Skaiy schrieb:
Mobbing muss nicht wissentlich stattfinden
Bitte? Deine Quelle spricht von einer vorliegenden Absicht und genau das bedeutet, dass es wissentlich stattfindet. Etwas mit einer Absicht zu tun kann nicht unwissentlich passieren. Siehe deine Quelle.
Skaiy schrieb:
Wie kommst du auf nur zwei Aussagen?
Steve2024 schrieb:
Der erste der beiden Sprüche war vor drei Arbeitskolleginnen gefallen, die das auf jeden Fall alle klar und deutlich mitbekommen haben
Genau hier! Wenn du meinen Beitrag ordentlich gelesen hättest habe ich mich auf die beiden "Neueren" Aussagen bezogen und nicht auf die Vergangenheit. Da der TE mitgeteilt hat, dass es lange Ruhe gab und es nun wieder angefangen habe und das eben mit zwei Aussagen bzw. Beispielen.
Skaiy schrieb:
Egal ob bewusst oder unbewusst.
Genau da ist der Punkt! Unbewusst ist KEIN Mobbing! Mobbing muss mit Absicht geschehen.
Skaiy schrieb:
Ich finde es unpassend dem TE vorzuwerfen, dass er das Verhalten des Gegenüber als Mobbing ansieht und es schon harter Tobak sei. Harter Tobak ist das Verhalten des Arbeitskollegen.
Nein, ich finde es genau richtig so etwas konsequent anzusprechen, weil jemanden etwas vorgeworfen wird, was bislang niemand hier prüfen konnte. Mobbing ist keine Kleinigkeit und kann auch ein Kündigungsgrund sein, daher muss hier auch ganz klar geschaut werden. Vermutungen und Gefühle sind dann nicht mehr ausschlaggebend, sondern harte Fakten.
Stell dir vor du bist in der Situation eines Arbeitnehmer und machst Witze, mal dumme Sprüche und bekommst eine fristlose Kündigung, weil du des Mobbings bezichtigst wirst und niemand vorher mit dir gesprochen hat? Würdest du das genau so absegnen und auch klar machen: "Ja der TE fühlt sich gemobbt, dann wird das auch als Mobbing angesehen." Das funktioniert einfach nicht.
Es ist ähnlich wie Mord, Totschlag oder schw. Körperverletzung mit Todesfolge. Da müssen nun einmal gewisse Merkmale vorliegen um aus einem Totschlag einen Mord zu machen. Es sind harte vergleiche aber es muss einfach auch so trennscharf betrachtet werden.
Das Wort Mobbing wird so inflationär benutzt, in den seltensten Fällen trifft es aber zu.
Wie viele Freunde sagen untereinander "Mobb mich nicht" oder ähnliche Aussagen?
Wir brauchen uns nicht darüber streiten, dass der Arbeitskollege ein komplett falschen Verhalten an den Tag legt und die Aussagen einfach eine rote Linie überschreiten. Da bin ich voll und ganz dabei. Auch kann das ein Grund für eine Abmahnung sein, wenn man dies angesprochen hat und es sich nicht ändert. Hier aber von bewiesenem Mobbing zu sprechen, wenn nur eine Seite betrachtet wurde ist aber genau so eine rote Linie die überschritten wurde.
Es sollte niemandem etwas vorgeworfen werden, was nicht zweifelsfrei bewiesen ist.
Ein Arbeitnehmer kann sich sogar strafbar machen, sollte dieser einen Kollegen/in des Mobbings bezichtigen und dies öffentlich verbreiten. Daher muss man hier einfach noch einmal ganz genau bewerten und sämtliche Gefühle und Emotionen raus nehmen.
Auch deshalb ist das eine von dem anderen zu trennen. Im Grunde haben beide Seiten etwas verkehrt gemacht. Der eine auf Grund seines Verhaltens, der andere auf Grund der Anschuldigungen. Beides darf aber nicht zusammen betrachtet werden. Ist wie Selbstjustiz. Nur weil jemand etwas getan hat und man sich rächt ist dies nicht erlaubt.
Noch einmal: Gespräch suchen, darauf Aufmerksam machen und die Beweggründe abwarten. Sollte es sich zeigen, dass es bewusst war, können weitere Schritte folgen. Sollte es sich herausstellen, dass das Gegenüber die Tragweite seiner Aussagen nicht mitbekommen hat, ist ggf. ein klärendes Gespräch möglich.
Man sollte sich immer überlegen wie man selbst behandelt werden möchte, wenn man selbst in beiden Situationen stecken würde. Und Nein die Aussage, dass man selbst nie in der Situation des Arbeitskollegen stecken wird, weil man sich so nie verhalten würde, kann pauschal nicht getätigt werden.
Wir Menschen haben unseren Horizont und unseren Erfahrungsschatz auf dem wir aufbauen. Für uns können selbst harmlose Aussagen große Tragweite bei anderen haben, ohne das wir dies bemerken. Vllt. haben sich schon einige von Euren/meinen Aussagen unangenehm berührt gefühlt oder die Aussagen sind irgendwie anders negativ angekommen. Vllt. wurdet ihr nie darauf angesprochen, ich schon und es war zu 100% keine Absicht. Genauso gut kann es auch sein, dass jemand anderes Eure bzw. unsere Aussagen schon als Angriff etc. gesehen hat. Dann spricht vllt. dieser auch von einem mobbenden Kollegen in einem Forum oder unter Freunden und ihr/wir bekommen es gar nicht mit.
Falls es bei jemandem so ankommt, dass ich dem TE etwas vorwerfen möchte und seine Gefühle oder Emotionen nicht ernst nehme, dann ist dies nicht die Intention. Es soll auch in keinster Weise das Verhalten des Arbeitskollegen entschuldigen oder rechtfertigen, das ist eine überschrittene rote Linie. Meine Intention ist es nur, dass solch ein Fall nie vorschnell behandelt werden darf und solche Aussagen wie Mobbing auch nur dann dazu kommen dürfen, wenn dies auch bestätigt ist. Alles andere ist eben nicht professionell.
Daher bekommen Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen etc. gesonderte Schulungen/Fortbildungen um solche Situationen adäquat bewerten zu können. Das ist eben nicht so einfach.
EDIT: Ein wichtiger Punkt aus dem SGB 8 Thema Jugendhilfe.
Da auch
@Froki anmerkt, dass der "Tatbestand" des Mobbings vorliegen würde.
Aus sämtlichen Aussagen hier, der besagte Arbeitskollege hat hier noch nicht mitgeteilt, dass er es bewusst macht und seine Stellung ausnutzt, ist das wissentliche schikanieren, beleidigen etc. nicht bewiesen.
Kommen wir zum besagten SGB 8.
Es geht um das Thema Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefährdung. Der Gesetzgeber spricht von einer Kindeswohlgefährdung, die ein Herausnehmen des Kindes aus der Familie rechtfertigt nur dann, wenn die Kindseltern nicht willig sind die Versorgung zu übernehmen, also eine bewusstes Verhalten vorliegt. Es wird nicht davon gesprochen, wenn die Kindseltern willig aber nicht in der Lage sind. Das sind die kleinen Feinheiten.
Niemand von uns kann den Arbeitskollegen eine bewusste oder unbewusste Handlung vorweisen, wenn niemand mit diesem gesprochen hat. Daher reicht einfach die eine Seite der Geschichte niemals aus, um einen Mobbing verdacht bewiesen zu haben.