Welche Staatsangehörigkeit bekommt das Kind?

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Koka2009

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Hi,

ich bin Albaner und meiner Frau kommt aus Bosnien. Wir haben beide unbefristeten Aufenenthalt. Ich bin in Deutschland geboren und meine Frau lebt über 15 Jahren in Deutschland.

Zu meiner Frage:

Wir erwarten Ende November unser erstes Kind. Welche Staatsangehörigkeit würde das Kind bekommen? albanischen oder bosnischen? Wie ist die Rechtslage?



mfg
 
Erstmal hat es natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 3 StAG)

Ob bosnisch oder albanisch kommt auf die Gesetzeslage in Bosnien oder Albanien an.
Teilweise bekommt das Kind in solchen Fällen die der Mutter, manchmal die des Vaters... wobei sich auch die Frage einer doppelten oder hier sogar dreifachen Staatsangehörigkeit ergibt (wobei letztere wohl ausgeschlossen ist)
 
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lufkin schrieb:
Erstmal hat es natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 3 StAG)

Ob bosnisch oder albanisch kommt auf die Gesetzeslage in Bosnien oder Albanien an.
Teilweise bekommt das Kind in solchen Fällen die der Mutter, manchmal die des Vaters... wobei sich auch die Frage einer doppelten oder hier sogar dreifachen Staatsangehörigkeit ergibt (wobei letztere wohl ausgeschlossen ist)

Selbst die doppelte zu behalten (Deutsch + X) ist doch relativ schwer, oder?
Wenn ich das richtig im Kopf habe muss man sich doch mit spätestens 21 Jahren entschieden haben, oder? Und die doppelte kann / darf man nur behalten wenn man dazu ne schlüssige mehrseitige Begründung liefert, oder? (Hab da vor Monaten mal ne Doku gesehen :lol:)
 
Bei Kindern mit Eltern verschiederner Staatsangehörigkeiten wird schon mal die doppelte Staatsbürgerschaft verliehen. Aber abgesehen von diesem sehr speziellen Fall hast du schon recht. Zumindest Österreich setzt voraus, dass man die ursprüngliche Staatsbürgerschaft ablehnt. (ausgenommen Ehrenstaatsbürgerschaft)
In D ist das imho auch sehr ähnlich.

In D und Ö bedeutet ein innerstaatlicher Geburtsort eines Kindes mit 2 ausländischen Elternteil auch kein automatisches Anrecht auf die Staatsbürgerschaft.
Also macht eucht das mit der Albanischen und der Bosnischen Botschaft aus. Keiner wird hier wissen, ob Albanien Doppelstaatsbürgerschaften akzeptiert.


EDIT: Gerade nachgelesen:
http://www.ekiba.de/download/Infoblatt-StaatsangR-260411.pdf
Zumindest wenn ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ODER siehe Zitat besteht Anrecht auf die Staatsangehörigkeit:

Ein Kind ausländischer Eltern erwirbt seit dem 01.01.2000 die deutsche Staatsangehörigkeit
durch Geburt im Inland wenn mindestens ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig
seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
oder eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Freizügigkeitsabkommen mit der
Schweiz besitzt. (§ 4 Abs. 3 StAG).
 
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