Wie viele Kleidungsstücke darf man im Urlaubsland kaufen und nach Deutschland mitnehmen, ohne dass es am Flughafen Ärger gibt?

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platin4

Ensign
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Wenn man in den Urlaub fliegt, z.B. nach Indien, dann kann man dort ja günstig (Marken)-Kleidung kaufen.

Wie viel darf man davon im Koffer im Flugzeug mit nach Deutschland nehmen?

Ich habe mal gehört, dass es da irgendwo eine Obergrenze für Kleidungsstücke gibt.

(Ich meine jetzt nicht das Gewicht vom Koffer, sondern die Anzahl der Kleidungsstücke).
 
platin4 schrieb:
Wenn man in den Urlaub fliegt, z.B. nach Indien, dann kann man dort ja günstig (Marken)-Kleidung kaufen.
Solange es keine Fälschungen oder in Deutschland illegale Produkte sind (z.B. Reptilienleder, Elfenbein) soviel Du willst, Du musst nur oberhalb der Freigrenzen Einfuhr Umsatzsteuer und ggf. Zoll zahlen. Die aktuellen Grenzen finde bitte selbst auf der Website des Zolls heraus.

Wenn Du mehr als die Freigrenze dabei hast, es aber nicht deklarierst (also durch den grünen Ausgang beim Zoll gehst) und bei einer Stichprobe erwischt wirst, wird es unangenehm, im Extremfall bis zum Strafverfahren, außerdem kann die Ware beschlagnahmt werden.
 
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Warum sollte das anders behandelt werden als irgendein anderer Gegenstand? Mal abgesehen von Zigaretten oder Alkohol.

Normalerweise ist es so das man ab einem gewissen Betrag das Plus beim Zoll angeben muss und die dann eine Rechnung ausstellen.
 
Avatoma schrieb:
Originale oder Fälschungen?
Als Käufer weiß man ja nicht, ob das gekaufte Kleidungsstück Original oder Fälschung ist.

Nehmen wir mal an, dass das Kleidungsstück eine Fälschung ist, aber der Käufer wusste das nicht.

Wie viele von diesen Kleidungsstücken darf der Käufer davon am Flughafen mitnehmen?
 
Da Markenprodukte auch im Ausland sehr teuer sind und dem Durchschnittsverbraucher durchaus bekannt ist, dass in manchen Ländern mehr Fälschungen angeboten werden, kommt man mit der Argumentation "ich wusste das ja nicht" in aller Regel nicht weit.

Ab einem Softlimit kann außerdem gewerbliches Vorhaben angenommen werden.
 
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Avatoma schrieb:
Da Markenprodukte auch im Ausland sehr teuer sind und dem Durchschnittsverbraucher durchaus bekannt ist, dass in manchen Ländern mehr Fälschungen angeboten werden, kommt man mit der Argumentation "ich wusste das ja nicht" in aller Regel nicht weit.
Eine Grenze gibt es doch irgendwie schon, denn sonst würde ja jeder Tourist, der aus Versehen ein gefälschtes Kleidungsstück gekauft hat, Ärger bekommen.

Kann man das irgendwie sagen, wo da die Grenze ist?
 
platin4 schrieb:
denn sonst würde ja jeder Tourist, der aus Versehen ein gefälschtes Kleidungsstück gekauft hat, Ärger bekommen.
Was bei neuer Ware in der Regel auch der Fall ist. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, ist leider nur sehr gering.
Ärger heißt nicht zwingend juristische Streiterei, kann aber auch subtile Beschlagnahmung sein und der Vernichtung zugeführt wird.
Anders sieht es aus, wenn dir Gewerbsmäßigkeit unterstellt wird.
 
platin4 schrieb:
denn sonst würde ja jeder Tourist, der aus Versehen ein gefälschtes Kleidungsstück gekauft hat, Ärger bekommen.
Na ja, selbst wenn die Preise von Originalware im Urlaubsland deutlich geringer sein sollte als in D, sollte man schon hellhörig werden, wenn z.B. "Nike-Schuhe" nur 15 € kosten.
Oder es die D&G-Tasche (original 1.000 €) "garantiert original" für 40 € gibt.

Da kann man sich mMn nach nicht mit "ups, das war ein Versehen, da habe ich gedacht, dass es Originalware ist" herausreden.

Ansonsten gilt halt wie schon von @TomH22 verlinkt, die Zollfreigrenze von 430 €.
Da darfst natürlich höhere Werte einführen, aber alles oberhalb der Zollfreigrenze muss versteuert werden.

Hier noch ein Link vom Zoll dazu:
https://www.zoll.de/DE/Privatperson...ern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html
 
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00Julius schrieb:
Na ja, selbst wenn die Preise von Originalware im Urlaubsland deutlich geringer sein sollte als in D, sollte man schon hellhörig werden, wenn z.B. "Nike-Schuhe" nur 15 € kosten.
Wie in dem von mir geposteten Link steht, ist es erst mal nicht illegal als Endverbraucher ein gefälschtes Produkt für den Eigenbedarf zu kaufen, egal ob man es bewusst oder versehentlich tut. Nur ist es trotzdem nicht ohne Risiken, eine Beschlagnahme kann man z.B. nicht ausschließen. Denn der Markeninhaber kann grundsätzlich Vernichtung des gefälschten Produktes verlangen, diese nur halt un der Praxis nicht flächendeckend durchführen.

100% sicher nicht einer Fälschung aufzusitzen, ist man als Kunde auch nie. Zu Indien kann ich nichts sagen, aber z.B. den kanarischen Inseln:

  • Gehe ich dort in einen z.B. in einen Guess Markenshop im Shopping Mal wird es mit ziemlicher Sicherheit ein echtes Produkt sein
  • Kaufe ich hingegen beim fliegenden Händler am Strand wird es mit Sicherheit eine Fälschung sein.
  • Bei einem kleinen unabhängigen Klamottenladen ist beides möglich
 
platin4 schrieb:
Kann man das irgendwie sagen, wo da die Grenze ist?
Als Privatperson, kannst so viel mitbringen wie Du lustig bist, bei überschreiten der Freimenge, muss Du das einfach anmelden und entsprechend Versteuern.

CU
redjack
 
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