Was tun - Betrugsdelikt nach 153 Abs. 1 StPO eingestellt

mich würde auch interessieren um welchen Geldbetrag es hier geht. Finde es aber gut, da das Rechtssystem zu oft missbraucht wird. Dir bleibt noch immer die Möglichkeit der Zivilklage

Was denkst du wieviel Deutsche am Tag wegen so Kleinigkeiten betrogen werden? Das geht bestimmt in die tausende... Es ist zwar für dich persönlich schade, aber das Schreiben der Staatsanwaltschaft sollte man akzeptieren. Wie hast du denn gezahlt? Über paypal hat man doch die Möglichkeit sich das Geld zurückzuholen, wenn die Leistung nicht erbracht wurde oder? Ansonsten würd ich es bei ebay melden, falls noch nicht geschehen.
 
@Gleipnir:

Wobei diese Summer nur strafrechtlich sind.
Zivilrechtlich sieht das wieder anders aus.
 
MichaW schrieb:
@Gleipnir:

Wobei diese Summer nur strafrechtlich sind.
Zivilrechtlich sieht das wieder anders aus.

jemanden der wegen einem kleinen Delikt, x Tagessätze á y Euro und 6 Monate Bewährung bekommt dürfte das aber in dem Moment egal sein, wenn er hört das es hier um 200.000€ täglich und sonstiges geht (er hat ja auch nur Bewährung bekommen)
 
Gleipnir schrieb:
Habe doch geschrieben das was geändert korrigiert wurde und vom Zeitstempel her kann es doch nur das sein....

"Das was" geändert wurde - aber das kann alles sein, ein Komma, ein Dreher usw. Und der Zeitstempel sagt an "wann" geändert wurde, mehr nicht - das kann alles sein.
 
darf ich mal schätzen... wir reden hier von 5 - 10 euros oder zumindest so in der richtung?
 
Mich würde auch ziemlich interessieren um welchen Geldbetrag es hier überhaupt geht?
 
Ich war bei der Rechtsberatung am Amtsgericht.
Die Dame freute sich über die Einfachheit und gratulierte mir erstmal, denn die Einstellung sei schon ein guter Schritt. Es bedeutet, dass die Schuld festgestellt worden sei.
Sie hat mir empfohlen den offiziellen Weg mit Dienstaufsichtsbeschwerde etc. bleiben zu lassen und privat weiter zu machen.
Zuerst schreibt man einen Mahnbescheid, den es in jedem Büroladen zu kaufen gäbe. Dieser geht an das Mahngericht. Sollte dann innerhalb von 14 Tagen nichts passieren, kann mein einen Vollstreckungsbescheid erwirken, der im Endeffekt dazu führt, dass ein Gerichtsvollzieher mein Geld eintreibt, WENN kein Widerspruch etc. eingelegt wird.

Die Zivilklage ginge auch, ist aber mehr aufwand. Man kann eine Klage selbst verfassen, aber das sei formal extrem schwer und würde sehr sehr fix abgewiesen. Mit einem Anwalt geht das leichter, aber da muss man einen Vorschuss leisten, es sei denn man hat ein so geringes Einkommen, dass man quasi einen gestellt bekommt.

Alles in allem qualitativ naja... muss da noch viel recherchieren, aber ich hab eine Richtung vor Augen, wie ich die Person die mich betrogen hat und selbst bei polizeilichen Ermittlungen das Geld nciht zurück zahlt zur Rechenschaft ziehe. Leider ändert die Vollstreckung nichts an der Vorstrafe, somit kann JEDER der möchte so auf Ebay betrügen und kommt bei geringen Mengen immer wieder davon. Sehr lukrativ eigentlich...




Bei vielem was ich hier lese kommt mir die Galle!
Nicht etwa, weil das Thema zum Stammtischgespräch mutiert, sondern wegen so einiger Ansichten.

Der Betrag ist mir als überzeigter Antikapitalis total unwichtig und tut nichts zur Sache, jeder hat ein anderes Empfinden.

das Schreiben der Staatsanwaltschaft sollte man akzeptieren.
Die Vorratsdatenspeicherung auch? Himmel, wohin kämen wir, wenn wir uns alles gefallen ließen?

Ansonsten würd ich es bei ebay melden, falls noch nicht geschehen.
Oh danke. Das werd ich tun... Bisschen denken bitte, wenn ich ne Anzeige gestellt hab und die eingestellt wurde, ist ein halbes Jahr locker rum und Ebay als Möglichkeit sowas von tod!
Die haben vor der Anzeigenerstattung auch nix getan.
Schreiben sie ja auch: bei Überweisung kein Schutz.
 
xplay888 schrieb:
Ich war bei der Rechtsberatung am Amtsgericht.
Die Dame freute sich über die Einfachheit und gratulierte mir erstmal, denn die Einstellung sei schon ein guter Schritt. Es bedeutet, dass die Schuld festgestellt worden sei.
Sie hat mir empfohlen den offiziellen Weg mit Dienstaufsichtsbeschwerde etc. bleiben zu lassen und privat weiter zu machen.
Das ist schlichtweg falsch. Die Schuld ist nicht festgestellt worden, sie wurde wahrscheinlich gar nicht geprüft.

Verfahren wegen Bagatellen (bspw Betrug um 10€) werden gerne eingestellt, da es sich einfach nicht lohnt sowas zu verfolgen. Da wird dann auch nichts weiters geprüft. Das wäre auch zu kostenaufwendig und vom Staat nicht zu finanzieren. Vorallem kann der Angezeigte ja auch unschuldig sein und dann zahlt die Verfahrenskosten die Staatskasse.
Häufen sich die Anzeigen gegen eine Person, wird das aber durchaus weiterverfolgt.

