wer kann mir rechtlichen rat geben?

Original erstellt von Bombwurzel

Anscheinend ist es in der Tat so, daß man innerhalb von 6 Wochen eine getätigte Überweisung zurückbuchen lassen kann.

Sag ich doch, nur die Banken wollen das nicht immer unbedingt machen, da sie dann in Vorlage gehen müssen, weil ja evtl auf dem Konto des anderen nicht mehr genug Geld drauf ist und die andere Bank es dann nicht unbedingt rausrückt.
 
ist ja sehr interessant, also ich werde morgen mal zur bank gehen und mit denen das klären, denn mein geld ist am 01.08.02 abgebucht wurden.
also liege ich noch innerhalb den 6 wochen.
was mache ich aber wenn die bank es nicht zurückbuchen will ?
bin bei der deutschen bank24.

ich habe heute wieder 2 emails an 2 verschidene adressen geschrieben,einen spruch auf einen anrufbeantworter hinterlassen.

absolut keine reaktion,ich kann nur sagen, es ist eine schweine firma, BETRUGSFIRMA !!!!!

gruß supple
 
@werkam:

Mit "Wollen" hat das nicht unbedingt etwas zu tun, da es ein Abkommen über den Überweisungsverkehr gibt, das für alle Banken und Sparkassen verbindlich ist. Demzufolge kann eine Überweisung so lange zurückgerufen werden, wie die Überweisung noch nicht ausgeführt wurde, d.h. die Gutschrift beim Zahlungsempfänger angekommen ist und auf dessen Konto gebucht wurde.

Die Überweisung ist doch nur eine mögliche Form der Zahlungserfüllung, und wie sollen Banken und Sparkassen das zugrunde liegende Rechtsgeschäft - z.B. einen Kaufvertrag - prüfen und bewerten können?

Bei einer fehlerhaft ausgefüllten Überweisung kann man sich ggf. noch auf die Anfechtung des Überweisungsauftrags wegen Irrtums berufen, das war´s dann aber von den rechtlichen Möglichkeiten her. Nach aktuellen Urteilen aber nur bei manuellen, beleggebundenen Überweisungen, nicht bei elektronisch ausgeführten.

Bleibt noch die Zahlungsaufforderung oder sogar -klage gegen den Empfänger wegen unrechtmäßiger Bereicherung.

@Henne17:

Bei fehlerhaft ausgeführten Überweisungen - z.B. den Betrag falsch gelesen - sieht´s natürlich anders aus, ist doch klar! Dann hat die Bank Deinen Auftrag falsch bearbeitet und muß für die Korrektur gerade stehen, logo!

Ciao, Tiguar
 
was geht?

@ Henne
Solche Sticheleien sind derartig unnötig..... *hmpf*

Und das weiteren....habe den Thread grade erst gesehen.
Ich bestätige hiermit vollständig und uneingeschränkt:

Man kann ALLES zurückholen, was nicht älter als 6 Wochen
ist. Buchungsdatum gilt hier als Stichtag!!!

Gruß
 
welche sticheleien meinst du ?
verstehe das jetzt nicht ganz.
falls du meine letzte aussage meinst, da war ein smilie dran!
 
so,ich habe gerade mit einem bekannten telefoniert der arbeitet in einer bank,er sagt,

es ist möglich das ganze zurück buchen zu lassen,allerdings ist es nicht ganz einfach, denn meine bank muß mit der anderen bank in verbindung treten und die andere bank muß sich erst das ok vom kontoinhaber holen das sie das geld zurück buchen kann.
wenn der inhaber allerdings sagt, nein,das ist mein geld kann die bank nicht viel machen.
und es ist auch mit enormen aufwand verbunden.

er sagte ich soll denen noch mal eine mail schreiben und wenn die bis montag nicht antworten und mir keine verbindliche zusage machen das ich das geld innerhalb einer woche zurückbekomme, dann soll ich zur bank gehen und mit denen sprechen.
paralell soll ich auch zur polizei gehen und alles was ich an matterial habe der bank und der polizei zeigen.

gruß supple
 
wäre ja noch schöner!
von mir hat die bank einfach einfach einen betrag der an mich überwiesen wurde zurückgebucht (ohne zu fragen).
wäre zwar einverstanden gewesen, aber die erlaubniss brauchen die banken dazu nicht.

ist ja schließlich dein geld was du dann zurückbuchst.
 
