Wer muss die Garantie übernehmen?

HeaD87

Lt. Commander
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Hallo,

ich hab mir vor 1 1/2 Monaten einen Arcade Stick für die PS3 geholt, doch dieser macht seit dem nur Probleme. Ich hab dem Verkäufer schon kontaktiert und er meinte ich soll den Hersteller anschreiben, der Hersteller meinte aber wiederrum das er da nichts machen kann, weil der "angeblich nicht mehr verfügbar" ist (ich glaub eher die wollen nichts machen, so hat es für mich in den ganzen E-Mails geklungen....) und verweist mich wieder zum Händler.
Wer hat jetzt recht? Ich kenn mich darin leider zu wenig aus, vielleicht könnt ihr mir helfen.

MfG
 
-Der Verkäufer muss dir 1 Jahr Gewährleistung geben, also hat er auch dafür zu sorgen dass dir das Ding ersetzt wird. Sag ihm dass du von deinem Recht gebrauchen machen willst.
-Der Hersteller muss warscheinlich erstmal garnichts, es sei denn du hast eine Garantie.
 
Dann versuche mal bitte im groben den Inhalt der Mail zu Posten.
 
Ich hatte den Händler vorher auch mal kontaktiert, aber dieser schien auch leicht desinteressiert zu sein und hat mich zum Hersteller geschickt.

Zu den E-Mails:
Naja, zuerst hatte ich den UK Support angeschrieben, weil das der Support von der Technik laut der Herstellerseite ist. Die haben mir zu einer Lösung geraten um das 1. Problem zu lösen, welche auch geklappt hat. Darauf hin hat sich ein 2. Problem bei dem Arcade Stick eingestellt. Der UK Support hat mich an den Deutschen verwiesen.
Beim Deutschen wollten die mich erstmal wieder zum Englischen schicken, war aber hartnäckig und dann wollten sie wissen wo ich den gekauft hab, für welche Konsole etc.
In der letzten E-Mail stand dann nurnoch das:

Sehr geehrter Kunde,

leider ist dieses Gerät mittlerweile ausverkauft, ein Umtausch oder eine Gutschrift ist daher nurnoch über den Händler möglich, wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
 
So wollen sich die Händler vor Arbeit drücken.


Der Händler ist in diesem Fall zuständig.
Wenn sie dir den Service verweigern kommst du mit dem Anwalt wieder.
Fertig - dann machen die auch, wie sie verpflichtet sind.
 
Da hast beim Händler 2 Jahre Gewährleistung wovon der Händler die ersten 6 Monate beweispflichtig ist und danach du.
Weiters kannst du noch Garantie haben wenn damit geworben wurde.
Aber einfach hartnäckig bleiben hilft. Mir wollte ein Hersteller (Ich wollte es nicht über den Händler abwickeln.) auch die Garantie verweigern und habe es dann doch geschafft eine RMA Nummer zu bekommen.
 
Naja, wills auch erst über den Hersteller versuchen, weil der Händler ja auch nichts anderes machen würde als an den Hersteller zurück zu schicken...
 
Also die ersten 6 Monate hast du immer sehr gute Karten, da du nichts beweisen musst und nach 2 Reparaturversuchen des selben Problems sogar das Recht auf Wandlung hast. In diesen Monaten solltest du auch zum Händler gehen, danach kann der Händler dich an den Hersteller verweisen, der der Händler nicht die Gewährleistung des Herstellers übernimmt. Der Händler ist aber nicht verpflichtet dir das Gerät vorabzutauschen oder Ersatz bereitzuhalten soweit ich weis.
 
Als Privatkunde hast Du beim Kauf 2 Jahre Gewährleistung. Zusätzlich kann, aber muss es noch Garantie geben.
Die ersten 6 Monate geht man davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Danach musst Du dies beweisen.
Dein Vertragspartner ist IMMER der Händler. Der Hersteller ist komplett aussen vor. Macht er doch was, dann nur aus Kulanz.
Auch nachzulesen unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
 
HeaD87 schrieb:
Naja, wills auch erst über den Hersteller versuchen, weil der Händler ja auch nichts anderes machen würde als an den Hersteller zurück zu schicken...

Ist es nicht so, dass man laut deutschem Recht anstatt einer Reparatur (Nachbesserung) auch eine Nachlieferung (=Austausch) verlangen kann?
 
Nein...
 
Doch, am besten erst Gesetz lesen (§ 439 BGB), dann hier (richtig) posten.
 
Hatte es anders in Erinnerung bitte vielmals um Entschuldigung!
 
Naja, offensichtlich will der Support mir doch helfen. Hat sich gelohnt hartnäckig zu bleiben ^^
 
Ich wollte gerade den Verkäufer kontaktieren aber mir ist noch eine wichtige Frage vorher eingefallen.
Das Problem an dem Stick war, das er gequietscht hat. Der Support hat mir empfohlen Schmiermittel reinzutun. Das hat auch geholfen, aber ein paar Tage später fing der Stick an auszuleiern.
Das derzeitige Problem ist ja aufgrund der Problemlösung vom Support entstanden.
Daher die Frage ob der Verkäufer trotzdem mir die Garantie gewähren muss, wenn der Fehler nur auf Grund einer Problemlösung vom Support entstanden ist?
Hoffe ihr könnt mir noch einmal helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit du den Verkäufer in Haftung nehmen kannst, muss gemäß § 434 BGB bei Gefahrübergang ein Sachmangel vorliegen. Wenn der Mangel erst später entstanden ist, durch wessen Verschulden auch immer, handelt es sich nicht um einen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB und deine Mängelrechte nach den §§ 437 ff. BGB werden nicht begründet.

Vorliegend wäre es wohl nur fair (und zudem erfolgversprechender), alles weitere über den Hersteller laufen zu lassen.
 
Ja, deswegen hab ich ja die Nachricht doch nicht an den Verkäufer geschickt. Das quietschen war ja nicht weiter schlimm. Konnte ohne Probleme spielen, war nur bisl nervig. Das jetzige Problem das durch die Lösung vom Support entstanden ist, resultiert darin, dass ich extreme einbußen in der Kontrolle während dem Spielen habe.
Und da die Garantie vom Verkäufer zu beanspruchen wäre echt bisl unfair.
 
Schön zu hören, dass der gesunde Menschenverstand noch nicht ausgestorben ist :)

Deine Geschichte erinnert mich irgendwie an den Gyrotwister meines Cousins. Der war seinem Vater zu laut. Irgendwann kam er auf die Idee, man könne ihn ja ölen, damit er nicht mehr so viel Krach macht. Und seitdem hat er in der Tat nie wieder krach gemacht :D

Also in diesem Sinne: haue dem Hersteller das Versagen des Supporters um die Ohren, solange du dabei freundlich und sachlich, aber bestimmt bleibst, wirst du hoffentlich Erfolg haben :)
 
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