Wann gilt 14 Tage Rückgaberecht?

wicht22

Lt. Junior Grade
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Okt. 2008
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Hallo!
Möchte mich erst hier erkundigen, bevor ich irgendwelche weitere Schritte mache. Es geht um folgendes: habe mir heute eine Mac Tastatur gekauft, aber dann nach einer kurzer Testphase festgestellt, dass die für mich wenig eignet. Um irgendwas einzutippen ist sie zwar ok und Design ist auch super, aber was Gamen betrifft, so finde ich die wenig überzeugend, da ich überhaupt kein Gefühl für die Tasten entwickeln kann. Nun zu meiner Frage: kann ich die Tastatur innerhalb von 14 Tagen zurückgeben mit der Behauptung, dass ich sie unbequem finde? Bei meiner vorherigen Tastatur hat es ohne jegliche Probleme geklappt, aber im Gegensatz zum damaligen Fall, hab ich sie nicht beim Mediamarkt geholt, sondern beim kleinen Appleshop um die Ecke. Die Tastatur ist jetzt wieder in die Verpackung zurückgekehrt und es sieht alles ganz ordentlich aus, nur die Versiegelungfolie ist nicht mehr drann. Also, was denkt Ihr, ist es möglich die 50 Euronen zurückzubekommen oder Pech gehabt?
 
Das gilt wenn du Online bestellt hast. Hast du anscheinend nicht. Kannst nur auf Kulanz hoffen.
 
Also, um es kurz zu machen. Wurdest du beim Kauf der Ware auf die AGB's hingewiesen, bzw. hast du einen Merkzettel dort mit den AGB's gut sichtbar gesehen oder sind die AGB's auf der Rechnung enthalten?

Denn, es gilt folgendes, prinzipiell sind sie nicht dazu verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Wenn sie dir das Geld zurückgeben, bzw. dich ein neues Produkt aussuchen lassen, dann ist das reine Kulanz seitens Apple.

ABER

Wurdest du beim Kauf nicht auf die AGB's hingewiesen, so kannst du (wenn du dir das zutraust) rein rechtlich den Kaufvertrag anfechten. Der Kaufvertrag ist somit unwirksam und sie müssen die Ware zurücknehmen und dir das Geld geben =).
 
Widerrufsrecht gilt bei Haustürgeschäften, ok in deinem Fall wohl eher nicht...;) und bei Fernabsatzverträgen. Das sind Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurden. Im heutigen Normalfall: bei Verträgen, die online abgeschlossen werden. Dazu zählen aber auch telefonische Bestellungen von Kleidung mittels eines Kataloges.

Außerdem muss aber auch noch ein Verbrauchervertrag vorliegen. Das heißt, der Verkäufer muss Unternehmer sein und der Käufer Verbraucher ("Privatmann"). Wenn du online als Verbraucher von einem anderen Verbraucher etwas kaufst gilt das Widerrufsrecht nicht! Auch nicht, wenn man als Unternehmer von einem anderen Unternehmer online etwas kauft.
 
@techno
was aber höchst unwahrscheinlich ist und mehr Zeit in Anspruch nimmt als die 50 Euro.

Kurz und Knapp, Alles was vom Shop kommt, ist Kulanz.
 
Tja sieht wohl etwas düster aus, dennsogar wenn der Händler mir entgegenkommt und mir was anderes als Ersatz anbietet, so kann ich rein garnichts gebrauchen: hab ja einen PC. Bleibt anscheinend nur die Möglichkeit sich an die Tastatur irgendwie zu gewöhnen.
 
Mal von der anderen Seite betrachtet. Was glaubst du was der Händler mit der Ware dann macht? Er will natürlich nicht auf der Ware sitzen bleiben und an den Hersteller kann er die Ware auch nicht schicken, da ja kein Defekt vorhanden ist. Ergo gehts zurück in den Verkauf damit und der nächste Kunde freut sich über gebrauchte und nicht mehr versiegelte Ware. Stell dir vor du wärst der nächste Kunde und bist empört, dass so ein großer Händler seine Kunden verarscht. Sowas macht schnell dir Runde. Im Endeffekt ist der Händler immer der gearschte.

Nein, ich arbeite nicht bei MM, aber im Computer-Einzelhandel und muss mich jeden Tag mit Kunden ärgern, die Ware zurück geben wollen.
 
man kann es ja einfach mal höflich versuchen und sagen, dass du mit der Tastatur nicht zurecht kommst und dann schaun was der Verkäufer sagt. Wenn er dir direkt das Geld gibt ist doch in Ordnung und wenn nicht dann hast du es wenigstens versucht;)
und eventuell hat der ja eine Tastatur die dir besser liegt oder du brauchst noch nen iPod ....
 
Stimme Schakal147 zu, man kann es immer auf Kulanz probieren. Mache Dich schlau, welche Tastatur Dir liegt, und dann konfrontiere den Händler (höflich und freundlich).

Auch der Händler wird ja profitieren, wenn er sich kulant verhält, denn dann wirst Du sicher nur Gutes über ihn zu berichten haben. Einen Versuch ist es wert.

MfG,
Dominion1.
 
dominion1 schrieb:
Auch der Händler wird ja profitieren, wenn er sich kulant verhält, denn dann wirst Du sicher nur Gutes über ihn zu berichten haben. Einen Versuch ist es wert.

Wie sagt man?
Schlechte Nachrichten sind die besten Nachrichten..
Was gutes berichtet man nie weiter, nur negatives..
 
> Wie sagt man?
> Schlechte Nachrichten sind die besten Nachrichten..
> Was gutes berichtet man nie weiter, nur negatives..

Also ich merke mir genau, _gerade_ in der Computerbranche, die Haendler die freundlich, mitunter auch kulant sind und mit dehnen ich keine Probleme bei Gewaehrleistungen habe.
Und da kauf ich immer wieder ein und empfehle die auch weiter! Sind nur ganz wenige, leider.
(Die Schwarzeliste hingegen ist groesser und da kouf ich nicht mal nen Kabel ein.)
So ganz stimmt deine Behauptung nicht. ;-)

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
t3chn0 schrieb:
Wurdest du beim Kauf nicht auf die AGB's hingewiesen, so kannst du (wenn du dir das zutraust) rein rechtlich den Kaufvertrag anfechten. Der Kaufvertrag ist somit unwirksam und sie müssen die Ware zurücknehmen und dir das Geld geben =).
Ja nee, is klar :ugly:

Der Tastatur empfehle ich das Versenken in der e-Bucht - der Händler kann nichts dafür, dass sie dem TO nciht gefällt und ist nicht zur Rücknahme verpflichtet, mit einer schlechten Tastatur zu arbeiten ist aber auch nicht besser...
 
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