Was tun - Betrugsdelikt nach 153 Abs. 1 StPO eingestellt

xplay888

Lt. Commander
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ich mache es mal kurz, da der fall nicht besonders individuell ist:
ich hab etwas bei ebay gekauft, das wurde nicht geliefert. ich habe strafanzeige gestellt. die anzeige wurde wegen mangelndem öffentlichen interesse, geringem schaden und keine vorstrafen des beschuldigten eingestellt.

was kann ich nun tun, um dagegen vorzugehen?
ich hab es schriftlich von der staatsanwaltschaft bekommen.
zivilrechtliche schritte sind problematisch, da ich kein geld habe um jemanden direkt zu verklagen.

gibt sicher leute denen es ähnlich gegangen ist und die sich auch nicht damit zufrieden geben wollen, dass jemand sie so stupide prellt ohne ware zu senden!

vielen dank
 
Tja, so ist es in Deutschland leider.
Wenn irgendwelche großen Konzerne ankommen, die "beklaut" wurden, dann geht es ganz schnell.
Bei Privatleuten, deren Schaden in Relation gesehen nicht geringer ist, wirds eingestellt.

Das sind Freifahrtscheine für jeden Kleinbetrüger, die verteilt werden.
 
GiGaKopi, sicherlich wirst Du deine Aussage belegen können, oder? Bislang mutet sie jedenfalls als eine jedeweder Grundlage entbehrende Vermutung bzw. Behauptung an.

@TE, aktzeptiere, dass das dt. Rechtssystem nicht deinen persönlichen Rache- oder Widergutmachungsgelüsten verpflichtet ist. Der individuelle Schaden kann auf dem zivilrechtlichen Weg geltend gemacht werden, wobei im Erfolgsfall dir keine Kosten entstehen (Du diese jedoch "vorstrecken" musst). Wie hoch wäre denn der Streitwert?
 
Du kannst unter Umständen je nach Situation beim Amtsgericht deiner Region einen Beratungsschein beantragen, damit kannst du bei einem Anwalt gegen eine kleine Gebühr beraten werden.

Diram, sagmal wie weit hast du nun die These von Gigakopi widerlegt? Ich finde sogar das du diese bestätigt hast.
 
Es gibt zwar ein Klageerzwingungsverfahren, aber das würde dich auch Geld kosten.

Viel wichtiger ist es m.E. zu eruieren, ob beim Betrüger etwas zu holen ist und das dann zivilrechtlich einzuklagen. Wenn du bedürftig bist, kann hierzu bei entsprechender Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe gewährt werden.
 
Xyn schrieb:
[...]Diram, sagmal wie weit hast du nun die These von Gigakopi widerlegt? Ich finde sogar das du diese bestätigt hast.

Wollte sie gar nicht widerlegen, hatte nur nach der Grundlage seiner Argumentation gefragt. Wie ich sie damit bestätigen konnte ist mir rätselhaft..

Aber da Du gefragt hast, der sog. Strafverfolgungstrichter ist ein in der Kriminologie allgemein "anerkanntes" Merkmal des dt. Strafverfahrens. Das bedeutet, dass die Aussortierung der Tatverdächtigen im Verlauf des Verfahrens ein normaler Prozess ist, der weiterhin wenig nach Kriterien (Alter, Nationalität etc.) unterscheidet. Dies bedeutet, dass eben nicht erwachsene Tatverdächtige (wie sie zumeist bei den vermeintlich bevorteiligten "großen" Konzernen in der Verantwortung sind) übervorteilt werden. Belege hierzu findet man in der gängigen kriminologischen Literatur.

Ich warte jetzt eigentlich nur auf verschiedene Einzelfälle als Beispiele um die These, die Justiz unterscheide nach sozialen Faktoren wie Geld, Ansehen und Ähnlichem, zu belegen. Dem sei jedoch gleich entgegnet, von einem rechtlichen Einzelfall (im Regelfall ohne Kenntnis sämtlicher Umstände) auf eine allgemeine Tendenz zu schließen ist schlicht .. kleingeistig.
Vielmehr dürfte - so meine persönliche Vermutung - GiGaKoPi's Reaktion auf dem üblichen "Beißreflex" basieren, der üblicherweise bei allen in der Internetcommunity affektiv belegten Themen wie Polizei, Gerichtsentscheidungen, EU, Freiheitsbeschränkungen u.a. zu Tage tritt.
 
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Klageerzwingungsverfahren
Danke, tolles Wort! Das suchte ich.
Neben Dienstaufsichtsbeschwerden vielleicht ein mittel um so weiter zu kommen.


Einen Widerspruch gegen 153 kann man nicht einreichen, oder?

Das sind Freifahrtscheine für jeden Kleinbetrüger, die verteilt werden.
Das ist mein Argument für öffentliches Interesse. Sonst kann das echt jeder machen ohne Angst vor Verfolgung zu haben...... Daher MUSS ich das auch durchbringen, sonst tut er es vllt wieder.

Amtsgericht deiner Region einen Beratungsschein beantragen
Das werde ich, kostet extrem viel zeit. kein normaler mensch kann sich das leisten...
 
Irgendwie habe ich nicht das Gefühl, dass du meinen Beitrag verstanden hast...
 
