Mr.joker
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 1.957
Hallo,
wollte mir nur mal eine zweite Meinung einholen ...
Ich habe mir online einen HD Recorder gekauft. Direkt beim ersten Einschalten bemerkte ich aber, dass das Gerät für meine Begriffe unangenehme Geräusche produziert. Wie es aussieht, versetzt der Lüfter oder die Festplatte das Gehäuse in Schwingungen und so fängt das Gerät an zu brummen. Das Geräusch tritt aber nur hin und wieder auf. Manchmal verschwindet es von selbst wieder, ansonsten muss man das Gehäuse kurz anheben, evt. in der Mitte etwas zusammendrücken, dann geht das Geräusch wieder weg. Da ich sehr geräuschempfindlich bin, habe ich darauf keine Lust!
Ich könnte das jetzt reklamieren, aber das will ich nicht. Sonst heißt es nachher noch, das sei das normale Betriebsgeräusch und stelle kein Mangel dar o.ä. Auch befürchte ich, dass das Gerät nun mal etwas "klapprig" gebaut ist, und ein Austauschgerät womöglich auch wieder zum Brummen neigt.
Daher möchte ich es lieber mit einem ganz anderen Gerät probieren, welches es aber auch bei diesem Händler gar nicht gibt. Deshalb möchte ich widerrufen und mein Geld zurück erhalten.
So habe ich gerade einen Widerruf OHNE Angabe von Gründen gemacht und jetzt erst mal eine Mail vom Händler erhalten, dass (sinngemäß) ein Widerruf natürlich ok ist, ich aber u.a. bedenken soll, dass es Abzüge geben kann, sollte sich der Artikelzustand irgendwie verschlechtert haben ...
Ist ja soweit auch klar (steht ja so ähnlich auch in der Widerrufsbelehrung, die ich vor dem Kauf schon abgenickt habe).
Jetzt stellt sich mir nur die Frage: Soll ich der Retoure vielleicht doch noch einen Zettel/Brief beilegen, indem ich auf die Sache mit dem Geräusch hinweise? Explizit nur als Hinweis, nicht als Reklamation.
Nicht, dass man mir sonst noch den schwarzen Peter zuspielen will und behauptet, der Zustand des Gerätes hätte sich nun verschlechtert, wegen dem Brummen!
Außerdem wäre es ja eigentlich auch nur fair, dem Händler die Gelegenheit zu geben, das zu überprüfen. Was er nachher draus macht, ist natürlich seine Sache.
Und es wäre auch fair anderen Käufern gegenüber, denn falls ich den "Fehler" nicht angebe und er nach meiner Rückgabe auch nicht vom Händler bemerkt wird, geht das Gerät wieder so in den Verkauf und der nächste muss sich damit rumschlagen ...
wollte mir nur mal eine zweite Meinung einholen ...
Ich habe mir online einen HD Recorder gekauft. Direkt beim ersten Einschalten bemerkte ich aber, dass das Gerät für meine Begriffe unangenehme Geräusche produziert. Wie es aussieht, versetzt der Lüfter oder die Festplatte das Gehäuse in Schwingungen und so fängt das Gerät an zu brummen. Das Geräusch tritt aber nur hin und wieder auf. Manchmal verschwindet es von selbst wieder, ansonsten muss man das Gehäuse kurz anheben, evt. in der Mitte etwas zusammendrücken, dann geht das Geräusch wieder weg. Da ich sehr geräuschempfindlich bin, habe ich darauf keine Lust!
Ich könnte das jetzt reklamieren, aber das will ich nicht. Sonst heißt es nachher noch, das sei das normale Betriebsgeräusch und stelle kein Mangel dar o.ä. Auch befürchte ich, dass das Gerät nun mal etwas "klapprig" gebaut ist, und ein Austauschgerät womöglich auch wieder zum Brummen neigt.
Daher möchte ich es lieber mit einem ganz anderen Gerät probieren, welches es aber auch bei diesem Händler gar nicht gibt. Deshalb möchte ich widerrufen und mein Geld zurück erhalten.
So habe ich gerade einen Widerruf OHNE Angabe von Gründen gemacht und jetzt erst mal eine Mail vom Händler erhalten, dass (sinngemäß) ein Widerruf natürlich ok ist, ich aber u.a. bedenken soll, dass es Abzüge geben kann, sollte sich der Artikelzustand irgendwie verschlechtert haben ...
Ist ja soweit auch klar (steht ja so ähnlich auch in der Widerrufsbelehrung, die ich vor dem Kauf schon abgenickt habe).
Jetzt stellt sich mir nur die Frage: Soll ich der Retoure vielleicht doch noch einen Zettel/Brief beilegen, indem ich auf die Sache mit dem Geräusch hinweise? Explizit nur als Hinweis, nicht als Reklamation.
Nicht, dass man mir sonst noch den schwarzen Peter zuspielen will und behauptet, der Zustand des Gerätes hätte sich nun verschlechtert, wegen dem Brummen!
Außerdem wäre es ja eigentlich auch nur fair, dem Händler die Gelegenheit zu geben, das zu überprüfen. Was er nachher draus macht, ist natürlich seine Sache.
Und es wäre auch fair anderen Käufern gegenüber, denn falls ich den "Fehler" nicht angebe und er nach meiner Rückgabe auch nicht vom Händler bemerkt wird, geht das Gerät wieder so in den Verkauf und der nächste muss sich damit rumschlagen ...