wann wurde eine website wo aktualisiert?

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Lt. Junior Grade
Registriert
Dez. 2004
Beiträge
287
Hallo,
ich bin momentan in einem Rechtsstreit mit einer Firma, die ihre AGB's nicht öffentlich gemacht hat. Nachdem ich mit einem Anwalt gedroht habe haben sie ganz plötzlich ihre AGB's auf ihre Seite gepackt und behaupten nun, dass sie schon immer da standen. kann man jetzt nachweisen, wann diese auf die Internetseite gekommen sind?

Vielen dank für die Hilfe
 
Vielleicht mit Google Cache (das bieten auch andere Suchmaschinen an) oder archive.org.

Und dann am besten Screenshots machen, da sich diese Daten ggf. auch löschen lassen.
 
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archive.org/wayback hat nichts gefunden. wie siehts denn aus, wenn das wirklich beim Anwalt geklärt wird. könnte man dann z.b. beim provider oder so ein protokoll bekommen? wenn es sowas gibt?
 
Also bei Suchmaschinen müsstest du eigentlich auch ältere Seitenversionen finden; hast du das schon probiert?
 
du hast jetzt nachträglich so gut wie keine möglichkeiten. du hättest bevor dein anwalt sie anschrieb die beweise sichern sollen.

ein screenshot im übrigen wäre kein beweis aber eine nützliche dokumentation. eine möglcihe beweisführnug wäre z.b. ein zeuge mit dem du dir deren seite anschaust udn der dir unterschreibt keine agbs dort gefunden zu haben. aber ein screenshot kann genauso einfach nachträglich verändert werden, wie sie ihre agbs nachträglich reingestellt haben.
 
Vor Gericht geht es niemals um die Wahrheit, es geht nur darum, wer seine Version der Wahrheit besser verkaufen kann. Und eine Portion Dreistigkeit hilft meistens dabei. Und ob unsere technikbegeisterten Richter aus ner Logfile überhaupt was rauslesen können beweifle ich, da werden gut und gerne bei kleinen Seiten +100 Hits am Tag schon mehrere Tausend Zugriffe geloggt, dann darfst du über die IP den Anschlussinhaber ermitteln lassen, alles und jede Änderung an bestimmten Stellen prüfen, etc....
Ein Browsershot sagt im Prinzip nur aus, dass im Browser auf dem Clientrechner keine AGB angezeigt wurden. Er sagt nichts darüber aus, ob die AGB auf dem Server vorhanden waren. Darstellungfehler, Wartungsarbeiten, höhere Macht, Störungen, MAnipulation... etc... sind alles Dinge, die ne Rolle spielen könnten...
Ich glaube effektiver wäre, wenn du 2-3 nicht verwandte Leute hättest, die die fehlenden AGB bezeugen können. Dumm nur, wenn dann 200 Angestellte der anderen Partei das Gegenteil behaupten.

Alternative: Komplette Seite auf den Rechner laden bzw. mindestens den "neuen" AGB Teil. Gibt es mehrere Programme dafür, musst halt gucken ob du das darfst und keine Rechte Dritter verletzt wenn du ne Seite ziehst *hust*.
Dann solltest du jeweils das Datum der Änderung der verschiedenen Seitenelemente vergleichen. Falls Bilder/Icons verwendet werden auf der Seite würde ich da in den EXIF Daten nachgucken und vergleichen. Geht schneller und ist weniger Aufwand. Taugt ungefähr genauso wenig als "Beweis" als eine Log, denn in der Log steht vielleicht zwar der Upload(er) samt Datum drin, aber wiederum nicht, ob z.B. alte AGB Dateien mit neuen überschrieben wurden. Und die Logs von vor 10 Jahren wird kein Hoster mehr haben, etc...

Einfach gesagt: Schwierig. Und ohne Hintergrundinfos zum konkreten Streitthema und dem Streitwert auch nur schwer zu beurteilen. Falls du was gekauft hast und nun Ärger wegen Rücknahme oder sowas hast: Verkaufe es weiter falls möglich, mache von mir aus auch Verlust damit, aber geb dir nicht den Stress mit Anwalt, weil das zieht oft ein Verfahren mit sich und dann kommst du eventuell in 6-12 Monaten zu deinem Geld oder darfst selber ordentlich draufzahlen für Anwalts- und Gerichtskosten - nur den ganzen Stress hast du auf jeden Fall schon sicher! Geht es um 4 stellige Beträge und höher würde ich direkt zu einem (anderen) Fachanwalt für solche Onlinegeschichten gehen. Muss jeder selber wissen, wieviel Stress er sich antun will für's Rechthaben.
 
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das hört sich ja nicht so toll an, wobei ich selber der Zeuge bin ;-)
Ich regel das nämlcih gerade alles für meinen Bruder, der davon noch weniger Ahnung habe als ich durch meine 2-3 Rechtvorlesungen im BWL-Studium ;-)
und da ich nichts mit der Buchung bei der Firma zu tun habe, bin ich ja sogar ein glaubwürdiger zeuge meinte mein Anwalt

was halt echt blöd ist, dass wenn es zum prozess kommen würde, wären das prozesskosten von ca. 500€. der betrag um den gestritten wird beläuft sich aber "nur" auf 330€. Aus Prinzip müsste man es natürlcih bis zum ende bringen, aber im geld schwimmt mein bruder auch nicht unbedingt...
 
Wenn dein Bruder wenig Vermögen, keine Rechtsschutzersicherung und wenig Einkommen (<1000 Euro) hat, kann er auch "kostenlosen" Rechtsbeistand auf dem Amtsgericht beantragen. Nennt sich Beihilfeschein, ist problemlos auf jedem Amtsgericht zu bekommen wenn man die geringen Voraussetzungen erfüllt und damit muss dann ein Anwalt deiner Wahl versuchen, die Sache außergerichtlich beizulegen. Es entstehen keine Kosten (maximal 10 Euro Gebühr). Schafft der Anwalt das nicht und es steht ein Prozess bevor, kann man meist problemlos Prozesskostenhilfe beantragen. Da werden die Gerichtskosten ausgelegt, müssen aber bei einer Niederlage zurückgezahlt werden.

Ansonsten keine alten Emails mehr vorhanden von der Bestellung oder so ? Eventuell findet man ja da was, was auf die AGB hinweist (oder man findet dort andere Fehler). Je nachdem was genau passiert ist könnte man auch an anderer Stelle ansetzen, aber wird ja nichts verraten hier :)
 
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h3@d1355_h0r53 schrieb:
Ansonsten keine alten Emails mehr vorhanden von der Bestellung oder so ? Eventuell findet man ja da was, was auf die AGB hinweist

Es existieren noch Anfrage- und Auftragsbestätigung. In keinen von beiden werden auf die AGB's hingewiesen. Wenn jedoch die AGB's auf der Internetseite öffentlich stehen, brauchen sie wohl auch darauf nicht hinweisen. Deswegen geht es halt leider ausschließlich um die AGB's die vorher nicht auf der Seite waren.
 
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