Dir ist bewusst, dass genauso wie in deinem Fall, tagtäglich in der BRD entschieden wird?! Persönlich für den Geschädigten einer Straftat ist dies selbstverständlich unbefriedigend, aber wie ich bereits in #3 schrieb, gibt es weitere Faktoren außer Rache und Widergutmachung, die im Fall eines geringen Schadens, mangelndem öffentlichem Interesse und der Tatsache, dass der Angeklagte bislang nicht straffällig geworden war, möglicherweise überwiegen. Kosteneffizienz, Stigmatisierung, die negativen Folgen einer Sanktion und Verhältnismäßigkeit wären z.B. solche.
Deswegen dürftest Du mit allen Wider-, Einsprüchen oder Beschwerden auch keinen Erfolg haben, sondern nur Zeit und Geld verschwenden. Aber viel Erfolg, deine Einstellung belegt warum es gut ist in einer repräsentativen und nicht direkten Demokratie zu leben.
 
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Rache und Wiedergutmachung sind bei uns nicht die Ziele des Strafverfahrens, Wiedergutmachung kann bestenfalls als Nebenfolge o.ä. angeordnet werden.

Studierst du Politik oder Philosophie?
 
Mich würde interessieren, wie viel Geld du in den Sand gesetzt hast.
 
Doc Foster schrieb:
[...]Rache und Wiedergutmachung sind bei uns nicht die Ziele des Strafverfahrens[...]
Hab' ich doch gesagt?! Aber ich will mich jetzt hier auch nicht detailliert über Kriminologie oder genauer Pönologie bzw. die Straf(zweck)theorien auslassen / streiten.

(Und was ich studiert habe, wo und als was ich derzeit arbeite und nebenher studiere tut nichts zu Sache :D Ich gehe davon aus, die Frage war an mich gerichtet Doc.)
 
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diRAM schrieb:
Ich warte jetzt eigentlich nur auf verschiedene Einzelfälle als Beispiele um die These, die Justiz unterscheide nach sozialen Faktoren wie Geld, Ansehen und Ähnlichem, zu belegen. Dem sei jedoch gleich entgegnet, von einem rechtlichen Einzelfall (im Regelfall ohne Kenntnis sämtlicher Umstände) auf eine allgemeine Tendenz zu schließen ist schlicht.

wie wäre es wenn du mal die Urteile der letzten Jahre Revue passieren lässt.
Da bekommen die U-Bahn Schläger obwohl sie einen getötet haben nur Bewährung, Manager bezahlen eine "kleine" Strafe und die Kino.to Betreiber gehen aber etliche Jahre in Knast.

Edit: korrigiert, passiert bei Autovervollständigung
 
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Normalerweise bin ich nicht einer dieser Internet-Rechtschreib-Korrektur-Ritter, aber Review mit Revue zu verwechseln ist schon beschreibend.

Und zum anderen, dies ist der erste und meinerseits letzte Versuch in diesem Thread jemandem zu verdeutlichen, dass ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Delikten, Ahndungen von Erwachsenen und Jugendlichen/Heranwachsenden, sowie im Generellen, juristischen Einzelfällen, einfach nicht möglich ist. Die medial und online suggerierte Realität entspricht nunmal nicht der tatsächlichen (wissenschaftlich nachweisbaren) Realität. Da wir eh ins OT abdriften, Punkt und gut.
 
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diRam richtig deine Meinung ist die Wahrheit und nichts anderes.

Tatsachen in denen Top Manager die jede Menge Geld gestohlen haben für eine deutlich geringere Summe als gestohlen erwirkt haben dass das Verfahren eingestellt wird sind reine Fiction unserer Phantasie. Umgekehrt, Menschen die für deutlich weniger ins Gefängnis kamen, sind reine lügen der Medien. Nur so als Beispiel.

Aber lassen wir es, wie du es sagst, zuviel Offtopic.
 
Gleipnir schrieb:
... die Urteile der letzten Jahre Revue passieren lässt. ...

diRAM schrieb:
Normalerweise bin ich nicht einer dieser Internet-Rechtschreib-Korrektur-Ritter, aber Review mit Revue zu verwechseln ist schon beschreibend.....

diRAM, etwas "Revue passieren lassen" ist eine ganz normale Redewendung, die besagt, "ein zurückliegendes Ereignis noch einmal zu durchdenken".

Was bitte ist dann "beschreibend"? Wo es es doch besser hieße "bezeichnend"!
 
Vorher stand in Gleipnir's Post nicht Revue sondern Review. Das hätte man an Hand seines Edits nachvollziehen können.. ;)

Und Xyn, Realität und wissenschaftliche Erkenntnisse sind etwas anderes als persönliche Meinungen. Und ich hab lediglich ersteres dargestellt und nicht zweiteres geäußert.
 
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diRAM schrieb:
.... Das hätte man an Hand seines Edits nachvollziehen können.. ;)

Anhand der Edits kann man nur nachvollziehen, das was geändert wurde, nicht was geändert wurde.

Und wem soll ich glauben? Ihr habt beide editiert, man sollte ggf. zitieren, wenn man seine Argumentationsgrundlage nicht verlieren möchte. ;)

Edit: aber ich glaub dir mal. @Gleipnir: also wirklich, Review ... tststs ;)

:D :schluck:
 
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Habe doch geschrieben das was geändert korrigiert wurde und vom Zeitstempel her kann es doch nur das sein.


Bei Stern TV ging es ja gestern um Abo Fallen, was ja auch Betrug ist und der Kopf hat für die Summen die da flossen ja auch in meinen Augen eine lächerliche Strafe bekommen. Jetzt weißt du warum dein Fall eingestellt wurde.
 
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