Widerrufsfrist beim DSL Anschluss (Bestellung online)

gidato

Lieutenant
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Hallo,

habe am 28.11.2013 DSL Classic Paket 16.000 bei Vodafone bestellt. Unverzüglich nach Bestellung habe ich eine Mail mit einer PDF Datei mit Tarif und Widerrufsbelehrung bekommen.

29.11.13
Auftragseingang: Ihr neuer Vodafone-Anschluss

03.12.13
Ihr Vodafone Auftrag vom 3.12.13

10.12.13
Ihr Vodafone-Anschalttermin.
Habe ein Brief mit dem Anschalttermin bekommen (per Mail). Mein Anschluss wird am 03.01.2014 geschaltet. Hardware habe ich auch noch nicht erhalten.





Wann beginnt die Widerrufsfrist bei mir denn ?

Erst nach Versand der Hardware oder durch die Dienstleistung beim Anschalttermin ?


Kann ich nach Vertragsbeginn, sofern die Leitung nicht wunschgemäß funktioniert, widerrufen ?





Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
 
Zuletzt bearbeitet:
am 28.11 nach Zusendung der Widerrufsbelehrung. Es sei denn, in den AGB steht was anderes.
 
Widerrufsfrist war vom 29.11.13 00:00 - 12.12.13 24:00 bei 14 Tagen, siehe AGBs bzw. Vertrag

Kann ich nach Vertragsbeginn, sofern die Leitung nicht wunschgemäß funktioniert, widerrufen ?

Erstmal kann das Unternehmen nachbessern.
 
Ja, ich habe mir ein Worst-Case Szenario überlegt, falls die gewünschte Geschwindigkeit nicht erreicht werden sollte. (Bin umgezogen und kenne die Lage hier nicht)
Also zur Sicherheit wollte ich die Option freihalten widerrufen zu können, deshalb neuer Thread.

bitte um Verständnis.
 
Meines Wissens nach beginnt die Widerrufsfrist unschönerweise mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung.
Viele Provider rühren daher in den ersten 14 Tagen keinen Finger, es könnte ja noch widerrufen werden (es sei denn, du verzichtest schriftlich auf die Widerrufsmöglichkeit, bei manchen Providern beschleunigt dies die Verarbeitung).

Die Frage ist, was wunschgemäß ist. Eine zu geringe Bandbreite reicht vermutlich nicht (oder gibts mittlerweile Richtlinien oder entsprechende Urteile?), sofern keine garantiert wird.

Sollte der Anschluss aber fehlerhaft oder garnicht funktionieren, kannst du einfach eine Frist zur Behebung setzen, dann kommst du nach wenigen Nachbesserungsversuchen schon raus aus dem Vertrag ;)
Das habe ich selbst schon erfolgreich praktiziert^^
 
Ich dachte der Widerruf gilt nach erbrachter Leistung.

Ich hätte ja keine Möglichkeit die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
 
Der Kunde hat hier aber auf den Widerruf verzichtet, indem er "schnellstmöglichste Schaltung" beauftragt hat.

Wenn ich das richtig überflogen haben, hat das Gericht entschieden, daß der Kunde zwar widerrufen konnte, erbrachte Leistungen aber erstatten mußte.

Endesha z.B. läßt sich in diesem Fall 60 € bezahlen.
 
Bei Vodafone ist es tatsächlich so, dass die Widerrufsfrist mit der Zusendung der Auftragsbestätigung losgeht.

Bei dir als der 29.11.13. von daher hast jetzt im Moment keine Chance aus dem Vertrag zu kommen. Du kommst lediglich raus, wenn die gebotene Geschwindigkeit weniger als 50% beträgt.
 
miac schrieb:
Der Kunde hat hier aber auf den Widerruf verzichtet, indem er "schnellstmöglichste Schaltung" beauftragt hat.

Wenn ich das richtig überflogen haben, hat das Gericht entschieden, daß der Kunde zwar widerrufen konnte, erbrachte Leistungen aber erstatten mußte.

Endesha z.B. läßt sich in diesem Fall 60 € bezahlen.

Ja, das Gericht hat hier aber auch abgewogen um was für eine Leistung es sich handelt. Es geht darum ob ein DSL Anschluss eine Art der Versorgung wie Wasser, Gas etc. ist. Dann hast du eine Widerrufsrecht ab dem Datum, ab dem du beliefert wirst. In diesem Fall also ab dem Moment, ab dem du dich bei deinem Provider einwählen kannst.
Alternativ kann man den DSL Anschluss als Dienstleistung sehen. Dann würde die Widerrufsfrist ab Vertragsschluss bzw. Zusendung des Widerrufsrechts gelten.

In diesem Fall hat das Gericht den DSL Anschluss als eine Art von Versorgung aufgefasst.

Als ich ein ähnliches Problem hatte, habe ich gegenüber dem DSL Anbieter genauso argumentiert und bin aus dem Vertrag heraus gekommen. Nur weil der Anbieter etwas schreibt, heißt es noch lange nicht, dass es auch rechtens ist.
 
Genau, aber falls Leistungen erbracht wurden, kann der Anbieter eine Gebühr verlangen. Dem Widerruf wird dann stattgegeben und die Vorbereitungen zum Anschluß sind zu bezahlen.

Dem Anbieter entstehen ja auch Kosten, auch wenn der Anschluß noch nicht geschaltet ist. Niemand setzt sich kostenlos hin und füllt Papierchen aus.
 
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