Welche Rechtsform?

benjiman

Lieutenant
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Feb. 2009
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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir ein klein wenig weiterhelfen oder zumindest eure Meinung einbringen.

Mein Geschäftspartner und ich sind gerade dabei unser erstes, wirklich kleines eBusiness auf zu bauen. Grob gesagt wollen wir für einen bestimmten Marktbereich eine Plattform etablieren, die "Anfängern" den Einstieg erleichtern soll, so eine Art FAQ-Hilfeseite... trotzdem soll am Ende natürlich ein paar Euros damit verdient werden, wobei das erstmal Nebensache ist.

Ich sehe da aber noch Schwierigkeiten bei der Auswahl der Rechtsform, grundsätzlich haben wir nämlich nur recht wenig Startkapital, trotzdem möchte ich aus rechtlichen Gründen keine persönliche Haftung haben. Dies ließe nach meinen Recherchen eigentlich nur eine UG (Mini-GmbH) oder eine englische Ltd. in Frage kommen?!

Möchte jedoch noch einmal betonen, dass es sich bei der geplanten Seite nicht um rechtlich bedenkliche Inhalte dreht, sondern um Finanzmarktthemen. Ich möchte einfach nur etwaigen Schwierigkeiten vorbeugen, sollte sich irgendwer auf den Schlipps getreten fühlen und uns mal mit Unterlassungerklärungen etc. überschüttet.

Die Entscheidungsfindung wird noch weiter durch die Tatsache erschwert, dass ich wohl weder für eine UG noch eine Ltd. eine Bank finden werde, die "gerne" ein Girokonto eröffnen wird?!

Wie schon Eingangs erwähnt, würde ich mich sehr über eure Meinungen und Ideen freuen.

Vielen Dank

Gruß aus HH
 
Ja das ist eine schwierige Frage.
Ltd. würde ich von abraten, da du dann der UK-Bilanzierung unterliegst und auch allgemein dem UK-Recht.
Du kannst bei einer GmbH auch die 25.000€ durch andere Einlagen bereitstellen, zB einem Automobil.
Aber ohne genügend Eigenkapital wird euch, wie du schon erkannt hast, keine Bank einen Kredit zur verfügung stellen bzw. nur mit Bürgschaft.
Ein normales Giro-Konto wirst du aber sicher auch mit der GmbH bzw der UG bekommen.
 
Hast Du Dich drüber informiert, was das für ein Aufwand (UG) ist? Doppelte Buchführung usw. meine ich jetzt.
Bei der Ltd musst Du beachten, dass das gleiche dann auch noch in Englisch verfasst werden muss. Und Ihr Euch auch nach englischem Recht richten müsst.

Aber UG halte ih immer noch für das kleinere Übel. Allerdings muss es Euch dann auch ernsthaft sein mit dieser Firma.

Ich würde Dir einen IHK-Seminar empfehlen zur Gründung. Und schau auch welche Fördermittel es gibt, da wirst Du Dich wundern ;) und wenn Eure Geschäftsidee und Euer Business-Plan wirklich überzeugend sind(und ihr die nötige Qualifikation mitbringt alles umzusetzen), dann wird es auch kein Problem sein Gesellschafter zu finden, die Euch mit kapital versorgen.

Lasst Euch auf jeden Fall vorher beraten. Google einfach mal nach Existenzgründung zB
 
Nachdem du nicht mit deinem Privatvermögen haften willst, bleibt dir nur die GmbH.
Aber das ist alles ein riesen Aufwand und benötigt 25000€ Startkapital.
 
PeterIndustries schrieb:
Du kannst bei einer GmbH auch die 25.000€ durch andere Einlagen bereitstellen, zB einem Automobil.
Aber ohne genügend Eigenkapital wird euch, wie du schon erkannt hast, keine Bank einen Kredit zur verfügung stellen bzw. nur mit Bürgschaft.

Es geht auch um keinen Kredit, es soll nichts finanziert werden... wenn ich mich richtig informiert habe, dann wird die Gründung einer UG wohl mindestens 400 EUR kosten, was schon fast einem fünftel unseres Stammkapitals entsprechend würde.

Und das mit dem Girokonto wird auch nicht so leicht, als gelernter Bankkaufmann kann ich da noch aus Erfahrung sprechen :D
 
Ich würde mich bei so wichtigen Dingen nicht auf Internetaussagen verlassen... letzenendes sagt jeder etwas anderes ;)

Ich lebe in einer Kleinstadt und eine Schülerfirma an unserer Schule hat sich mit einer Dame getroffen, die Start-Up Schülerfirmen/AG's hilft ... ich glaub die haben dafür nichts bezahlt
vllt gibts ja sowas bei euch auch ;)

oder du beist in den sauren Apfel und gehst zum Rechtsanwalt (vllt. Eltern Rechtsschutzersicherung?) und hast dort 100% Sicherheit ;)


Übrigens habe ich mich von meinem Partner "getrennt" und lasse, wenn ich mal 'nen Auftrag hab, es über meinen Grundfreibetrag laufen (8004 Euro / Jahr - als Schüler für mich nicht erreichbar^^)
Getrennt in Anführungszeichen, weil wir uns gegenseitig mal hier und dort mal unentgellich helfen - ein geben und nehmen halt ;) (gute Freunde halt)
 
Karatebock schrieb:
Aber UG halte ih immer noch für das kleinere Übel. Allerdings muss es Euch dann auch ernsthaft sein mit dieser Firma.