@henne 17

Du hast Dich aber in dem Moment in dem Du den Kontoeröffnungsantrag unterschreibst mit den AGBs der Banken oder Sparkassen einverstanden erklärt.
Und in den AGBs steht ein Passus, dass Du für die Richtigkeit einer Überweisung sorgen musst, da diese, wenn einmal beim Empfänger verbucht, eben nicht mehr zurückgeholt werden kann.

Wenn´s sein muss würde ich sogar mal unsere AGBs durchsuchen und Dir den genauen Wortlaut aufschreiben.
(aber nur wenn´s wirklich muss; ich hasse AGBs)

Im übrigen finde ich es auch sehr gut das Überweisungen nicht zurückgeholt werden können; ich habe nämlich keine Lust jeden Monat Angst zu haben über mein Gehalt zu verfügen, weil mein Arbeitgeber sich vielleicht überlegt das Geld zurück zu fordern.

Oder stell Dir vor Du verkaufts Deinen Computer für 1000 Euro bei eBay, bekommst das Geld, verschickst ihn, und ne Woche später holt sich der Käufer das Geld zurück, weil das 3 1/2 Zoll Laufwerk zu laut ist. Dann viel Spass! Wenn das mit dem Zurückrufen so einfach gehen würde hätte unsere Wirtschaft ein echtes Problem. (ich sehe ja schon immer was bei den Lastschriften so abgeht)

Natürlich kann ich Dir jetzt nicht sagen was da bei Deiner Bank gelaufen ist, aber ich vermute, dass Du evtl. doch eine Lastschrift zurückgeholt hast. Der Bank ist es egal wenn Du sagst "das ist mein Geld" denn Du hast mit ihr in Form einer Überweisung einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, den die Bank erfüllt hat, und ob das jetzt Dein Geld oder doch das Geld des Empfängers ist hat ein Zivil-Gericht und nicht die Bank zu klären. Aber wie gesagt schau mal in den o.g. Thread, da habe ich alles schonmal beschrieben.

Gruß

Toby
 
naja, ich hab 100%ig keine lastschirft wiedergehlt (naja hab ich auch schon gemacht).

das waren desöfteren überweisungen an ebay-mitglieder die ich wiedergeholt habe weil die net liefern wollten.

ist ja auch richtig so. weil sonst könnte ja jeder depp kommen und von zig leute geld überweisen lassen und dann einfach abhauen.

gerade deshalb werden so oft überweisungen durchgeführt. weil es halt die sicherheit hat das man geld zurückholen kann. und das 6 ganze wochen lang!
und ich weiß 100%ig das es geht. mach es auch öfters. das letzte mal war glaube ich vor 3 wochen oder so.
ging problemlos. hat zwar bisschen gedauert, aber es war wieder drauf.

und mir hat auch mal jemand was überwiesen. allerdings konnte ich doch nicht liefern, und sagt ihm das er es wieder zurückbuchen soll.
ging auch problemlos. und die bank hat mich nicht deswegen gefragt, sondern es einfach zurückgebucht.
 
Also ich konnte meine Überweisung nie zurückbuchen lassen, weder bei Sparkasse noch bei Volksbank. Das ne Überweisung für den Überweiser eine sichere Methode ist, ist mir neu. Damit wird doch am meisten betrogen bei eBay z.B..:(


ist ja auch richtig so. weil sonst könnte ja jeder depp kommen und von zig leute geld überweisen lassen und dann einfach abhauen.

Ist doch schon 2 mal bei eBay im großem Stil passiert. Hab leider grad den Link nicht zur Hand.
 
