Wie viele Verfahren gegen Filesharing-Nutzer gibt es zur Zeit?

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Benji

Gast
Hi!
Mich würde mal interessieren wie viele Verfahren gegen Filesharing-Nutzer zur Zeit noch am laufen sind?
Vor ein paar Monaten waren ja fast täglich News zu lesen wie "Razzia bei Warez-Anbieter" und "Neue Sammelklage gegen Filesharer", hat das jetzt alles Nachgelassen oder wird darüber nur nicht mehr berichtet?

MfG Stefan
 
Es wird auch hier in D ständig geklagt, man darf sich da nicht von fehlenden Schlagzeilen verwirren lassen. Ich hab hin und wieder Kontakt zu einer Rechtsanwältin aus dem Medienbereich, und höre da immer wieder neue Horror-Geschichten. :rolleyes:
 
Wieviel ist eigentlich an der Geschichte dran das nur die "großen Fische" interessant sind? Ich meine muss ich jetzt tagtäglich ein schlechtes gewissen haben, wenn ich mir mal 1 Lied pro Monat von irgendeiner Tauschbörse ziehe bzw. aus dem Torrent Netzwerk sauge?

Gruß Kalle
 
Nein, es werden nicht nur große Fische gefischt, auch kleine. Aber dabei gilt wohl, je seltener sowas gemacht wird, desto kleiner dürfte die Chance sein dass man getrackt wird.
 
Und je mehr Täter existieren, desto niedriger die Chance das das Individuum ausgerechnet derjenige ist der herausgezogen wird. Je mehr du im Uploadornder hast desto höher natürlich wieder die Chance - deswegen wurde ja ua. gerade der eine Mönch in Bayern überführt der über P2P Pornographie herunterlud (vor drei, vier Monaten?), der hatte mehrere hundert Pornos heruntergeladen und dann wurde er erwischt - er hat die Chancen erwischt zu werden wirkloich hoch gesetzt.

Schlechte Chancen bedeuten aber nicht, dass man nicht erwischt wird. Ein Prinzip des Chaotischen Systems ist, dass eben auch die unwarscheinlichsten Dinge geschehen können und dass das nicht eindeutig mit Zeitpunkt, Ursache und Folge vorhersagbar ist. Man kann sagen was passiert, man kann verschiedene mögliche Ursachen dazu finden und man kann verschiedene mögliche Folgen herausfinden, aber der Rest bleibt eine Warscheinlichkeitsangabe, bei der auch das Unwarscheinliche mal passieren kann. ;)
 
Mal eine Frage:

Wenn ich mir eine Datei runterziehe und die den Namen eines aktuellen brandneuen Filmes hat, heißt es doch lange nicht, dass ich auch wirklich diesen Film runterziehe ... könnte doch auch Datenmüll sein!
Kann eigentlich irgendwer wirklich nachvollziehen welchen "INHALT" ich aus dem Netz sauge? -> Ich glaube nicht :D
 
law schrieb:
Wenn ich mir eine Datei runterziehe und die den Namen eines aktuellen brandneuen Filmes hat, heißt es doch lange nicht, dass ich auch wirklich diesen Film runterziehe ... könnte doch auch Datenmüll sein!

Naja ich denke aber mal das die Polizei nicht wirklich so "blauäugig" ist wie Du sie gerade darstellst ;) .Wenn in einem "log-file" drinsteht das deine ip eine Datei mit dem Namen eines Super-Duper-Aktuellen-Kinohit´s saugt bzw gesaugt hat - gehen die auch davon aus das Du den Film haben wolltest ;) .

Gruß Kalle
 
Ok, liegt nahe das ich den haben wollte. Aber vielleicht war es ja ein absolut untauglicher Versuch, weil die Datei nur Datenmüll war :D -> wäre jedenfalls straffrei!

Außerdem müsste die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbefehl bringen und die Polizei hat sinnvolleres zu tun als Filesharing-User zu jagen.

Ich beschäftige mich mit dem Gedankenspiel schon seit längerem. Mit Kollegen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es fast unmöglich ist den Otto-Normal-User etwas anzuhängen. Dazu müsste man den Rechner beschlagnahmen und die Daten sicherstellen. Für ein paar Kinofilme ein gewaltiger administrativer Aufwand. Der Richter/die Richterin pfeift dir was, wenn du einen solchen Antrag stellen willst :D

Aufgrund dieses hohen Verwaltungsaufwandes (= Kosten) werden nur große Fische richtig aus dem Teich gezogen. Die leichtgläubigen Menschen vermuten damit den anderen Usern die Nahrung genommen zu haben.
Echte www-Surfer wissen es besser, behaupte ich - das Inet ist immer noch ein Spielplatz im fast rechtsfreien Raum.

