Warum verliert man mit custom Firmwares die Garantie?

@Tronix

TOTAL FALSCH!!
"Und was ich an meinem Gerät ändere kann denen egal sein. Wenn ein Hardwarefehler vorliegt der nicht durch ein CustomRom verursacht wurde, hätte Samsung im Fall des Falles vor Gericht keine Chance. In den mehrseitigen Garantiebestimmungen von HTC steht zb mit keinem Wort das die Garantie verweigert wird bei einer Softwaremodifikation.

Das wäre dasselbe wenn ich mir einen Laptop mit vorinstalliertem Windows kaufe, darauf dann selbstständig Linux installiere und der Hersteller mir die Garantie für das DVD-Laufwerk verweigert"

Wie willst du beweisen, dass der Hardwarefehler nicht durch die Custom Rom verursacht wurde?? Garnicht!!
Die Werkstatt kann nur den IST-Zusstand beurteilen...
Ja wenn du Linux draufspielst aber den Treiber des DVD-Laufwerks löscht und somit er nichts mehr abspielt....ist das auch keine Garantie!
Wenn du Linux draufspielst und zerschießt dein System ist das auch keine Garantie/Gewährleistung!

ps: Lese bitte genau die Garantiebestimmung durch...Softwaremodifikationen sind auch abgedeckt unter dem Punkt: "Eigenverschulden"
 
Jetzt differenziere mal bitte zwischen einem fehlerhaften Treiber und einem defekten Laufwerk. Das sind 2 Paar Schuhe. Hier geht’s zum Teil auch um die Hardwaregarantie. HTC schließt beim Desire 2.3 Update die Garantie aus, wenn das Update selber fehlerhaft durchgeführt wird. Es findet aber kein Garantieausschluss, für die Hardware an sich statt. Das wurde mir auch von der Hotline bestätigt.

Zudem holst du die Beispiele schon ziemlich weit her. Mir ist noch keine fehlerhafte Webcam untergekommen, die durch einen Treiber zerschossen wurde. Ebenfalls hat sich bei mir noch keine Maus (hardwaretechnisch) verabschiedet, weil ein Treiber nicht funktioniert hat.

Ich habe schon mal geschrieben: Bei HTC ist zb auch nicht der Provider oder HTC für die Reparatur verantwortlich sondern einer von vielen unabhängigen Servicepoint (Österreichische Geräte landen zb meist Tschechien/Tabor). Das Gerät kommt dann direkt vom Provider oder Hersteller dorthin. Ich hab von HTC zb die Adresse des Tschechischen SP zwecks eines Garantiefalls bekommen und mich selbst um die Abwicklung mit dem Point gekümmert. Diese werden dann das Gerät reparieren und dem Provider bzw. Hersteller wie jeder normale Dienstleister verrechnen. Denen ists auch egal welches ROM drauf ist, da ihnen sonst logischerweise auch das Geld entgeht.

Ich hab hier die Garantiebestimmungen vom SGS1, Sensation und Evo 3D. In keinem Punkt wird explizit der Verlust bei einer Softwaremodifikation erwähnt. Beim SGS gibt’s den Punkt „Aktualisierung von Software aufgrund von Änderungen der Netzwerkparameter“ und den Punkt „Nichtgenehmigte Modifikationen die am Produkt vorgenommen wurde, damit das Produkt örtlichen oder nationalen technischen Normen in Ländern entspricht, für die das Produkt von Samsung ursprünglich nicht konzipiert wurde.“. Bei HTC ist die Garantiekarte etwas ausführlicher, aber auch hier gibt’s nur die Hinweise zum Garantieverlust bei IMEI und Seriennummern Veränderung, aber kein Punkt zu einer Softwaremodifikation.

Und speziell im Falle dieses Threads hier, dürfte der Threadersteller nicht wirklich Ahnung haben was er überhaupt gemacht hat (DAU?). Ansonsten:

- würde er nicht bei Samsung anrufen und denen erzählen das er eine CustomROM installiert hat
- hätte er kein falsches ROM geflasht
- hätte ein Vollbackup vor dem Update gemacht, womit sich die Frage nach der Version erübrigt hätte
- hätte er sich wenigstens gemerkt welche Version vorhanden war (so viele Versionen gibt’s nun auch nicht fürs Star)

:rolleyes:
 
@Ribery88: Tronix hat recht. Durch das aufspielen einer CFW hast du immer noch ein Anrecht auf einen Garantiefehler, der wie gesagt, Hardwareseitig ist, wie bei mir z.B. die Lautstärketasten. Diese Fehler muss dir der Hersteller/Verkäufer reparieren.

