was auch immer
ThomasK_7 schrieb:
Da wirst Du es aber schwer haben mit dem deutschen Amtsschimmel! Die UG ist eine Kapitalgesellschaft mit Eintragung beim Handelsgericht und muss per Notarvertrag gegründet werden und muss danach beim Finanzamt zeitnah steuerlich angemeldet werden. Erst nach Vertrags-Gründung darf eine UG auch Geschäftsbetrieb ausüben. Gründungskosten können aber schon vor Gründung anfallen und steuerlich geltend gemacht werden.
Ich weiß wie man eine Kapitalgesellschaft gründet und welche Eintragungen / Anmeldungen ich vornehmen muss und kann. Dazu habe ich keine Hilfe erfragt.
ThomasK_7 schrieb:
Bei einer UG bist Du als Geschäftsführer wie auch Anteilsbesitzer versicherungsrechtlich gar nicht selbständig! Der Geschäftsführer ist Angestellter mit einem Anstellungsvertrag.
Das ist jetzt mal teilweise richtig für den Geschäftsführer. Deine Eltern als Anteilseigner der UG erzielen dagegen steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb ohne Sozialversicherungspflicht. Der Geschäftsführer zahlt wie alle anderen Arbeitnehmer auch in die ALV/RV/Krankenkasse ein + Arbeitgeberanteil durch die UG.
"Das ist jetzt MAL teilweise richtig" ist sehr herabwürdigend und beleidigend. Du hinterlegst bei Computerbase als Beruf "Geschäftsführer". Von einem Seriösen Geschäftsführer erwarte ich eine freundliche / vertrauensvolle Artikulation.
Du mögstest vielleicht über eine gewisse Kompetenz im Kaufmännischen bereich haben, allerdings hat das wohl Deutsch Kompetenzen im bereich Artikulation und Kommunikation gekostet. Ich lege dir das Vier-Seiten-Modell der Kommunikation nahe. Das könnte in zufunkt hilfreich sein. Aber zu deiner Kommunikations art schreibe ich am Ende nochmal etwas.
ThomasK_7 schrieb:
Ich frage mich jetzt welches bitte schön? Zum Thema Kapitalgesellschaft/Steuerrecht/Sozialversicherungsrecht anscheinend gar keines!
Ich habe im ersten Thread gesagt das ich auf eine Höhere Handelsschule gehe und Köln für meinen Wohnsitz zuständige Amtsgericht ist. Also ist es wohl erkennbar das ich nach den Lehrplan des Schulministeriums NRW gelehrt werde.
Jetzt Zitiere ich dich mal "Wer es wie DU nicht schafft sich über das Internet die nötigsten Grundinformationen zu beschaffen"
also frage ich mich jetzt, wieso sagst du anderen sie sollen im Internet selber recherchieren fragst mich aber was im Lehrplan NRW einer Höheren Handelsschule an Kaufmännischen wissen weitergegeben wird.
Aber um deine Frage zu klären. In einer Höheren Handelsschule bekommt man einen überblick über alle Personal so wie Kapitalgesellschaften und wird mit der Materie des Rechnungswesen vertraut gemacht. Dazu zählt auch wie man Bilanzen schreibt, Eröffnungs-, Schlussbilanzen, T-konten und Buchungssätze, Grundbuch und Hauptbuch Führung und so viele mehr. Da könnte ich Tage weiter schreiben.
ThomasK_7 schrieb:
Ich denke es ist das Beste, Du nutzt das verbleibende 1 Restjahr bis zur Volljährigkeit zur gewissenhaften Vorbereitung der UG-Gründung inkl. Businessplan und allem drum und dran! Da hast Du genug zu tun und brauchst nicht das Familiengericht und Deine Eltern mit dem § 212 BGB belästigen. Als Geschäftsführer bist nämlich Du voll verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze im Rahmen der Geschäftstätigkeit der UG und da gibt es noch mehr zu beachten als bislang angerissen (u.a. Bilanzpflicht).
Erstmal geht um § 112 BGB und nicht § 212 BGB.
Ein Businessplan sowie die Firma an sich steht schon. Und fährt sogar schon Umsätze ein. Allerdings alles noch unter den Limits so das kein Gewerbe schein nötig ist.
