dem kann ich nur zustimmen, denn
ich war am letzten donnerstag bei der deutschen bank und die haben es mir genau so gesagt, dass man eine überweisung nur wiederrufen kann wenn das geld noch nicht auf dem konto des anderen ist.
also so schnell wie möglich am besten noch am selben tag wiederrufen.
leider habe ich das geld bis zum freitag dem 13.09.02 nicht erhalten, ich schrieb dann an conneting elektronnics folgende mail :
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit das ich heute gegen connecting-electronics Anzeige wegen Betrug bei der Polizei erstatte.
Da sie nicht in der Lage waren mir die 447,89 EUR bis heute den 13.09.02, wie Sie es mir zugesichert haben, auf meinem Konto zurück zu überweisen.
Bisher haben Sie nur leere Versprechungen gemacht und mich vertröstet!!!
daraufhin habe ich foldende antwort am montag bekommen :
Sehr geehrter Herr Muehle,
habe Ihnen heute einen Scheck über die noch offene Summe von 447,89€ ausgestellt.
Hoffe Sie werden Ihre Anzeige noch zurückziehen…
Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen.
wie es aussieht hilft es doch sich nicht alles gefallen zu lassen,aber noch habe ich ja das geld nicht und auch diese mail habe ich beantwortet und ich schrieb folgendes :
Sehr geehrter Herr Spork,
am Freitag war ich bei der Polizei, dort wurde mir gesagt, dass kein Betrug Ihrerseits vorliegt, sondern maximal eine Unterschlagung.
Die Polizei riet mir zum Amtsgericht zu gehen, was ich auch tat.
Ich habe nun einen Mahnbescheid ausgefüllt und der liegt noch vor mir. Wenn es wirklich stimmen sollte und Sie haben mir tatsächlich einen Scheck über die genannte Summe von 447,89 EUR ausgestellt, müßte der Scheck ja bis Mittwoch bzw. spätetstens Donnerstag bei mir sein.
Falls der Scheck bis spätestens Donnerstag nicht bei mir eingetroffen ist, werde ich den Mahnbescheid beim Amtsgericht abgeben. Da ich ab Freitag dem 20.09.02 bis Freitag dem 04.10.02 nicht erreichbar bin.
Sie haben dann 14 Tage Zeit das Geld zu überweisen oder Einspruch gegen diesen Bescheid zu erheben, wenn dies dann immer noch nicht geschehen ist, tritt der Vollstreckungsbescheid in Kraft und das ganze geht vor das Amtsericht.
Ich hoffe für uns alle, dass der Scheck bis spätestens Donnerstag dem 19.09.02 bei mir eingetroffen ist und ich den Mahnbescheid nicht beim Amtsgericht abgeben muß.
und heute haben sie mir auf diese mail geantwortet und geschrieben das der scheck bis stätestens morgen bei mir sein müßte,mit schecknr. usw.
ich bin nur wirklich gespannt, ob das stimmt was die schreiben,
wenn nicht geht der mahnbescheid am donnerstag zum gericht.
ich sage nur, macht niemals vorkasse, wenn die summe einem bestimmten betrag übersteigt.
gruß supple