Für mich selber ist die Limited auch nur zweite Wahl, wobei das sprachliche jetzt nicht das Problem wäre.
Was genau meinst du mit doppelter Buchführung? In unserem Falle wäre definitiv nicht damit zu rechnen, dass regelmäßige Einnahmen fließen, eher der Verkauf der URL zum Geschäftsende.
Ich nehme trotzdem an das eine jährliche Bilanz aufgestellt werden muss, die dann ggf. noch vom Steuerberater bestätigt werden muss etc.? Das wäre auch wieder nur ein Kostenfaktor...:(

Edit:
Eine andere Frage wäre noch nach welchen Maßstäben das Kapital zur Gründung einer richtigen GmbH bewertet wird? Angenommen ich bringe nun eine URL als Sachvermögen ein und stelle die Behauptung auf diese sei 25k EUR Wert, wie will der Notar dies widerlegen? Nen Käufer suchen?
Eine richtige GmbH würde zwar den bürokratischen Akt noch vergrößern, jedoch hätten wir dann keine Vorschriften gem. Gewinnverwendung (siehe UG).
 
Zuletzt bearbeitet:
Dir bleibt ja eigtl. nur die UG, die du dann später mal in eine GmbH umwandeln könntest.
 
Wofür giebt es Unternehmens- und Steuerberater ?
Denn in so einem Fall würde ich mich nur auf Fachleute verlassen !
 
axbrandt schrieb:
Wofür giebt es Unternehmens- und Steuerberater ?
Denn in so einem Fall würde ich mich nur auf Fachleute verlassen !

Vielen Dank für solche Ratschläge... aber erstens habe ich nie gesagt das ich mich 100% auf die Aussagen hier verlasse, zweitens habe ich nach Meinungen gefragt, drittens bin ich selber nicht ganz unwissend und viertens lässt ein knappes Startkapital nicht noch Spielräume für irgendwelche Berater.
 
zu deiner Bewertungsfrage: wie es doch immer beim Finanzamt ist: solche Sachen stehen in einer Tabelle :D
 
PeterIndustries schrieb:
zu deiner Bewertungsfrage: wie es doch immer beim Finanzamt ist: solche Sachen stehen in einer Tabelle :D

Tabelle? Soll heißen jede URL hat den gleichen fiktiven Wert? Egal ob beispielsweise google.com oder pizza-service.de, beides hätte den selben Wert?

Ich hätte jetzt argumentiert das die URL nur ein immaterielles Recht darstellt und nur bei Verkauf taxiert werden kann.... in dem Fall könnte ich die URL als natürliche Person ja kaufen, verkaufe sie an die neuzugründende GmbH für 25k EUR, gewähre der GmbH im Außenverhältnis jedoch einen Kredit über jene Summe... usw...?
 
Eine deutsche UG ist meines Erachtens die solideste Rechtsform für Euch. Die minimalen Gründungskosten kennst Du ja schon, Mustergründungsprotokolle gibt es kostenlos bei einem Notar Deines Vertrauens. Die sind so einfach, da kann man nichts verkehrt machen. Stammkapital 2000 € sind auch eine gute Wahl, um alle anfänglichen Aufwendungen des Geschäftsbetriebs bereits durchs Kapital abgedeckt zu haben. Nichts ist lästiger, als bereits kurz nach Gründung minimal aufstocken zu müssen, um nicht überschuldet zu sein. Außerdem hat man damit seinen Partner fester an das Projekt gebunden.

Immaterielle Güter dürfen bei einer UG nicht als Sacheinlage oder Kapitalerhöhung genommen werden (vgl. § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
Doppelte Buchführung brauchst Du erst ab einer gewissen Umsatzgröße, zum Jahresende muss nur eine Bilanz mit GuV erstellt werden.
Das Finanzamt will maximal von Dir
- Bilanz
- GUV
- Anhang
- Nebenrechnung
- Anlagenspiegel
- Körperschaftssteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuer-Jahreserklärung (es sei denn, Du hast dich befreien lassen)
 
@Thomas

und wie willst du eine Bilanz und eine GuV ohne doppelte Buchhaltung erstellen?
Als Kapitalgesellschaft bist du gem. HGB Buchhaltungspflichtig, da gibt es keine Größenklassen.

