Wasserschaden - TV Kaputt

Bellringer

Lieutenant
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Mai 2006
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Hallo,

bei mir gab es letzte Woche im Haus einen Wasserschaden vom Mieter zwei Stockwerke über mir.

Das Wasser ist bei mir die Wände runtergelaufen und ist anscheinend auch irgendwie in die Steckdosenleiste geflossen, bei der es einen Kurzschluss gab.

Seitdem funktioniert mein Fernseher nicht mehr (war auf Standby) - ich bekomme weder Bild noch rührt sich etwas.

Wie ist hier die rechtliche Lage?
Kann ich den Schaden von der Haftpflicht des Mieters geltend machen oder habe ich in diesem Fall Pech und muss in den sauren Apfel beißen? Eine Reparatur würde ja vollkommen ausreichen.

Grüße
 
Nicht die Haftpflicht des Schädigers ist Ansprechpartner, sondern vielmehr der Schädiger selbst.
 
Jepp, und dieser kann den Schaden dann bei seiner Versicherung geltend machen. Denn im Fall, dass kein Versicherungsschutz besteht, muss dieser Mieter auch für den Schaden aufkommen. Daher wende dich an den Mieter. Allerdings sollte man damit nicht lang warten, sonst könnte es eventuell schwierig werden, den Wasserschaden als Ursache nachzuweisen.
 
Ist nicht vielmehr der Vermieter zur Verantwortung zu ziehen?! Wasserschaden klingt für mich zuallererst nach einem Schaden an dem vermieteten Gebäude an sich, und für dessen Zustand ist doch eher der Vermieter verantwortlich. Wenn der Mieter natürlich so blöd war die Wanne überlaufen zu lassen sieht das wiederum anders aus....
 
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