Werkstattarbeiten

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Clyde Shelton

Gast
Hi, Mal ne doofe Frage vllt. Aber darf eine Werkstatt Arbeiten ausführen wenn keine Führungsposition im haus ist? Heisst Chef und Meister Urlaub ? ( Kfz Werkstatt) Mfg
 
Warum sollte die das nicht dürfen?
 
Naja .. meiner Meinung nach hat der Meister auch eine überwachende Funktion. Was ist zb. Wenn etwas passiert und es ist auch kein Ersthelfer im Haus... War mir irgendwie das Ereignis ne weisende Person anwesend sein müsste. Daher Frage ich ja ;)
 
Soweit ich weiß, gilt dies nur für Auszubildende. von einem Gesellen kann man erwarten, dass er seine Arbeit und die damit verbundenen Gefährdungen beurteilen kann. AuszubildEnde gehören dagegen zur Gruppe der „besonders schützenswerten Personen“ und dürfen nur beaufsichtig beschäftigt werden.

Der Meister muss nicht zwangsläufig etwas mit dem Gesundheitschutz zu tun haben. Zwar hat er eine Fürsorgepflicht und sollte eine Vorbildrolle einnehmen, dies gilt jedoch auch für alle anderen MitarbeiterInnen.
Es kommt drauf an, wie es im Unternehmen geregelt ist, das Stichwort lautet hier Pflichtenübertrag.

Die Rolle des Ersthelfers oder Brandschutzhelfers, kann jeder einnehmen, der dafür qualifiziert Ist.

Grüße
 
Probleme sehe ich hier eher beim fehlenden Ersthelfer. Der ist ab 2 Mitarbeiten gesetzlich vorgeschrieben (-->DGUV). Wie "alle anderen" das handhaben und leben steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 
Es geht ja gerade dann heute darum :
Alle machen Frei .. ausser 2 Arbeiter .. wovon keiner zb. Ersthelfer ist .
1 Arbeiter im Büro und 2 in Werkstatt .. aber wie gesagt ohne Ersthelferqulifikation.

Ich bin der meinung das man auf dieser Grundlage eigendlich garnicht Arbeiten dürfte ^^ .
 
Die in der DGUV genannten Zahlen beziehen sich meines Wissens nach auf die Berechnungsgrundlage. Also wieviele Ersthelfer brauche ich bei einer bestimmten Anzahl Mitarbeiter. Wir selbst haben das Problem, dass wir einen Bereich haben, welcher in Schichten arbeitet, hierbei sind jeweils maximal zwei Mitarbeiter anwesen. Auf meine Nachfrage bei der BG ob wir nun alle Mitarbeiter dieser Schichten zu Ersthelfern ausbilden müssen, hab ich die Antwort bekommen, dass dies nicht notwendig ist. Es geht einzig und allein um das vorhanden sein
von ausreichend Ersthelfern. (Aussage vom Sommer letzten Jahres bei der BGETEM)

wenn ihr euch unsicher seit, fragt bei eurer Zuständigen BG nach. Dann habt ihr eine verlässliche Aussage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder der ein Führerschein hat, hat ja auch ein erste Hilfe Kurs gemacht. Ist zwar kein Ersthelfer, aber man weiß grob wo das Pflaster drauf muss wenn es blutet.

Lauft nicht unter den Hebebühnen lang und raucht nicht in der Lackierer-Bude ... dann werdet ihr den Arbeitstag auch überleben.
 
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@onesworld

Wie kommst du darauf? Mein Führerschein ist zwar schon ein bisschen her, aber ich würde sagen, § 19 FeV gilt immer noch.
"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen ..."
 
Der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" des Führerscheins unterscheidet sich schon deutlich vom "Ersthelfer".

(Auch wenn der Ersthelfer Kurs nun generell nur noch 8h dauert, egal ob neuling oder Wiederholer)

Da ist schon einges mehr dabei : Verbände, Verschlucken, und nicht zuletzt die Fallbeispiele. (Und AED)

Das beim FS ist quasi nur stabile Seitenlagen, Helm abnehmen, HLW und 5W.