Sacheinlagen sind bei der UG zwar ausgeschlossen, aber der TE überlegte ja gleich ein GmbH mit 25.000 zu gründen. Dazu muss man einen Sachgründungsbericht anfertigen, bei dem der Wert der Sacheinlage beschrieben wird. Dem Notar ist das egal was du reinschreibst, allerdings wird das Handelsregister nicht deinen blauen Augen trauen und wohl ein Wertgutachten verlangen. Stellt sich später raus, dass sie es nicht wert war haftest du persönlich §9 bis 9c GmbHG


Des weiteren bist Pflichtmitglied in der IHK und musst einmal im Jahr deine Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.

Wenn du unbedingt einen Haftungsausschluss erreichen willst, dann nimm die UG, die Ltd ist noch schlimmer.

Allerdings würde ich bei solch einer Größenordnung von 2.000 Euro und kaum Einnahmen davon abraten, denn die laufenden Kosten IHK 152, Bundesanzeiger 25, JA + StErkl. 500 beim preiswerten StB fressen das ja ganz leicht auf.
 
BennyHH schrieb:
... Angenommen ich bringe nun eine URL als Sachvermögen ein und stelle die Behauptung auf diese sei 25k EUR Wert, wie will der Notar dies widerlegen? Nen Käufer suchen?...

Selbsterstellte immaterielle Güter sind nicht aktivierungsfähig und stellen somit keinen Wert dar. Du müsstest die URL schon zu diesem Preis kaufen, um sie zu aktivieren, also als Wert anzusetzen.

Wenn du eh keinen Kredit aufnehmen willst sehe ich in persönlicher Haftung kein Problem. Denn bei einer Kapitalgesellschaft haftet am Ende auch jemand, die Gesellschaft komplett und der Gesellschafter mit seinen Einlagen. Problem hier ist, das die Geschäftspartner grad zu Anfang keine Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft machen werden, sondern mit dem Gesellschafter und einer Bürgschaft oder persönlicher Haftung.

Nimm eine Gbr, die ist einfach, du haftest zwar, aber frage dich mal, für was du haftest, gibt es etwas, das dich schwitzen lässt, wie ein Kredit oder so? Wenn nicht, dann Gbr.
 
Ich persönlich würde mit keiner UG bzw. Ltd. Geschäfte machen (aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit).

Man kann sicherlich nicht pauschal alle UGs schlechtreden, aber die Anzahl derjenigen die bei einer UG nicht ganz so vertrauensvoll sind ist hier sicherlich höher als z.B. bei einer GmbH.

Alleine schon der Zusatz "haftungsbeschränkt" könnte potentielle Kunden evtl. abschrecken.

Wenn UG, dann würde ich versuchen diese relativ zügig in eine GmbH umzuwandeln (wenn das Unternehmen längerfristig betrieben wird).
 
Der Einwand von Marvin aus #14 betreffs der zwingenden doppelten Buchführung bei der UG ist in Ordnung. Ich habe in diesem Punkt in #13 falsch geantwortet.

Vielleicht ein Grund, an eine GbR mit beschränkter Haftung zu denken. Sieht zwar doof aus, geht aber rechtlich. Der Zusatz "mit beschränkter Haftung" muss nur überall ausgeschrieben werden. Mann kann das Ganze dann immer noch später gesellschaftsrechtlich upgraden/aufwerten.
 
ThomasK_7 schrieb:
Vielleicht ein Grund, an eine GbR mit beschränkter Haftung zu denken. Sieht zwar doof aus, geht aber rechtlich. Der Zusatz "mit beschränkter Haftung" muss nur überall ausgeschrieben werden.
Bist du dir da sicher? Ich muss zugeben, davon noch nie etwas gehört zu haben und deshalb nur schnell Tante Juris um Rat gefragt zu haben, aber die schien sich recht sicher zu sein:

BGHZ 142, 315:
Für die im Namen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründeten Verpflichtungen haften die Gesellschafter kraft Gesetzes auch persönlich. Diese Haftung kann nicht durch einen Namenszusatz oder einen anderen, den Willen, nur beschränkt für diese Verpflichtungen einzustehen, verdeutlichenden Hinweis beschränkt werden, sondern nur durch eine individualverträgliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.
(Vgl. http://dejure.org/dienste/internet2?212.63.69.35/xdos2/recht/858.doc)

Das ist aber bereits mehr als zehn Jahre her. Entweder sind deine Kenntnisse in dem Bereich etwas eingerostet, oder ich habe nicht tief genug gebohrt...
 
Als Gesellschaftsform gibt es eine GbR mit beschränkter Haftung schlicht nicht, das numerus-clausus-Modell des deutschen Gesellschaftsrecht lässt auch keine vom Gesetz abweichenden Konstruktionen zu.

Das individualvertraglich nahezu alles vereinbart werden kann, steht auf einem anderen Blatt.
 
Die GbR mit beschränkter Haftung war sehr lange im Gespräch ob eben der Namenszusatz ausreicht, aber das wurde wie Fidel korrekt ausführt durch das BGH Urteil erledigt. Da man nun mit jedem Kunden, Kontakt usw. eine eigen Regelung herbeiführen müsste um das Ziel zu erreichen gibt es sie auch nicht mehr in der Praxis.
 
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