Ribery88 schrieb:
Wie willst du beweisen, dass der Hardwarefehler nicht durch die Custom Rom verursacht wurde?? Garnicht!!
Die Werkstatt kann nur den IST-Zusstand beurteilen...
Wie gesagt, defekte Buttons entstehen mit sicherheit nicht durch eine CFW. Und wie gesagt, in den ersten 6 Monaten bist nicht du derjenige, der dies beweisen muss, sondern der Hersteller muss dir beweisen, dass die CFW in irgend einer weise Schuld an dem Fehler ist. Dafür reicht es nicht zu sagen, da war ne CFW drauf und deswegen geht der Touchscreen nicht mehr, da muss dann schon ein konkreterer Hinweis, bzw. Beweis her und das ist nicht so leicht heraus zu finden. Daher bleibe ich bei meinen Aussagen, dass Hardwaredefekte auch mit ner CFW instand gesetzt werden müssen und man in den ersten 6 Monaten etwas geschützter ist, da ein Gutachten her muss um zu beweisen, dass du an dem Schaden schuld bist.
 
@ Tronix

Also wenn ein Hardwarefehler vorliegt bei einem Laptop und das nicht wegen der Software hast du recht, dann wird das auf Garantie bearbeitet!
Aber wenn du dein OS zerschießt wegen einer fehlerhaften Installation von Linux hast du keine Garantie!

Zum Thema Garantieauschluss: Jede durchgeführte Systemmodifikation, die nicht seitens der Hersteller freigegeben wurde, führt bei fehlerhaften Installation zum Ausschluss der Garantie! Nochmal dies fällt unter den Garantiebedingungen "Eigenverschulden"

HTC Werkstatt in Deutschland heißt Arvato....dort werden die Geräte von HTC die in Deutschland gekauft wurden hingeschickt.

@ Rueckspiel:

Klar kann eine CFW eine Ursache für ein Defekt an den Buttons sein, indem die Funktion an der Seite des Handys durch die CFW ausgeschaltet/deaktiviert wird und du dies als Anwender garnicht gewusst hast. Schickst das Gerät ein und die Werkstatt findet das heraus, helfen dir auch deine sechs Monate nicht weiter..."Dummheit und Unsachgemäßige Handhabung des Gerätes" da werden deine sechs Monate auch nicht helfen!!!
Es wird kein Gerät auf Garantie bearbeitet die eine CFW hat, allerhöchstens auf Kulanz
 
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Ribery88 schrieb:
Klar kann eine CFW eine Ursache für ein Defekt an den Buttons sein, indem die Funktion an der Seite des Handys durch die CFW ausgeschaltet/deaktiviert wird und du dies als Anwender garnicht gewusst hast.

Wenn die Taste vor dem Update funktioniert, und nach dem Flash nicht mehr funktioniert und der User nicht dahinterkommt das „eventuell“ sein falsches Update die Taste funktionsunfähig gemacht hat, ist der User definitiv nicht der schlauste… Wenn man absolut keinen Plan hat was man da macht, sollte man einfach die Finger davon lassen –> fertig. Ansonsten gibt’s als simple Fehlerbehebung, das OriginalROM zurückzuspielen. Wenn man diese Logik nicht besitzt… kein Kommentar…

Ribery88 schrieb:
HTC Werkstatt in Deutschland heißt Arvato....dort werden die Geräte von HTC die in Deutschland gekauft wurden hingeschickt.

Das zeigt jetzt gerade auch das Arvato es anscheinend genauer nimmt. Oder gibt’s hier im Forum überhaupt jemanden dem die reine Hardwarereparatur aufgrund eines CustomROMS verweigert wurde? In all den Android-Foren in denen ich unterwegs bin, ist mir zumindest noch kein Fall untergekommen. Zu 99% werden Garantiereparaturen aufgrund von Wasserschäden etc. verweigert.
 