Wenn die BGs usw. der Meinung wäre der Führerschein Kurs würde ausreichen dann würden sie das auch so zulassen.

Der Ersthelfer soll qualifizierte Hilfe leisten um das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des RD möglichst gering halten, zudem ist dieser alle 2 Jahre zu wiederholen.
 
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Ich komme da ganz einfach drauf. Ein Erste-Hilfe-Lehrgang muss regelmäßig aufgefrischt und nachgewiesen werden. Die Bestätigung an einer Teilnahme zu Sofortmaßnahmen für deinen Führerschein nicht.
 
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Wenn man z.B. RH/SH, RS, RA oder gar Notfallsanitäter wäre, müßte man diese nicht mehr nachweisen, wenn man nur als "Ersthelfer" tätig sein würde, aber das ist ja klar weil diese höherwertiger sind..
 
Das ist wohl klar. Ich brauchte auch keinen Nachweis als ich derzeit meinen Führerschein mal gemacht habe, da ich schon entsprechend höher qualifiziert ausgebildet war. Bzw. brauchte ich natürlich einen Nachweis aber eben nicht den geforderten, da mein schon vorhandener Nachweis den geforderten mit abdeckte.

Bei den Führerscheinen hat sich aber in den letzten Jahren viel geändert, ich möchte nicht ausschließen, dass ich teilweise falsch liege.
 
Das ist bei mir auch schon etwas "her" 🙃

Bei mir reichte damals einfach der Lehrgangsnachweis "Helfer im Sanitätsdienst" von der Bundeswehr um den FS beantragen zu können. Das war im Prinzip ein zweiwöchiger Lehrgang, aber für den Erstheler zählt er verständlciherweise nicht.

Wenn mich aber nicht alles täuscht braucht man für C1/C und D den Ersthelfer zur Beantragung
 
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Nun, ich bin Baujahr 74. Ist bei mir also auch etwas her. Ich war derzeit im Strahlenschutz ausgebildet um vor "Grohnde" wegzulaufen und da war der ganze Kram halt auch Inhalt der Ausbildung. Bundeswehr kam viel später, aber da habe ich eigentlich aufgrund meiner vorherigen Ausbildung auch nichts gemacht. Ich führe also ein recht langweiliges Leben. :D

Habe aber (auch aufgrund meiner jetzigen Tätigkeit) gelernt, dass Erste Hilfe etwas sehr wichtiges ist, was in keinem Betrieb vernachlässigt werden darf. Denn in dem Moment wo sein Kollege umfällt (Threadstarter) und er blöd dasteht, ist die Kacke extrem am Dampfen. Für alle Seiten.

Ich würde also vorschlagen dieses Thema explizit beim Chef anzusprechen. Ganz neutral und ohne "wie kann ich mich vor der Arbeit drücken". /Seitenhieb.
 
@brettler
Theoretisch müsste sogar die Selbst- und Kameradenhilfe für den Führerschein ausreichen. Denn zumindest bei uns hat der alles abgedeckt, was auch in den Sofortmassnahmen am Unfallort gefordert war.
 
Lehrgänge der Bundeswehr sind nicht mehr zivil übertragbar. (Wenn ich mich nicht ganz bös täusche.)
 
Clyde Shelton schrieb:
Naja .. meiner Meinung nach hat der Meister auch eine überwachende Funktion.
Vom Ersthelfer mal ab, aber es gilt in gewissen Branchen auch Meisterpflicht um die Qualität zu wahren etc... und wenn dieser dann überhaupt nicht vor Ort sein muss wäre dies auch irgendwo sinnfrei.
 
Der Meister kann ja schlecht immer da sein. Was ist denn, wenn er Urlaub hat oder krank wird? Dann macht der Betrieb ja auch nicht so lange zu oder stellt für diese Zeit einen Ersatz ein.
 
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