Was passiert, wenn die Regierung Vorgaben des BVG nicht einhält?

Lapje

Lieutenant
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Hallo zusammen,

etwas, was ich mich schon länger frage und was durch die aktuelle "Bundestrojaner"-Sache wieder ins Gedächtnis gekommen ist:

Was passiert eigentlich, wenn die Regierung Vorgaben des BVG nicht befolgt? Kann diese "bestraft" werden? UNd wenn ja, wie? Wird dann die ganze Regierung ihres Amtes enthoben? Oder was passiert dann?

Gruß

Lapje
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Tja, ... hättest Du den "Bundes-Trojaner" entwickelt, gäbe es zwei Möglichkeiten.
1. Dir wird eine Anstellung in einem sicherheitsrelevanten Bereich angeboten,
2. Du marschierst in den Bau.

Bezüglich Deiner Frage wird man Möglichkeiten finden den Abs. 1 des GG kurzfristig zu übersehen :cool_alt:

MfG.
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Ich glaube Du hast meine Frage nicht ganz verstanden, oder ich habe mich nicht klar ausgedrückt...

Was ist generell, wenn die Regierung etwas vom BVG nicht umsetzt? Bei Hartz IV haben sie sich ja ziemlich Zeit gelassen, ich glaube beim Wahlgesetz sind sie auch schon lange drüber usw...

Wandert dann die ganze Regierung in den Bau? Wer kontroliert das?
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Es wird mit Sicherheit nicht "die Regierung" bestraft, sondern die Verantwortlichen, welche den Trojaner programmiert haben bzw. die Leute, welche den Auftrag dazu gaben und dann die Beschäftigten bzw. Beamten in den jeweiligen Ministerien.

Angeblich soll der Trojaner aus Bayern kommen, am besten Mal heute um 20.00 Uhr die Tagesschau anschalten.
http://www.sueddeutsche.de/digital/umstrittenes-spaehprogramm-staatstrojaner-ist-ein-bayer-1.1158729
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Vergesst malö die Sache mit dem Trojaner, ich meinte das generell...und wenn es Dinge sind, die die Regierung zu verantworten hat...
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Was stellst du denn die Frage? Du kennst doch die Antwort. Bei Hartz4 hat das BVerfG die Regierung gerüffelt und die mussten nachbessern.
Tut sie es nicht, gibt es auch keine Gewaltenteilung mehr. Also wohin soll die Frage führen...?
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Dahin wie wirksam ein Urteil des BVG überhaupt ist.

Wenn ich vor Gericht stehe, steht darüber immer noch eine Instanz, die dafür sorgt, dass die Strafe auch vollzogen wird (z.B. Polizei).

Wer würde denn bei der Regierung dafür sorgen?

Oder können die sich am Ende alles erlauben?
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Informier dich mal über die Gewaltenteilung in Deutschland. ;)
Wenn das Bundesverfassungsgericht ein Urteil spricht, ist das bindend ohne Wenn und Aber.
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

@ Noxiel: Dem Threadersteller geht es darum, wer die Exekutive in diesem Fall ist. Das das Urteil bindend ist, ist klar. Aber wer überwacht die Einhaltung?
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Noxiel schrieb:
Informier dich mal über die Gewaltenteilung in Deutschland. ;)
Wenn das Bundesverfassungsgericht ein Urteil spricht, ist das bindend ohne Wenn und Aber.

Das weiß ich auch, so blöd bin ich nun auch nicht - aber wer überwacht das? Und welche folgen hätte eine Nichteinhaltung für den Nichteinhalter?
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Das ist das Prinzip der Gewaltenteilung, Leute und eine sehr theoretische Frage. Das wird wohl keiner abschließend beantworten können.
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Noxiel schrieb:
Es wird mit Sicherheit nicht "die Regierung" bestraft, sondern die Verantwortlichen, welche den Trojaner programmiert haben bzw. die Leute, welche den Auftrag dazu gaben und dann die Beschäftigten bzw. Beamten in den jeweiligen Ministerien.

Ich denke, dies stimmt nicht so ganz.
Letztlich haftet politisch am Ende immer der Minister.
Gab schon oft genug Rücktritte bei solchen Sachen.
Aber natürlich kleben oft genug die Minister an ihren Stuhl und irgendein Bauernopfer muß dran glauben.

Und wenn ein Mitglied der Regierung sich nicht an ein Urteil des BVG hält, dann wird schon aus den Reihen der Opposition ein Amtsenthebungsverfahren kommen. Die warten schließlich nur auf sowas.
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Ja, aber das ist ja auch nicht das was der TE gerne wissen möchte.
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Ich denke schon.
Was soll den sonst passieren?

Bei so einem gravierenden Verstoß gegen ein Bundesgesetz ist ein Amtsenthebungsverfahren zwingent notwendig, da die Abgeordneten ja durch ihre Immunität geschützt sind.
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Danke, das hat mir die Beantwortung der Frage auch etwas erschwert.

Sprechen wir mal hypothetisch von folgendem Fall:
Das BVerfG erlässt das Urteil, dass Hartz4 gegen die Menschenwürde verstößt und mit einer Frist von einem Jahr abgeschafft werden soll.

Die Bundesregierung und auch die Opposition wissen aber um die Unmöglichkeit dieser Regelung und befolgen das Urteil daher einfach nicht.
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Die Frage des TE zielt jetzt darauf ab: Wer setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch?

Die Konsequenz aus deinem Beitrag, dass der Minister abdankt habe ich schon genannt, das war dem TE aber nicht genug.
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Hm, ich finde, dies ist ein schlechtes Beispiel.