Meistens wird nur versucht mittels böser, eindrucksvoller Schreiben die User einzuschüchtern. Funktionierte anfangs zu fast 100%, jetzt haben sich viele aber darauf vorbereiten.
 
Glaub ich nicht. Mal ein anderes Beispiel, wenn du von jemandem Waschpulver kaufst, in der Ansicht es sei Kokain, dann begehst du auch eine Straftat. Seltsam, ist aber so. :rolleyes:
 
Aber wegen Besitzes von Rauschgift komme ich dabei nicht vor den Kadi, allenfalls für den Versuch. Ähnlich müsste es doch hier auch sein.
 
Stellt sich nur die Frage ob der "Versuch einer Verletzung gegen das UrhG" strafbar ist? :D

Hab mir mal den Kommetar geschnappt - zum StGB wohl gemerkt. Hat wohl wenig mit Strafrecht zu tun, aber die Sache in Ö ist noch immer umstritten OGH-Rechtsprechung und Lehre gehen auseinander. Beim absolut untauglichen Versuch geht man straffrei.

Egal ... ich habe jetzt eine neuen Einwurf: siehe oben - ist der Versuch wirklich strafbar?
Werde es heute Abend mit den Kollegen klären.

@Joshua - Suchtgiftdelikte werden von Amts wegen verfolgt (durch die Staatsanwaltschaft), da gehts heftiger zur Sache :D
Eine Verletzung der UrhG kann zwar auch vor dem Strafgericht landen, aber wird nur auf Verlangen (Antrag) des Geschädigten begonnen.

EDIT - Ich klinke mich aus, obwohl ich dieses Thema liebe. Die Diskussion führt zu keinem guten Ende. Irgendwer klopft uns da sicher mal auf die Finger.
Wir wollen doch schließlich nicht in Verruf kommen :D

Es sollte kein Aufruf zum fröhlichen Filesharing von geschützten Werken werden.
Auch wenn alle es hoch und heilig schwören "nichts" aus dem Netz zu ziehen - Jungs und Mädels, es glaubt uns zurecht niemand :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja die GVU wird wohl kaum die Häuser durchsucht haben ...

1006 in einem Jahr ... bei vllt. 4 Mio P2P Usern, das macht eine Wahrscheinlichkeit von ca. 1:4000. Garnicht mal sooo gering wie ich finde!

Naja aber gehen wir jetzt mal davon aus, dass die 1000 Leute genau jene waren, welche ihre 200 GB Filmesammlung bei eMule veröffentlicht haben, dann ist es für Otto-Normal-Leecher doch eine relativ geringe Gefahr.
WAS JETZT KEIN AUFRUF ZUM LEECHEN SEIN SOLL

@law:

Es wird wohl so sein, dass die Tatsache, dass du "ein super neuer Kinohit.mpg" runtergeladen hast in jedem Fall für eine Hausdurchsuchungreicht reicht (und sowas zu beantragen ist für die Polizei weniger Verwaltungsaufwand als manch einer denken mag).

Und wenn es die GVU (oder andere Rechteinhaber) mitbekommt, dass du von einem ihrer Rechner die Fake Datei "ein super neuer Kinohit.mpg" herunter geladen hast dann wird das auch für eine Anzeige reichen (obwohl die GVU vllt. genau weis, dass du Müll herunter geladen hast).

Folgt also die Durchsuchung der Polizei. Dabei wird dein PC beschlagnamt und wenn du jetzt wirklich nur Datenmüll auf der Festplatte hast, dann wird dir keiner ans Bein pissen können.

Wenn nun aber, was ja eher wahrscheinlich ist, geschützte Daten (welcher Art auch immer) illegaler Weise auf deinem PC sind, dann heist es "adieu PC" und die GVU wird schön die Hand aufhalten (als Alternative zu einer Klage vor dem Zivilgericht)
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Der Daedalus - Ja, wenn sie mal vor deinem PC stehen und filzen sieht es denkbar schlecht aus, falls es dort was zu finden gibt.