@Tronix

Klar wenn jemand die Software zerschießt, bootet das Gerät in den meisten Fällen nicht mehr...deswegen kann eine Werkstatt nur durch ein Software-Update oder Hauptplatinen Tausch das Gerät wieder reparieren, somit kriegen die garnicht raus was für eine Software drauf war, aber wenn die das rauskriegen, weil das Gerät doch noch angesprungen ist...dann kannst du sicher sein, dass die Garantie abgelehnt wird und da helfen dir auch nicht die Android Foren, denn die haben nichts zu melden im Garantiefall! Die können schreiben was die wollen....
 
Ribery88, es geht hier um den Regelfall und nicht darum, was sie dir ankreiden könnten in dem und dem fall. und im regelfall ist es so, dass hardwaredefekte repariert werden, auch wenn eine CFW drauf liegt.

Und zu meinem Beispiel mit der Lautstärkentaste. Wenn dort etwas abbricht, dann war es mit sicherheit nicht die CFW, sondern einfach nur nen schlechter schalter, der schnell inne fritten geht, weil qualitativ nicht so hochwertig.
 
@rueckspiegel

"Und zu meinem Beispiel mit der Lautstärkentaste. Wenn dort etwas abbricht, dann war es mit sicherheit nicht die CFW, sondern einfach nur nen schlechter schalter, der schnell inne fritten geht, weil qualitativ nicht so hochwertig."

Oder auch einfach vom Kunden zu hart und und nicht sachgemäß in Gebrauch genommen, abbrechen ist immer so eine Sache....aber bei Lautsprecher-Knöpfe sind die Hersteller nicht so streng, wenn da etwas bricht.

Ja der Regelfall heißt auch benutze das Gerät mit der Software die für das Gerät bestimmt ist und nicht mit der Software von irgendwem bei einem Handy...das IST DIE REGEL!

Du willst es nicht verstehen oder? Sobald du auch etwas an der Software veränderst erlischt die komplette Garantie, egal ob der Fehler von der Software kommt oder nicht...indem Moment in dem du "Hand" anlegst am Handy erlischt deinen Garantie und Gewährleistung!

@Rueckspiegel:

Dann lies mal die Garantiebestimmung von Samsung...unter Punkt 4. http://www.samsung.de/de/support/garantiebedingungen.aspx

Hier von Nokia:
http://www.nokia.de/support/reparatur-und-recycling/reparatur/herstellergarantie
Unter dem Punkt von "Was wird von der Eingeschränkten Herstellergarantie nicht umfasst?"

Hier von Sony Ericsson:
http://www.sonyericsson.com/cws/download/1/839/7/1192957042/LimitedWarranty_R1c_DE.pdf

So jetzt habe ich dir drei Garantiebestimmungen von verschieden Hersteller rausgesucht...soviel zum Thema bei Software-Modifikation erlischt nicht die Garantie wenn ein Hardwarefehler vorliegt....jetzt bitte nicht sagen...gilt nicht für die Gewährleistung.....zählt auch für die Gewährleistung!
 
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Sprichst aus Erfahrung oder weil du es vermutest?

Aus Erfahrung kann ich dir sagen das es nahezu unmöglich ist einen Androiden zu Tode zu flashen. Wenn mal der Bootloader geupdatet ist (zb CWM) kann der weiterfolgende Flash abbrechen so oft er will, ein Update ist weiter möglich. Selbst wenn man es komplett brickt, also auch den Loader zerknallt ist ein unbrick in den meisten Möglichkeiten problemlos möglich. (beim SGS zb mit Odin).

Dein erwähntes Beispiel wäre klassisches Selbstverschulden mit zu wenig Wissen – oder Pech weil der Akku leer/defekt war ;)

Auch verstehe ich nicht warum du den Foren-Satz aus dem Kontext reist? Es wurde lediglich erwähnt dass mir noch kein Fall untergekommen ist bei dem Hardwaregarantiefälle aufgrund einer CFW verweigert wurden. Und falls doch war meist der User der Grund…

Ribery88 schrieb:
...indem Moment in dem du "Hand" anlegst am Handy erlischt deinen Garantie und Gewährleistung!

Und genau das ist nicht korrekt. Die Garantie kann verweigert werden, eben weil es eine freiwillige Herstellerleistung ist. Im Gewährleistungszeitraum MUSS der Hersteller nachweisen, dass der Fehler durch eine CFW verursacht wurde. Und wenn zb der Displayfehler im Gewährleistungszeitraum nicht durch eine CFW verursacht wurde, hat der Hersteller vor Gericht wenig Chancen und muss das Gerät reparieren…
 
@Tronix

Nein ich habe keine Erfahrung mit Androiden zu Tode flaschen, aber ich spreche da aus Erfahrungen durch Kunden die zu mir kommen weil die Software geflasht wurde und das Gerät nicht mehr an geht.....

