Bellringer
Lieutenant
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 805
Hallo,
bei mir gab es letzte Woche im Haus einen Wasserschaden vom Mieter zwei Stockwerke über mir.
Das Wasser ist bei mir die Wände runtergelaufen und ist anscheinend auch irgendwie in die Steckdosenleiste geflossen, bei der es einen Kurzschluss gab.
Seitdem funktioniert mein Fernseher nicht mehr (war auf Standby) - ich bekomme weder Bild noch rührt sich etwas.
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Kann ich den Schaden von der Haftpflicht des Mieters geltend machen oder habe ich in diesem Fall Pech und muss in den sauren Apfel beißen? Eine Reparatur würde ja vollkommen ausreichen.
Grüße
bei mir gab es letzte Woche im Haus einen Wasserschaden vom Mieter zwei Stockwerke über mir.
Das Wasser ist bei mir die Wände runtergelaufen und ist anscheinend auch irgendwie in die Steckdosenleiste geflossen, bei der es einen Kurzschluss gab.
Seitdem funktioniert mein Fernseher nicht mehr (war auf Standby) - ich bekomme weder Bild noch rührt sich etwas.
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Kann ich den Schaden von der Haftpflicht des Mieters geltend machen oder habe ich in diesem Fall Pech und muss in den sauren Apfel beißen? Eine Reparatur würde ja vollkommen ausreichen.
Grüße