Was muss ich beachten, wenn ich in's Ausland verkaufe!

Leon

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Hallo,

wie die meißten ja wissen, handele ich Nebenberuflich mit Computerkram!

Ich stehe jetzt vor einem kleinen Problem.

Mein Kunde wohnt in Deutschland und hat bei mir einen Rechner inkl TFT 17'' Bildschirn bestellt. Ein Freund möchte Ihm den schenken, warum auch immer! Diese Freund wohnt allerdings in Dänemark und hat dort eine Firma! Jetzt bittet mich der Kunde, dass ich die Rechnung auf die Dänische Firma ausstelle, ohne Umsatzsteuer (logisch).

Wie rechne ich dass den ab bzw. worauf muss ich bei dieser Transaktion achten bzw. kann ich das als kleiner Gewerbetreibender überhaupt ich bin ja nicht Umsatzsteuerpflichtig, weil ich unter der Grenze bleibe!

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
 
Leon schrieb:
Jetzt bittet mich der Kunde, dass ich die Rechnung auf die Dänische Firma ausstelle, ohne Umsatzsteuer (logisch).
Was soll das werden - Steuersparen für Anfänger?
Wenn die Rechnung auf eine Dänische Fa. ausgestellt ist muß logischer weise zeitgleich auch die Ware dorthin ausgeführt werden. Dazu muß man sich vorher in D Zollpapiere ausfertigen lassen, der Empfänger in Dänemark muß dann die dänische Mw-Steuer zahlen.

Ich glaube nicht daß Du es mit einem seriösen Kunden zutun hast.

wop
 
Wie rechne ich dass den ab bzw. worauf muss ich bei dieser Transaktion achten bzw. kann ich das als kleiner Gewerbetreibender überhaupt ich bin ja nicht Umsatzsteuerpflichtig, weil ich unter der Grenze bleibe!
Du bist nicht Umsatzsteuerpflichtig, oder meinst du Gewerbesteuer?
Du kannst einen ganz normale Rechnung austellen, ohne Umsatzsteuer.

Ich habe immer folgenden Satz unter der Rechnung geschrieben:
Der im Gesamtpreis enthaltener Umsatzsteueranteil beträgt 0,00 €.

@wop
Das ist übrigens innerhalb der EU und Schweiz ein übliche Vorgehensweise.
Als Händler / Gewerbetreibender wird die Umsatzsteuer ja durchgeleitet und nur der Endkunde bezahlt diese.
Somit ist dieses aufgrund er unterschiedlichen Umsatzsteuersätze innerhalb der EU eine Vereinfachung.
Zollpapiere benötigt man innerhalb der EU (incl. Dänemark) auch nicht.
 
Wenn Du nicht Umsatzsteuerpflichtig bist, kannst Du auch keine Rechnungen austellen in denen die MwSt ausgewiesen wird, also was soll dann die Frage?
 
Was heißt hier "Steuer sparen für Anfänger" und "Was soll die Frage?"

Seit wann herrscht hier so ein komischer Ton?! :(

Ansonsten Danke für die Antworten, special phil!

@phil

Gewerbesteuer muss ich natürlich zahlen!
 
Zuletzt bearbeitet:
dass ich die Rechnung auf die Dänische Firma ausstelle, ohne Umsatzsteuer (logisch).

Das verstehe ich so: Der Käufer will eine netto Rechnung - er will also die Mw-Steuer umgehen.

Meine ironische Frage richtete sich nicht gegen Leon, sondern stellte das Anliegen des Käufers infrage. Tut mir Leid wenn das falsch rübergekommen ist.

wop
 
Diese Freund wohnt allerdings in Dänemark und hat dort eine Firma! Jetzt bittet mich der Kunde, dass ich die Rechnung auf die Dänische Firma ausstelle, ohne Umsatzsteuer (logisch).
Das ist doch kein Umgehen der Umsatzsteuer. Als Firma zahlt er eh keine.
Dann ist das Gerät halt in Firmenbesitzt.
Meine Wenigkeit, wie auch Leon, hat mit Sicherheit keinen Privatrechner. ;)
Spätestens wenn das Gerät an einem Endkunden verkauft wird, werden die landespezifischen Umsatzsteuer hinzugerechnet.
Sonst würden diese ja doppelt berechnet. Das ist aufgrund der unterschiedlichen Umsatzsteuer innerhalb der EU ganz gängige und Praxis.
Die EU hat das Gesetz dafür ausgestellt.
Wird von kleinen Firmen bis zu Konzernen so gehandhabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na wenn man den Vorsteuerabzug ausnutzt gehört das Gerät zu Firmeninventar und sollte sich zumindest in greifbarer Nähe befinden und nicht im Ausland.

Für mich klingt das Konstrukt daß sich Leon’s Kunde ausgedacht hat nicht plausibel ...



Eine selbst erlebte Geschichte die zeigen soll daß man vorsichtig sein sollte mit “ohne Mw-Steuer”:
Ich hatte vor einiger Zeit eine Fa. gekauft. Der Verkäufer war (logischer weise) Kaufmann, ich Privat. Der Kaufvertrag lautetet auf xxx DM, über Mw-Steuer keine Angaben. Ich habe den Kaufpreis überwiesen, 14 Tage später ein Gespräch mit meinem Steuerberater.
Resultat: Mein Steuerberater hat dem Verkäufer eine Umsatzsteuerbescheinigung geschickt, 16% auf den von mir bezahlten Kaufpreis, und ihm gleichzeitig mitgeteilt, daß eine Kopie zum Finanzamt geht und meine neue Firma Vorsteuerabzug geltend macht.
So hat der Verkäufer noch 16% ans Finanzamt zahlen müssen, für mich hat sich der Kaufpreis entsprechend reduziert. :daumen:

Deshalb: Ich an Leon’s Stelle wäre sehr vorsichtig.

wop
 
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