Sasan schrieb:... seinen Job ist der Mann wohl los; die Stadt suspendierte den geständigen Mann kurz nach bekanntwerden der Vorwürfe fristlos.
Was mich mal interessieren würde: inwieweit darf man wegen sowas eigentlich fristlos entlassen werden? Ich meine dabei nicht die Tat selber, sondern wie es genau in der Formulierung steht. "nach bekanntwerden der Vorwürfe" verstehe ich so, dass doch da noch gar keine Beweise bestanden. Dann frage ich mich jetzt allerdings, wie man jemanden fristlos entlassen kann, wenn er (möglicherweise, da er ja noch gar nicht verurteilt ist) überhaupt nichts getan hat und u.U. ja unschuldig ist.
Edit: Hoppala, hab ich ja völlig überlesen, dass er geständig war
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