Wie wäre es wenn du mir eine Liste / Checkliste gibst mit Sachen die zu beachten sind? Oder vielleicht einen Link zu einer Ressource wo ich mich selber schlau machen kann. Und jetzt kein "LMGTFY" link, sondern etwas was du selber empfehlen würdest und das du selber für richtig und gut findest.
Du Kritisierst aber nur in einer Art mich / mein vorhaben schlecht zu reden und du rastest mir davon ab. Du gibst aber keine Sinnvolle Verbesserungsvorschläge.
ThomasK_7 schrieb:
Ich glaube kaum, dass Deine UG unter die §§ 24 und 25 des Körperschaftsteuergesetzes fallen wird = es gibt keinen Freibetrag!
Der Satz das die Einnahmen steuerlich irrelevant sind war ursprünglich auf Gewerbe und Umsatzsteuer bezogen. Noch ist keine Kapitalgesellschaft gegründet. Und meine Frage war wie ich Geld entnahmen woher auch immer als minderjähriger versteuern muss.
ThomasK_7 schrieb:
Oha, jetzt wird es strafrechtlich relevant. Du planst also eine Straftat nach § 266 StGB (Veruntreuung)! Es gibt bei der UG keine Privatentnahmen! Du bist als Geschäftsführer treuhänderisch tätig. Jede Entnahme muss mit den Steuersatz für Körperschaften versteuert werden.
Du unterstellt mir ich wäre ein Straftäter.
Allerdings haben wir einfach nur aneinander vorbei geredet. Natürlich ist mir klar das eine Privatentnahme nur bei Personalgesellschaften möglich ist. Allerdings ist auch bei einer Kapitalgesellschaft möglich das der Jahresüberschuss ausgezahlt wird. Ich möchte den größten teil als Kapital zurück legen. Allerdings alle paar Monate, wenn gut Geld rein gekommen ist einen teil davon auszahlen. Kann man ja als Gehalt / Bonus Zahlung abbuchen. Wie würdest du es den machen? Gib mir doch einen Ratschlag anstatt mich der Planung einer Straftat zu bezichtigen.
Das erkennst du an 3 Forum Beiträgen? Ich kann dir gerne die Email meines BWL Lehrers geben, dann darfst du dich selber Erkundigungen ob ich oder ob ich keinen plan von Kaufmännischen Abläufen im Rechnungswesen und Management habe.
ThomasK_7 schrieb:
Dann viel Spass noch mit Deiner UG! Du bist erkennbar noch gar nicht geschäftsfähig. Das wird hoffentlich auch das Familiengerecht so erkennen!
Und das macht du auch wieder an den wenigen Forum Beiträgen aus? Vielleicht bin ich auch einfach nur ein Troll. Es ist unmöglich ausgehend von meinen Forum Beiträgen meine Geschäftsfähigkeit zu beurteilen.
ThomasK_7 schrieb:
Wie ich meine Zurecht. Wer es wie DU nicht schafft sich über das Internet die nötigsten Grundinformationen zu beschaffen und sich zudem noch beratungsresistent zeigt, der sollte gar keine UG gründen dürfen.
An welcher stelle habe ich mich Beratungsresistent gezeigt? In der ersten Antwort wurde mir empfohlen mich bei der Krankenkasse zu erkundigen. Und ich habe sofort dort angerufen und in meiner Antwort geschrieben das sich das Thema Steuern und Versicherung erledigt hat. Die Dame der Krankenkasse hat mir da sehr schön weitergeholfen.
ThomasK_7 schrieb:
Du schaffst es ja nicht einmal zu schnallen, was im Rewe/BWL der Unterschied von einer Kapitalgesellschaft zu einer Personengesellschaft ist und das wurde bestimmt schon behandelt.
Wo genau im Thread war der unterschied einer Personalgesellschaft und Kapitalgesellschaft relevant? Bei der Privatentnahme habe ich das Wort verwechselt. Allerdings ist mir der unterschied sehr wohl bekannt.
Ob du es glaubst oder nicht, ich kann dir sogar sagen wer Form, ist oder kann Kaufmann ist..
Du schreibst deine Beiträge sehr besserwisserisch. So kommt es zumindest rüber. Das ist für mich kaum hilfreich. Vielleicht kennt du ja das Sprichwort "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!"
Unsere Konversation hier ist wohl ein sehr gutes Beispiel dafür. Deine Beiträge kommen sehr "Ich bin besser als du" rüber. Also antworte ich auch auf eine solche art.