Zuletzt bearbeitet:
volksbank Darmstadt.

aber andere vertreten genau die meinung und ham dort schon per tel nachgefragt.
langsam verstehe ich wirklich nicht wieso ich es tun kann aber andere nicht.
werds am montag oder dienstag mal klären.
 
wenn die bank von meinem konto geld zurückbucht ohne mich zu fragen, was ich durch eine überweisung von einem anderen bekommen habe,macht sie sich selber strafbar,denn was auf meinem konto ist,ist mein geld ob legal oder nicht legal.

wenn es illegales geld ist, kann sie es nur mit hilfe der staatsanwaltschaft und auch nur dann, wenn genug beweise da sind zurückbuchen.
so sehe ich das.

da ich euch auf den laufenden halten sollte, hier die mail die ich endlich am donnerstag von dem verein bekommen habe.
zuvor hatte ich denen noch mal eine mail geschrieben und mit einer anzeige wegen betrugs bei der polizei gedroht.
das war die antwort von dem verein:

bitte entschuldigen Sie die Verzögerung, Ihre Daten werden in die
Buchhaltung gereicht und dort wird umgehend die Rücküberweisung
veranlasst.

Mit freundlichen Grüßen
connecting-electronics

darauf hin schrieb ich noch mal eine mail:

vielen dank für die lang erwartete Mail !!
Können Sie mir denn zusichern das die 447,89 EUR bis zum 13.09.02
auf meinem Konto sind ??
Denn es wurde schon mal gesagt das es nicht lange dauern sollte bis ich das Geld wieder habe.
Ich wurde also schon mal vertröstet, aber jetzt möchte ich gern eine verbindliche Zusage, dass das Geld bis zum 13.09.02 auf meinem Konto ist.

die antwort war:

wie schon erwähnt, die Rücküberweisung wird umgehend von statten gehen,
Sie werden Ihre Zahlung bis 13.09.2002 erhalten haben.

und nun werde ich bis mittwoch warten, wenn dann immer noch kein geld auf dem konto ist,schreibe ich denen eine mail, gehe dann am donnerstag zur bank und zur polizei.

gruß supple
 
Naja wollen wir mal das beste hoffen :)
Aber gut, das du uns informierst so ein Saftladen sollte man meiden. ;)
Vielleicht haben ja noch andere solche Sachen durchmachen müssen, würd mich echt mal Interessieren ich find sowas immer spannend.
 
Ohhh ja, da bin ich auch mal gespant...
 
ähem...nochmal zur Rücküberweisung

An anderer Stelle im Internet hat sich mal einer die Mühe gemacht bezüglich der Rücküberweisung folgendes zu posten:


"Die klassische Form der bargeldlosen Zahlung ist die Überweisung vom Girokonto. Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um die Weisung an das kontoführende Kreditinstitut, einen bestimmten Geldbetrag auf ein anderes Konto zu transferieren (§ 665 BGB). Ein Überweisungsauftrag kann zwar widerrufen werden, jedoch nur solange, bis die Überweisung noch nicht endgültig ausgeführt wurde. Wenn Überweisungen rückgängig gemacht werden sollen, ist daher Eile geboten. Der Widerruf der Überweisung ist dabei gegenüber der beauftragten Bank zu erklären.
Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will."


Ich hoffe dies gibt nochmal ein wenig Aufschluß.

Gruß

Toby
 
dem kann ich nur zustimmen, denn

ich war am letzten donnerstag bei der deutschen bank und die haben es mir genau so gesagt, dass man eine überweisung nur wiederrufen kann wenn das geld noch nicht auf dem konto des anderen ist.
also so schnell wie möglich am besten noch am selben tag wiederrufen.

leider habe ich das geld bis zum freitag dem 13.09.02 nicht erhalten, ich schrieb dann an conneting elektronnics folgende mail :

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit das ich heute gegen connecting-electronics Anzeige wegen Betrug bei der Polizei erstatte.
Da sie nicht in der Lage waren mir die 447,89 EUR bis heute den 13.09.02, wie Sie es mir zugesichert haben, auf meinem Konto zurück zu überweisen.
Bisher haben Sie nur leere Versprechungen gemacht und mich vertröstet!!!

