Was wäre wenn: eBay Auktion nicht gewonnen, Ware aber trotzdem bekommen und nun?

BootCamper

Lt. Commander
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Sep. 2008
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1.251
Hallo,

folgende Situation:

Wie würdet ihr euch verhalten wenn ich bei einer Auktion mitgeboten habt, jedoch nicht höchstbietender geworden seid, jemand anders hat die Auktion gewonnen.

Der verkäufer fragt euch eine Woche später nach der Adresse und ihr schreibt ihm blindlinks eure Adresse weil ihr grad keinen Überblick habt was ihr alles ersteigert habt.

Nun ein paar Tage später bringt der Postmann ein Paket mit dem Inhalt der Auktion die ihr doch gar net gewonnen und bezahlt habt...

Was könnte rechtlich folgen?
Wäre ich zur Rücksendung verpflichtet?

Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
BootCamper schrieb:
Wäre ich zur Rücksendung verpflichtet?
Ja natürlich. Da du die Auktion nicht gewonnen hast, hast du keinen Anspruch auf die Ware, da sie dir ja nicht gehört. Setz dich mit dem Verkäufer in Verbindung und schick die Ware zurück, bzw zum rechtmäßigen Besitzer. Die zusätzlichen Versandkosten würde ich aber den Verkäufer zahlen lassen.
 
Es ist nur eine: Was wäre wenn Frage, bitte nicht gleich anprangern. Ich will nur mal die rein rechtliche seite hören, keine moralischen aspekte...

War es nicht so wenn man eine ware nicht bestellt hat, ist man für den Rückversand nicht verantwortlich, jedoch muss man den versendenden die Ware zur abholung bereit stellen?
 
Vielleich bezahlst du ja auch die Ware,gebrauchen kannst du sie ja?
Evtl. bekommst du es ja auch günstiger.
Allerdings nur,wenn der Verkäufer damit einverstanden ist.
 
Hier ist nen recht Intressanter Artikel drüber...
Hat denn schon jemand so nen ähnlichen fall gehabt?

Grüße
 
War es denn ein Versehen oder hat sich der Verkäufer bei dir gemeldet, weil der Höchstbietende abgesprungen ist?
Denn normalerweise kann sowas bei der ebay-Kaufabwicklung nicht passieren.

Die Infos aus dem Link passen hier übrigens sicher nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 241a Abs. II BGB greift hier.

Du hast den Irrtum erkannt und bist zur Rückgabe verpflichtet. Der Verkäufer hat einen Anspruch Herausgabe der Sache nach § 812 I S. 1 1. Alt. BGB gegen dich.
 
Wen du den artikel nicht zurück geben tust , kann es bis zu einer Strafanzeige kommen .
 
Eine Frage, wie soll er denn falsch versenden?
Er kontaktiert doch nur den, der auch Gewonnen hat.
Ich glaube kaum das er dann eine falsche Adresse angibt...

Zumale musst du als eBay-User deine Anschrift fest im Profil hinterlassen.
 
Gabs da nicht so einen Punkt "Artikel kommt für Angebot an Unterlegen Bieter in Frage"?
Wenn der Höchstbieter abspringt, dann kann man den Artikel dem Bieter mit dem zweithöchsten Gebot anbieten. Das wird wohl hier der Fall sein. Anders kommt er auch gar nicht an deinen eBay-Nick. Es sei denn, er hat sich alle Nicks wärend der Auktion gemerkt.

Das du den Artikel Geschenkt bekommst, glaube ich weniger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb meine Frage.

Wenn der Verkäufer nämlich ein Angebot an den unterlegenen Bieter macht und dieser seine Adresse zurücksendet, dann haben die beiden höchstwahrscheinlich einen Vertrag, der einzuhalten ist.
Dem Fragesteller scheint es aber mittlerweile egal zu sein...
 
Hallo, so eine richtige klare Linie gibts bei der Frage wohl nicht... Es ist wohl sehr Situationsgebunden ob er an Unterlegene geklickt hat oder durch zufall den Benutzernamen nach der Adresse fragte, dadurch ergeben sich ja unterschliedliche Fälle...

Ich bin von 2eren ausgegangen, man wird nach ner Adresse gefragt, anwtortet nett inkl adresse und ein paar Tage später bekommt man ein Paket...

Ich glaub ich würde es hinstellen und warten was passiert und dem versendenden Freistellen sich es abzuholen...
 
Es wurde ohne jegliche Begründung und Zusatz nach der Adresse gefragt? Keine von ebay als Angebot an unterlegenen Bieter gekennzeichnete Mail?

Hallo, so eine richtige klare Linie gibts bei der Frage wohl nicht...

Doch, muss es. Lies dir die Mail einfach mal richtig und nicht nur oberflächlich durch. Kann gut sein, dass du einen Kaufvertrag geschlossen hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
spraadhans schrieb:
Es wurde ohne jegliche Begründung und Zusatz nach der Adresse gefragt?
Ja

spraadhans schrieb:
Keine von ebay als Angebot an unterlegenen Bieter gekennzeichnete Mail?
Keine kennzeichung als Unterlegener Bieter


spraadhans schrieb:
Doch, muss es. Lies dir die Mail einfach mal richtig und nicht nur oberflächlich durch. Kann gut sein, dass du einen Kaufvertrag geschlossen hast.
Nein, kein Kaufvertrag

Ich denke wir habens auch ausgiebig genug diskutiert...

Vielen Dank
 
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