"Persönlich bin ich immer bereit zu lernen, obwohl ich nicht immer belehrt werden möchte." Winston Churchill
In deinem Fall bin ich bereit von dir zu lernen, aber nicht bereit belehrt zu werden!
Jetzt wieder Back on Topic!
Ich habe eine E-mail an das Amtsgericht Köln geschrieben und gefragt ob der Antrag in einer bestimmen Form geschehen muss.
Aber vielleicht hat ja noch jemand von euch Ratschläge zu dem Antrag. Oder weiß sogar wie er aussehnen muss.
Die UG möchte ich vor allem für das Öffentliche bild das man sieht eine Firma steht da hinter. Ich weiß das die UG im B2B bereich schlecht angesehen ist mangels Kapital Rücklagen. Allerdings haben wir zu B2C Kontakt.
Generell wäre es sogar möglich die UG als Scheinfirma laufen zu lassen und keinerlei Einnahmen über meine Tätigkeit darüber zu verbuchen sondern das anders zu machen. Das würde glaube ich auch die Sache mit den BuAn erleichtern.
Okay das mit dem Gehalt ist keine gute Info :/
Mein Businessplan ist leider nicht Investoren orientiert. Alles könnte es schwer werden schnell an 25.000 € zu kommen. Und bis 25.000€ an Gewinnen angesammelt ist würde es dauern.
Alternativ würde noch eine Limited oder L.L.C in frage kommen. Da wird es aber schwer mit den Steuerlichen Rahmenbedingungen. Dafür bräuchte ich dann wirklich einen Steuerberater.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(überflüssiges Zitat entfernt!)
Eine Limited ist meines Wissens nach nur über eine ausländische Adresse (oder FIrmen, die das hier in D anbieten) möglich und hat dadurch auch einen sehr schlechten Ruf. Mit dem Ruf der UG im B2B hatten wir allerdings keine Schwierigkeiten. Viele wussten gar nicht was das ist und haben es häufig mit einer AG verwechselt
Es muss auf alle Fälle jemand angestellt werden, der das Sagen hat. Auch wenn du alleine die UG gründest. Und dieser Jemand muss ein Gehalt beziehen. Wenn du keine Einnahmen verbuchst werden sie dir die Gewinnerzielungsabsicht absprechen und die Hütte dichtmachen. dann ergibt sich wieder das Problem, keine Einnahmen, also auch am Ende des Jahres kein Geld da für die Bilanz. Also Insolvenz.
ich kann Dir nur sagen, wir hatten uns das auch viel einfacher vorgestellt als es am Ende war. Trotz Unterstützung eines (wie sich zeigte nicht ganz so guten) Steuerberaters, haben wir dennoch viele Fehler gemacht und viele Probleme erst erkannt, als die UG bereits bestand.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(überflüssiges Zitat entfernt!)
Ich kann mir ja ein Monats Gehalt von 1 € auszahlen.
Und Kapital kann ich jederzeit nach schieben.
Man ja vor der Gründung ja nur einen bestimmten Betrag an Fixkosten und dann nur noch jährlich die Handelskammer. Kostet die Veröffentlichung im Bundesanzeiger etwas?
Bilanzen kann ich selber anfertigen und sonst gib es keine laufenden kosten in der Firma, nur Einnahmen
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(überflüssiges Zitat entfernt!)
Das Gehalt muss wie gesagt gewissen Rahmenbedinungen entsprechen. Ähnlich wie bei Mieten muss es in gewissen Grenzen liegen und darf dann auch nur in gewissen Grenzen erhöht werden.
Wir dachten wie du, pro Forma eben ein Minigehalt und dann wenn der Laden brummt, dann langen wir richtig zu. Geht nicht...
Das Gehalt muss so aussehen, dass es eben keine Mogelpackung ist und die Erhöhung kann dann ein oder zweimal im Jahr zu gewissen Prozentsätzen erfolgen. Also erst 1€ und dann auf 2000 erhöhen geht nicht. Selbst 1 € und dann 100e ginge nicht, da das ja ein hunderfach gesteigerter Prozentwert wäre und erlaubt sind aber nur (als Beispiel) 15% pro Jahr Steigerung. Boni etc funktioniert leider auch nicht, hatten wir auch versucht.