Natürlich kann man es auf dem zivilrechtlichem Wege versuchen. Aber da muss man erstmal in Vorkasse treten. Auch ein Mahnbescheid kostet Geld und zieht sich eine Weile.
Vollstreckungsbescheid geht nur, wenn kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird.
Wird Widerspruch eingelegt, hilft nur eine zivilrechtliche Klage. Und bei zivilrechtlichen Angelegenheiten kommt es darauf an, wer den Richter am meisten überzeugt.
Oft kommt es zu einem Vergleich und man hat auch noch die (Teil-) Verfahrenskosten zu tragen.
Mit einem Anwalt hat man da an sich bessere Karten, aber auch da kann es sein, dass man auf den Kosten für diesen sitzen bleibt (sofern keine Rechtsschutz).

Die wichtigste Frage ist, ob sich der Aufwand lohnt. Das hängt vor allem vom Schaden ab.
 
Super Post, Shark, danke!

Das ist schlichtweg falsch. Die Schuld ist nicht festgestellt worden, sie wurde wahrscheinlich gar nicht geprüft.

§ 153

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Ich glaube, dass die Frau darauf anspielte.
Er ist ganz klar keiner Schuld überführt - in dubio pro reo.

Auch ein Mahnbescheid kostet Geld und zieht sich eine Weile.
Wie viel denn? Sagte sie was von maximal 12€? Ich weiß es nicht mehr, aber sie meinte, dass man die auch "draufklatschen" könne auf die Forderung. Laut ihr wären es nur 14 Tage indenen Einspruch eingelegt werden kann.

Mal sehen, wie das auf die harmlose Tour laufen wird... erstmal brauch ich mehr wissen über Mahnbescheide. Erfreulich, dass ich einen weiteren Artikel bei Ebay nicht bekommen habe, so dass es sicht für mich quantitativ etwas mehr lohnt die Zeit zu opfern.
 
Am besten ließt du dir erstmal das hier durch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Dort steht auch was zu den Kosten des Mahnverfahrens
Die Gerichtskosten betragen gemäß § 34 i. V. m. Nr. 1100 KV GKG eine halbe Gerichtsgebühr (Gebührensatz 0,5), exemplarisch:

Bis 900 € : 23,- € - Mindestgebühr
Bis 1250 €: 27,50 €
Bis 1500 €: 32,50 €

Diese Gebühr wird dann später automatisch bei der Vollstreckung auf die Hauptforderung aufgeschlagen, aber man muss erstmal in Vorkasse treten.
Bei geringeren Forderungen lohnt das also kaum, denn legt der Gegner Widerspruch ein, muss man Klagen und das lohnt sich bei bspw 50€ kaum.
 
danke xyn!
nun brauch ich nur noch die anschrift des schuldigen... das ist problematisch.
 
Anwalt einschalten, der erhält dann Akteneinsicht.
Oder aber mal im Telefonbuch nachschauen (Namen hast du ja).
Wenns mehrere gibt, lässt es sich anhand der Bank meist schon stark eingrenzen.
 
Wenn ich mich richtig erinnere, kann man laut StPo 406 Absatz 5 sich die Anschrift bei einer Begründung geben lassen. Dazu würde ich mich mit dem Staatsanwalt (nicht der Polizei) der Ermittelt hatte in Verbindung setzen. Ihm erklären das der Beschuldigte dir Geld schuldet und du gerne einen Mahnbescheid ausstellen lassen würdest, dazu nur aus der Akte die Anschrift des beschuldigten brauchst. Evtl. kriegst du die Anschrift so, andernfalls musst du über einen Anwalt gehen.
 
Danke!
Mal sehen, wie ich an die Adresse komme... Vielleicht geht es über die Gefälligkeit an irgend einer Stelle im System.

Hab folgendes im Netz gefunden:

Die Lieferung anmahnen
Siegfried Schnäppchenjäger hat bei Ebay
ein kaum gebrauchtes Edel-Notebook für
nicht einmal den halben Neupreis erstei-gert. Das Geld hat er gleich überwiesen,
seitdem aber nichts mehr gehört. E-Mails
beantwortet der Verkäufer nicht. Siegfried
will jetzt die Lieferung anmahnen und eine
Frist setzen, damit er einen Anwalt beauf-tragen und vielleicht Schadenersatz wegen
Nichterfüllung fordern kann. Das ist im
Beispielfall der Wert des Notebooks.
empfehlung: Siegfried überschreibt sei-nen Brief mit „Mahnung“ und formuliert:
„Liefern Sie mir das Notebook bis spätes-tens zwei Wochen ab Zugang dieses Schrei-bens. Falls nicht, werde ich ohne weitere
Ankündigung einen Anwalt einschalten.“
Das nächstgelegene Amtsgericht nennt
ihm den zuständigen Gerichtsvollzieher.
Siegfried übergibt ihm sein Schreiben und
beauftragt ihn mit der Zustellung. Auch
wenn der Ebay-Verkäufer sich weigert, das
Schreiben anzunehmen: Die Zustellungs-urkunde des Gerichtsvollziehers beweist
den Zugang. Siegfried ist jetzt sicher: Wenn
das Notebook nicht innerhalb der Frist an-kommt, kann er einen Rechtsanwalt ein-schalten, der Ebay-Verkäufer muss die Kos-ten übernehmen. Einzige Einschränkung:
Wenn die Adresse nicht oder nicht mehr
stimmt, kommt Siegfried auch mit Ge-richtsvollzieher nicht weiter.

9,45€ werden für die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher angegeben.
 
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