Master_Andy
Banned
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- Sep. 2010
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- 176
Hallo,
konkret geht es um folgende Passage:
"Schon das UWG in der alten Fassung stellte werbende Telefonanrufe ohne Einwilligung des Verbrauchers als unzumutbare Belästigung dar. Untersagt waren und sind Telefonanrufe, die
eine Wettbewerbshandlung darstellen, d.h. Anrufe, die den Zweck verfolgen, den Absatz oder den Bezug von Waren, die Erbringung oder der Bezug von Dienstleistungen zu fördern. Eingeschlossen sind hierin unbewegliche Sachen, Rechte und Verpflichtungen (§ 7 Abs. 1 und 2 Nr. 2, 1. Alt. i.V.m. § 3 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG)."
Was heisst hier das Alt. im Kontext? Ist damit das alte UWG Recht vor der Novellierung gemeint? Oder steht es für Alternative?
Kann mir da leider keinen Reim drauf machen und hoffe auf eure Hilfe. Aber bitte nur Antworten von Leuten, die sich auch mit Paragraphen auskennen
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unerwünschte_telefonische_Werbung
konkret geht es um folgende Passage:
"Schon das UWG in der alten Fassung stellte werbende Telefonanrufe ohne Einwilligung des Verbrauchers als unzumutbare Belästigung dar. Untersagt waren und sind Telefonanrufe, die
eine Wettbewerbshandlung darstellen, d.h. Anrufe, die den Zweck verfolgen, den Absatz oder den Bezug von Waren, die Erbringung oder der Bezug von Dienstleistungen zu fördern. Eingeschlossen sind hierin unbewegliche Sachen, Rechte und Verpflichtungen (§ 7 Abs. 1 und 2 Nr. 2, 1. Alt. i.V.m. § 3 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG)."
Was heisst hier das Alt. im Kontext? Ist damit das alte UWG Recht vor der Novellierung gemeint? Oder steht es für Alternative?
Kann mir da leider keinen Reim drauf machen und hoffe auf eure Hilfe. Aber bitte nur Antworten von Leuten, die sich auch mit Paragraphen auskennen
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unerwünschte_telefonische_Werbung