Bin ungern der Spielverderber, aber wenn Du ein gutes Produkt produzierst oder vertreibst, dann kommst du auch locker mit einem Gewerbeschein klar. Meine ersten Jahre hatte ich nur einen G Schein und es war nie ein Problem.
Wie auch immer Du Dich entscheidest, ich wünsche Dir gute Berater und viel Erfolg in der Geschäftswelt.
Oh ganz vergessen, Einlage nachschieben hast Du natürlich Recht, das geht jederzeit und Bundesanzeiger kostet beim ersten Mal ein paar Hundert Euro. Genauso wie der Notar. Wir hatten als Einlage 1000 Euro zum Start und mussten für die ganzen Anmeldungen und so weiter gleichmal 500 nachlegen, damit alles bezahlt war.
Hmm, jetzt sieht das alles schon gar nicht mehr so rosig aus.
Also wir verkaufen auch kein Produkt. Wir (also ich) vermarkten Werbeplätze für andere. Und dafür bekommen wir einen %anteil der einnahmen.
So ganz grob.
Deswegen ist es eigentlich sehr wichtig das ich nach hausen hin als Firma repräsentiert werde. Wäre es nicht möglich das ich alle Einnahmen etc über einen Gewerbe schein mache und für das Öffentlichkeits bild eine UG mit 1€ Gehalt an den Geschäftsführer(also mich) und einnahmen kommen in vorm einer Lizenzgebühr rein(1€ pro Monat kommt auch von mir oder so)
Allgemein wären wir aber so oder so erstmal eine Kleinstkapitalgesellschaften. Sind wir als diese überhaupt verpflichtet unsere Bilanzen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen?
Also mit 1500€ von denen du sprichst habe ich bei weiten nicht gerechnet.
Ich war bei ca. 190€ - 250€ Inkl 1€ - 50€ Grundkapital und IHK Eintrag. Der IHK Eintrag war in meiner Rechnung bis jetzt immer das teuerste
Hab Dir hier einen hilfreichen Link für die Kosten. Ich denke der Satz "abhängig der Stammkapitals" hat bei uns das ganze etwas teurer gemacht, ansonsten schreibt die Seite etwas von ca 400 € alles in allem. Könntest also mit Deiner Rechnung fast hinkommen.
Ja du bist verprlichtet die Bilanz zu veröffentlichen. Egal wieviel Einnahmen oder Verlust du machst. da dann hier auch das GF- Gehalt öffentlich zu lesen sein wird kannst Du Dir sicher vorstellen, dass spätestens da der gute Eindruck eines Firmennamens dahin ist, wenn potentielle Kunden 1€ lesen (was ja wie gesagt gar nicht möglich ist, diesen Betrag zu wählen).
Bevor wir Dir aber nun weiter unser Halbwissen um die Ohren hauen, geh zum Steuerberater (eventuell haben Deine Eltern einen und er berät Dich kostenlos weil sie schon seit 30 Jahren ihre Steuer dort machen ) und hol Dir echtes Wissen
Ich gönne Dir wirklich später mal erzählen zu können, dass Du Deine erste Firma bereits mit 17 hattest, aber glaub mir, richtige Geschäftsleute sind mehr am Produkt und dem Preis interessiert, als daran wie dein Laden heisst. Versuche es ein paar Monate, umfirmieren kannst Du dann immer noch. Selbst Großunternehmen machen das täglich, das ist keine Schande.
Danke für den Link.
Werde die tage mal gucken ob ich einen Termin bei einem Steuerberater her bekommen.
Genau das selbe wie jetzt habe ich bereits vor zwei Jahr gemacht. Allerdings nicht offiziell angemeldet als Schülerprojekt nebenbei. Das ganze nahm dann aber irgend wann Dimensionen an die für 2 Schüler aus 2 verschiedenen Ländern nicht mehr "okay" waren.
Seit dem habe ich viel dazu gelernt und viele gute Kontakt geknüpft. Deswegen möchte ich jetzt von beginn alles richtig machen und es langfristig aufbauen.
Für mein Verständnis heißt das, die Firma muss von einer Juristischen Person dargestellt werden. Unter anderem auch damit ich persönlich nicht haftbar bin wenn die Firma verklagt wird. In meinen jungen Jahren will ich mir die Zukunft nicht mit einer dummen klage verbauen^^
Ich werde mich auf jeden Fall mal mit einem Steuerberater unterhalten und sehen wie der das sieht.