Daniel#
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 1.165
Hallo,
ich wollte wissen wie lange sich ein Internet-Versandhändler Zeit lassen kann bevor er das Paket abschickt, aber nach dem Zahlungseingang?
Im konkreten geht es um http://spielegrotte.de/.
Ich habe dort 2 uncut-Spiele bestellt, die auch sofort lieferbar waren.
Das Geld der Überweisung ist am 5.6. eingegangen, und selbst zu diesem Zeitpunkt waren die Produkte lieferbar.
Allerdings wurde ich bei der ersten Nachfrage vertröstet, dass es am 19.6. Fr rausgeschickt wird.
Allerdings kam keine eMail, deswegen am Samstag nochmal was geschrieben, und zum Ausdruck gebracht, dass es doch unangenehm ist.
Heute Morgen 15.6. Mo kam die Antwort, dass eines der Spiele immernoch fehlt und warscheinlich am Mi/Do reinkommt.
Selbst im Idealfall, am 17.6. Mi, wären es 9 Werktage nach Zahlungseingang gewesen, bis das Paket verschickt wurde (+Lieferungszeit, nicht eingerechnet).
Wie sieht die gesetzliche Lage aus?
Kann man da eine teilweise Erstattung des Preises verlangen? Wenn ja, nach welcher Zeit?
Und wie lange darf sich der Händler Zeit lassen.
Das ganze gilt keinesfalls nur für Spiele, sondern Internet-Versandhändler allgemein. Mich interessiert es schlicht an welche Pflichten sich der Händler halten muss.
MfG
ich wollte wissen wie lange sich ein Internet-Versandhändler Zeit lassen kann bevor er das Paket abschickt, aber nach dem Zahlungseingang?
Im konkreten geht es um http://spielegrotte.de/.
Ich habe dort 2 uncut-Spiele bestellt, die auch sofort lieferbar waren.
Das Geld der Überweisung ist am 5.6. eingegangen, und selbst zu diesem Zeitpunkt waren die Produkte lieferbar.
Allerdings wurde ich bei der ersten Nachfrage vertröstet, dass es am 19.6. Fr rausgeschickt wird.
Allerdings kam keine eMail, deswegen am Samstag nochmal was geschrieben, und zum Ausdruck gebracht, dass es doch unangenehm ist.
Heute Morgen 15.6. Mo kam die Antwort, dass eines der Spiele immernoch fehlt und warscheinlich am Mi/Do reinkommt.
Selbst im Idealfall, am 17.6. Mi, wären es 9 Werktage nach Zahlungseingang gewesen, bis das Paket verschickt wurde (+Lieferungszeit, nicht eingerechnet).
Wie sieht die gesetzliche Lage aus?
Kann man da eine teilweise Erstattung des Preises verlangen? Wenn ja, nach welcher Zeit?
Und wie lange darf sich der Händler Zeit lassen.
Das ganze gilt keinesfalls nur für Spiele, sondern Internet-Versandhändler allgemein. Mich interessiert es schlicht an welche Pflichten sich der Händler halten muss.
MfG