Was würde ich erstattet kriegen, wenn mein iPod geklaut wird?

Scarred

Commander
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Hey,

Ich fahr morgen auf Klassenfahrt und würd gern meinen neuen iTouch mitnehmen. Meine Mutter ist aber dagegen da ich desöfteren Sache verliere. Das letzte Mal das ich was verloren hab war letztes Jahr in den USA. Dort wurde mir aber die Kamera im Disneyland, nicht alle Menschen sind im Disneyland gut drauf, gestohlen.

Jetzt würd ich aber gern meinen iTouch mitnehmen aber sie meint den verlier ich oder der wird mir gestohlen. Nehmen wir mir an der Fall tritt wirklich ein udn der iPod wird mir gestohlen und ich erstatte Anzeige gegen Unbekannt. Was würde ich von der Versicherung wiederbekommen ?
 
also wenn deine Hausratsversicherung das abdeckt und du die Rechnung noch besitzt, dürftest du alles erstattet bekommen.
Mir wurde mal mein iPod Touch aus dem Spind beim Zivildienst geklaut. Wurde alles polizeilich aufgenommen. Mit dem Aktenzeichen und der Rechnung habe ich mich dann an meine Versicherung gewendet und die haben den kompletten Preis erstattet. Ist halt von Versicherung zu Versicherung verschieden. Wenn man wie in meinem Fall auch sehr selten gebrauch von der Hausratsversicherung macht, drücken die auch gerne mal ein Auge zu und machen keine Probleme.
 
Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube wenn die Versicherung dir den ipod erstattet, dann nur den aktuellen Wert des Geräts, nicht den neupreis!

Gruß
 
Kann sein, aber ich denke die Versicherung würde in dem Fall aber erst eine Wertminderung erklären wenn das Gerät beispielsweise älter als 5 Jahre wäre.

Wie gesagt bei mir ist der Fall ja schon eingetreten und die haben den vollen Preis erstattet!
 
Ist es nicht so, dass Apple die Preise eh kaum/ gar nicht ändert?

Und die Abnutzung an einem Ipod ist ja nun deutlich geringer als zB an nem Auto.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe zuletzt hängt es von der Versicherungsart ab, die genutzt wird:


  • du machst etwas von jemanden kaputt und die Haftpflichtvers. muss zahlen => Zeitwert wird erstattet (also Wertminderung)
  • dir geht was verloren o.ä. und deine Hausrat zahlt => Neuanschaffungspreis wird erstattet (Wertminderung ist hier auch möglich, aber du bekommst den vollen Preis für ein neues oder gleichartiges Gerät erstattet)
Zumindest war es bisher immer so bei mir und wurde mir auch erst kürzlich so erklärt.

Gruß

Micha
 
Ja das kommt hin, passt auch auf meine Erfahrungen.....das mit dem Zeitwert is mir auch immer bei haftpflicht vorgekommen. Ich sagte ja, bin mir da nicht ganz sicher.

Gruß
 
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