Die Opposition wird niemals der Regierung beipflichten wenn diese sich so grob fehlverhält.
 
AW: Was passiert, wenn die Regierung vorgen des BVG nicht einhält?

Ich habe auch nicht behauptet, dass die Fragestellung vom TE sinnvoll ist aber sei's drum.

Wir reden von einem hypothetischen Fall, der bewußt überspitzt dargestellt ist um sich allein auf die Frage des TE zu konzentrieren. Also Regierung und Opposition gehen Hand in Hand, die Fragestellung ist bekannt. Antworten bitte.

Ich sage wenn es soweit kommen sollte, wäre es eigentlich jedes Mannes Bürgerpflicht die Gewaltenteilung wieder zum Laufen zu bringen.
 
Soweit ich das bei der peinlichen Geschichte mit dem Wahlrecht verfolgt habe, legt das Bundesverfassungsgericht einfach irgendwann selbst ein Gesetz vor, das dann bindend ist. Wenn die De***n im Bundestag in 5 Jahren kein neues Wahlrecht auf die Reihe bekommen. Dadurch ist aber auch klar die Gewaltentrennung verletzt.
Rechtliche Konsquenenzen für faule/unfähige Politiker gibt es meines leider Wissens nicht.
 
Alrik schrieb:
Soweit ich das bei der peinlichen Geschichte mit dem Wahlrecht verfolgt habe, legt das Bundesverfassungsgericht einfach irgendwann selbst ein Gesetz vor, das dann bindend ist. Wenn die De***n im Bundestag in 5 Jahren kein neues Wahlrecht auf die Reihe bekommen. Dadurch ist aber auch klar die Gewaltentrennung verletzt.
Rechtliche Konsquenenzen für faule/unfähige Politiker gibt es meines leider Wissens nicht.

Tut mir leid, aber das ist Quatsch.

Das BvG ist das Gericht auf höchster Staatsebene. Es kommt immer dann zum Zuge wenn grundsätzliche verfassungsrechtliche Probleme zur Klage stehen. Also wo kein Kläger da ist auch kein Richter. Das BvG gibt in seinen Urteilen eine Richtung vor die der Gesetzgeber nehmen soll. Dazu kommt noch das eine Frist vom BvG gesetzt wird bis wann ein Urteil um zu setzen ist. Das Parlament ist dann für das Gesetz zuständig, also das BvG macht keine Gesetze. Sollte das Urteil nicht entsprechend umgesetzt werden ist wieder der Klageweg zum BvG zu nehmen. Sollte dann wieder ein Urteil ergehen ist dieses vom Parlament in Kürze um zu setzen, weil wer Urteile des BvG mißachtet befindet sich nicht mehr im demokratischen Umfeld..

Bsp.: Die Sache mit dem Wahlrecht

Das Urteil ist von der Regierungskoalition aufgenommen worden, sie haben jetzt ein Gesetz verabschiedet das wiederum von der Opposition nicht als Urteil entsprechend anerkannt wird. Die Opposition muß jetzt den Klageweg zum BvG gehen. Der BvG muß entscheiden. Sollte bis zur nächsten Bundestagswahl kein Einvernehmen entstehen (neues Urteil), also z.B. Gesetz wird geändert kann eine Möglichkeit bestehen die Wahl anzufechten und damit für ungültig zu erklären.
 
Auch mir tut es leid !

Mir scheint das Vertrauen in verschiedenste Institutionen, Strukturen und Machenschaften von Parteivertretern scheint pathologisch relevant ausgeprägt; machbare Erfahrungen prasseln ab.

Wer will kann seit Jahren Entwicklungen betrachten, die pseudodemokratischen Phrasen von Sozialstaat, Demokratie und Friedenswillen entgegenstehen.
Alleinige Voraussetzung dieszu erkennen,wäre mit offenen Augen durch die Welt, mit kleinerem Geldbeutel - durch Deutschland zu gehen !
Aber Vorsicht dabei ! Fragen der Zustimmung in Sachen BVG oder auch Regierung könnten ins Wanken geraten!

... sich in diesem Zusammenhang Gedanken über die/der/das Regierung zu machen, macht lediglich deutlich, daß Glauben, evtl. Hoffnung einen Gedanken treiben, keinesfalls scheinen aber Erfahrungen der letzten Jahrzehnte Spuren hinterlassen zu haben.

Es mag mir evtl. nicht zustehen - ok ! Dennoch empfehle ich durchaus die Funktion "Denken" hin und wieder zu nutzen.

Eine Argumentation z.B. ALG-II betreffend, die das BVG monierte und nachgebessert werden mußte, zu nutzen, um es im Positiven zu denken, macht keinesfalls ein funktionierendes System deutlich.
Deutlich wird eher die Unfähigkeit des Systems, welches das Potential von mindestens 10 Mio. Menschen nicht nutzen kann, die menschenverachtende Art und Weise in welcher ein System damit umgeht und akzeptiert und die Zurückgebliebenheit im Sinne keines eigenen Denkens.
...dies nicht zu erkennen kann Verschiedenes bedeuten:
1. das heutige Schulsysem gerade verlassen zu haben,
2. gläubig im Sinne dieser "Demokratie" zu sein,
3. die Arroganz zu besitzen, man lebe im einzig funktionierenden System,
4. soziale Inkompetenz, also Gläubigkeit bezogen auf heutigen Partei- und Staatsmedien verbunden mit der Bereitschaft Probleme der Realität auszublenden.

Ich wünsche Gute Besserung und

MfG.
 
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