Tja, praktischer Weise wird man aber wegen eines "Leechers" nicht eine Hausdurchsuchung beantragen, sondern abmahnen.
Und genau solche Abmahnungen hasse ich wie die Pest! :mad:
Weil ich Wirklichkeit kann keiner was beweisen und trotzdem wird dem "armen Leecher" alles vorgeworfen. Ich kenne solche Schreiben, der Adressat muss froh sein nicht auch noch mit den Geschehnissen vom 11.9. in Verbindung gebracht zu werden. blablabla ... mein Puls steigt schon wieder an :D :D

Und danach wird vielleicht eine Hausdurchsuchung beantragt und vielleicht geht sie auch durch. Wenn einer dann noch nicht reagiert hat, soll er meinetwegen auch eine Strafe abkassieren. :rolleyes:

Also ich will das illegale Treiben im www nicht gut heißen, aber es ist eine eigene Kultur, welche auch vielen Wirtschaftszweigen zu Gute kommt.
  • Warum sind wohl die MP3-Player so beliebt? -> weil jeder die besten Hits gleich kaufen geht und in MP3 wandelt!
  • Warum finden CD/DVD-Brenner so einen reißenden Absatz? -> Weil jeder von uns massenweise selbst erstellte Worddokumente archiviert!
  • Warum verdienen sich die Internetanbieter dumm und doof? -> Weil wir unsere TV-Lieblingsserien aufnehmen lassen und per VHS Kassette verschicken! Weil wir brav alle ins Geschäft gehen damit wir alles auf Datenträger kaufen und nachhause mitnehmen können.
  • etc.

Also wegschauen und schön reden geht doch nicht mehr, oder?
 
Drum verschluesselt alle euren Festplatteninhalt und vergesst im Fall der Faelle den Key. Dann ist der Rechner eventuell weg, aber sonst nix.
Fuer mich ist das alles mehr Schall und Rauch. Am laengsten speichert noch die Telekom die IPs (80 Tage), manche Provider loeschen schon nach 5 Tagen die IP logs. Ohne IP log keine Rueckverfolgung und laut dem was man so von der Polzei hoert sidn selbst 80 Tage zuwenig um eine Aufklaerung zu erwirken.
Ausserdem wer will denn das alles bezahlen wenn es mal nichst zu finden gibt bzw das aufs blaue Ermitteln? Die Provider geben ja nicht freiwillig IP Logs raus.
Darueber hinaus erinner ich mich and en Studenten in frankreich der 100000 MP3s geladen hat, cds gebrannt und nen schwung Filme im Haus hatte. Der ist freigesprochen worden weil es im Privaten bereich okay sei so die Richterin (war ne News bei Heise).

Wenn man natuerlich anfaengt das ganze zu verticken, dann hat man natuerlich ein Problem, so wie in der News bei Heise geschildert. In diesen Faellen haben die Behoerden auch meine volle Zustimmung.
 
Ich finde man geht mit Raubkopierern eh zu hart um, ich meine da draussen laufen Leute rum die Kinder/Jugendliche vergewaltigen, schänden und/oder töten. Das sind für mich Verbrecher, aber wenn jemand für sich privat so 500 oder 600 MP3's insgesamt gesaugt hat, ist das für mich kein Verbrechen, solange man die Sachen wirklich nur für SICH benutzt und nix weiterverteilt oder gar verkauft, dass geht zuweit.

Als würde wirklich jemand davon Schaden nehmen, wenn eine Privatperson im Monat 10 MP3's lädt. :rolleyes:
 
Bei einer Flatrate gibt es seitens des Providers keinen Grund, die IP überhaupt längerfristig zu speichern.

Ähmm, wie soll die Telekom denn IPs speichern können?

Gruß

olly3052
 
Nimm doch nicht immer alles so genau:)....Telekom ist fuer mich synonym fuer den ganzen Verein und alle Tochtergesellschaften. Dewegen kann die Telekom bei mir IPs speichern, Internettarife anbieten und auch handys verkaufen:D...du hast natuerlich recht und auch das es bei Flatrate Kunden keinen Grund gibt die IPs zu speichern. Aber die Provider tun dies trotzdem kurzzeitig um nicht mit leeren haenden dazustehen
 
Versuche mich zu bessern (ohne Gewährleistung :D )

Genau das bringt die I-Netprovider in die Schußlinie!
Es gibt auch für die kurzfristige Speicherung der IP für Flaterates keine plausible Begründung.

Nach Beendigung der Sitzung sollte eigentlich die IP gelöscht werden, so die Sicht der Datenschützer.

Gruß

olly3052
 
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