daraufhin habe ich foldende antwort am montag bekommen :

Sehr geehrter Herr Muehle,
habe Ihnen heute einen Scheck über die noch offene Summe von 447,89€ ausgestellt.
Hoffe Sie werden Ihre Anzeige noch zurückziehen…
Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen.


wie es aussieht hilft es doch sich nicht alles gefallen zu lassen,aber noch habe ich ja das geld nicht und auch diese mail habe ich beantwortet und ich schrieb folgendes :


Sehr geehrter Herr Spork,

am Freitag war ich bei der Polizei, dort wurde mir gesagt, dass kein Betrug Ihrerseits vorliegt, sondern maximal eine Unterschlagung.
Die Polizei riet mir zum Amtsgericht zu gehen, was ich auch tat.
Ich habe nun einen Mahnbescheid ausgefüllt und der liegt noch vor mir. Wenn es wirklich stimmen sollte und Sie haben mir tatsächlich einen Scheck über die genannte Summe von 447,89 EUR ausgestellt, müßte der Scheck ja bis Mittwoch bzw. spätetstens Donnerstag bei mir sein.
Falls der Scheck bis spätestens Donnerstag nicht bei mir eingetroffen ist, werde ich den Mahnbescheid beim Amtsgericht abgeben. Da ich ab Freitag dem 20.09.02 bis Freitag dem 04.10.02 nicht erreichbar bin.
Sie haben dann 14 Tage Zeit das Geld zu überweisen oder Einspruch gegen diesen Bescheid zu erheben, wenn dies dann immer noch nicht geschehen ist, tritt der Vollstreckungsbescheid in Kraft und das ganze geht vor das Amtsericht.

Ich hoffe für uns alle, dass der Scheck bis spätestens Donnerstag dem 19.09.02 bei mir eingetroffen ist und ich den Mahnbescheid nicht beim Amtsgericht abgeben muß.



und heute haben sie mir auf diese mail geantwortet und geschrieben das der scheck bis stätestens morgen bei mir sein müßte,mit schecknr. usw.

ich bin nur wirklich gespannt, ob das stimmt was die schreiben,
wenn nicht geht der mahnbescheid am donnerstag zum gericht.

ich sage nur, macht niemals vorkasse, wenn die summe einem bestimmten betrag übersteigt.


gruß supple
 
Und was hast Du dann von einem Scheck, der nicht gedeckt ist? Wenn die Geld auf dem Konto hätten, könnten sie es Dir auch überweisen. Mit dem Scheck haben sie doch nur wieder 14 Tage verdient, bis Du rausbekommen hast, das der nicht gedeckt ist und Deine Bank es Dir mitteilt. Hinzu kommte noch, das Du die Rückbelastung auch noch bezahlen mußt? Klasse Firma...
 
Wie denn? hast du deine Kohle immernoch nicht bekommen?
Lass dich nicht immer so lange hinhalten, der Laden taugt echt nix ist eine ein Mann Firma.
Jetzt willst du nochmal 2 Wochen warten? würd ich net, aber jetzt ist es ja eh zuspät hast es Ihm ja schriftlich angeboten.
hier noch ein kleiner Auszug zu der Firma ist echtmal Interessant. :) http://www.dooyoo.de/product/651459.html
Ich muste auch mal 6 Wochen auf so einen beschissenen Rechner warten, Firma hieß Ampak das war echt der letzte laden Telefonisch nur ab 20Uhr zu erreichen, und immer die gleiche Schnecke am anderen Ende der Leitung. Egal wieviel Nummern die hatten. :)
Najo am Ende habe ich als Entschädigung einen besseren Prozesser bekommen. Fand ich auch in Ordnung, nun ist der Laden geschlossen. hatte auch noch ein Schrieb von der Polizei bekommen, das Der Firma Betrug vorgeworfen wurde. und ob ich gegen die klagen wollte.
 
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