Baby staatsangehörigkeit

Koka2009

Lt. Commander
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Hallo,

Ich hätte mal ne Frage


Meine Frau und ich erwarten bald ein Baby... Da ich türkisch bin und meine Frau serbisch, welche Staatsangehörigkeit bekommt das Kind automatisch?


MfG
Koka2009
 
§ 4 (3) StAG Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1.seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.

Sofern einer von euch Punkt 1. erfüllt, erwirbt es die deutsche Staatsangehörigkeit.

Sofern Ihr diesen Punkt nicht erfüllt, sind die Gesetze eurer heimatländer verbindlich, wobei ich dann tendenziell wohl auf Serbien tippen würde.
 
Und er bzw. die Mutter braucht zum Geburtszeitpunkt zusätzlich einen unbefristeten Aufenthaltstitel, denn der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt von Punkt 1. kann auch durch ständig befristete Aufenthalte erreicht werden.

Also 1. einen rechtmäßigen Aufenthalt von 8 Jahren in Deutschland und 2. eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zum Geburtszeitpunkt
 
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