Wann muss ich steuern zahlen, komplexer Fall

charlotte789

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Hallo,
ich möchte wissen, ob ich steuern zahlen muss, wenn ich z.b schmuck an einen gewerblichen Wiederverkäufer verkaufe! ja oder nein? und ab wann=?
 
Wenn Du es einmalig machst und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, der Händler auch keine Rechnung von Dir bekommt, nicht. Sonst musst Du ein Gewerbe anmelden und dann richtet es sich nach dem Gewinn der erzielt wird (Kleingewerbe, Nebenerwerbsgewerbe).
Denke mal, Du stellst selbst Schmuck her und möchtest den an einen Händler verkaufen?
 
so viel ich weiß leigt das daran wie hoch dein Gesamteinkommen ist. Das wird versteuert! Und das wird glaube ich ab 400€ versteuert, oder?

Oder meintest du jetzt im Bezug auf MwSt.?
 
Sorry, mit derart wenigen Infos zu einem "komplexen Fall" kannst Du nicht ernstaft eine umfassende Antwort erwarten oder? Wenn ich als Privatperson mein Auto verkaufe ist es irrelevant ob ich es an einen Händler oder eine Privatperson verkaufe. In der Regel werde ich für weniger verkaufen als ich gekauft habe, somit gibt es keinen "Gewinn" der versteuert werden kann.

Anders sieht es aus wenn man Dinge "erwerbesmäßig" tut, also damit regelmäßig seinen Lebensunterhalt verdient. Wer regelmäßig Dinge einkauft um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen unterhält ein Gewerbe (Handel) und erzielt damit steuerpflichtiges Einkommen. Das kannst/musst Du dann auch anmelden und Dir einen Gewerbeschein besorgen. Insbesondere wenn Dein gewerblicher Kunde ne Rechnung von Dir will, wo die Umsatzsteuer ausgewiesen ist damit er es weiter verkaufen kann.

Natürlich betrifft dies auch Dienstleistungen oder wenn man aus Einzelteilen etwas herstellt was dann einen "Mehrwert" gegenüber der Summe der Einzelteile. Im aktuellen Beispiel lautet also die Frage ob Du Erbstücke einmalig verhökern willst (was selten ein gutes Geschäft im Vergleich zum Anschaffungspreis ist), selbst etwas produzierst/weiter verarbeitest/einkaufst was Du an einen Händler verkaufst (Freiberuflich/Gewerbetreibend), was einer wie auch immer zu meldenden Einkommenserzielung gleichkommt.

Ob und was man genau macht hängt wieder davon ab welche Einkommensarten man sonst noch hat, denn bei Kleingewerben darf ein gewisser Jahresumsatz nicht überschritten und die USt. nicht ausgewiesen werden. Wird es heftiger "droht" unter Umständen auch der Umstieg auf private/"freiweillige" Krankenversicherung. Da gibt´s schon ne Million Dinge die man eher einem steuerkundigen Freund/Bekannten/Steuerberater fragen sollte wo man auch voll auspacken kann und der weiß welche Fragen er stellen muss, als dies in einem Forum wie diesem möglich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die kleinunternehmerregelung geht bis 17500€,weis jedoch nicht ob das von bundesland zu bundesland verschieden ist.

Wenn du ein gewerbe hast und nicht die klein...regelung,musst du natürlich die mwst.umsatzsteuer abführen,es sei denn du hast betriebsausgaben wo du die mwst gegen rechnen kannst!
 
Dazu musst du erstmal Unternehmer sein. Wenn du das privat machst, sind das nur sonstige Einkünfte, die du bei deiner nächstem Einkommensteuererklärung angibst.

Die Frage ist also, machst du das "gewerblich" mit einer Gewinnerziehlungsabsicht.
 
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