Du weißt schon was eine Voraussetzung für ein Gewährleistungsfall ist? Mangel bei Übergabe der Ware....hmmm wenn du als Kunde ein Gerät zurückbringst mit einer Software die nicht bei Übergabe der Ware vorhanden war, erlischt die Gewährleistung, denn der Mangel muss bei Übergabe vorhanden gewesen sein, was aufgrund der Modifizierten Software, die nicht vorher vorhanden war nicht mehr nachvollzogen werden kann.

Ist Logisch finde ich! Es kann nur reklamiert werden, wenn Bestandteile des Gerätes nicht verändert worden sind!
 
Was logisch erscheint ist irrelevant. Rechtswissenschaftler urteilen anders und genug Webquellen geben an das die Gewährleistung in jedem Fall erbracht wurde. Selbst bei gejailbrakten iPhones mussten Hardwarereparaturen, welche die Gewährleistung abdeckten, durchgeführt werden...
 
@Tronix

Du hast deinen Standpunkt und ich hab meinen Standpunkt und bisher bin ich damit sehr gut gefahren....:-)

"Es heißt Mangel bei Übergabe der Ware" Bei einer Software-Modifikation ist das ganz eine Beeinflussung des Gerätes und somit erlischt die Gewährleistung!

ps: Wenn einer mit dem Auto gegen den Baum fährt und der Motor geht nicht mehr an hat er auch dann noch Gewährleistung? Nach deiner These schon, denn der Kunde kann ja machen mit dem Gerät was er möchte!
 
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Ribery88 schrieb:
ps: Wenn einer mit dem Auto gegen den Baum fährt und der Motor geht nicht mehr an hat er auch dann noch Gewährleistung?

Wenn der Grund für den Baumcrash eine nicht funktionierende Bremse oder eine hängendes Gaspedal ist (Fabriksfehler), kannst du dir sicher sein das auch der Motor in den Bereich fällt ;). Du siehst man kann das alles ziemlich weit auslegen, aber jetzt wird’s doch zu sehr OT…

Dennoch hast du mir noch keinen Link geliefert bei dem die Hardwaregerantie explizit aufgrund einer CFW abgelehnt wurde? Im Gewährleistungszeitraum ist noch JEDES Gerät anstandslos (Hardwarefehler) repariert worden. Wenn das Display im Gewährleistungszeitraum defekt ist, ist es dem Gericht egal ob CFW oder nicht, hier lag ein Fehler bereits beim Kauf vor. Im Falle von Garantie sitzt der Hersteller am längeren Hebel (da es freiwillig ist). Ich hab 2-3 Fälle im Garantiezeitraum gefunden bei denen sich Arvato quergelegt hat, aber beim zweiten Anlauf sind auch diese Geräte problemlos repariert worden...
 
@Tronix
Ich suche jetzt nicht alle Links raus...dafür habe ich ja die Garantiebedingungen verlinkt....:-)

Aber du hast Recht.. Es ist eine Auslegungssache....!

Ps: Eine fehlerhafte CWF kann das Gerät beschädigen! Falsche Ansteuerung der Hardware!
 
Ribery88 schrieb:
Ps: Eine fehlerhafte CWF kann das Gerät beschädigen! Falsche Ansteuerung der Hardware!

"Kann" ja, aber nicht die Lautstärkentasten, den Akkudeckel, das Gorillaglas oder das Mikrofon etc. Und hier gibts ziemlich viel Spielraum der zum Teil vor dem Gesetz nicht haltbar ist. Darum gehts zum Teil ja hier im Thread. Ansonsten könnte jeder Hersteller daherkommen mit der Begründung: Verweigert, da du es Gerät berührt hast...

Und der Autohändler korrigiert einen Lackfehler nicht, weil du dein Autoradio gegen ein anderes getauscht hast…:rolleyes:
 
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Erstmal danke für die ganzen Beiträge.

Das eine CFW HArdware falsch ansteuern kann, wissen wir jetzt glaube ich alle.

Falsche Spannungen - Überschreitung von Maximalnutzungsdauer einzelner Komponenten?


Noch was?
 
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