Wieviel Urlaub steht einem zu?

Acrylium

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Ich habe am 1. April 2017 eine neue Stelle als Arbeitnehmer angetreten. Laut Arbeitsvertrag stehen mir 24 Tag Urlaub im Jahr zu. Die Personalabteilung sagt nun, für 2017 hätten mir daher nur anteilig 18 Urlaubstage zugestanden.

Ist das korrekt so oder steht mir der ganze Jahresurlaub von vollen 24 Tagen zu, weil ich dann ja länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt war?
 
Ja das ist korrekt so. Im Grunde hast du pro Monat 2 Urlaubstagen, die ersten drei Monate warst du in der Firma nicht tätig, daher nur 18
 
Es gibt eine gesetzliche Regelung: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat besteht Anspruch auf ein Zwölftel des regulären Jahresurlaubs.
 
cartridge_case schrieb:
Was hast du im ersten Quartal gearbeitet? Hast du da Urlaub genommen?
Nein, im ersten Quartal war ich selbstständig und hatte daher da keinen Urlaub.
 
Dann passen die gerechneten 18 Tage in Bezug auf deinen Jahresurlaub.
 
Acrylium schrieb:
Laut Arbeitsvertrag stehen mir 24 Tag Urlaub im Jahr zu.
24 Tage sind das gesetzliche Minimum. Arbeitest du in der IT ? Da sind eigentlich 30 Standard und niemand lässt sich mit 24 abstrafen.
 
Richtig da der Gesetzgeber noch immer von einer 6 Tage Woche ausgeht. Kenne auch einige die 20 Tage haben
 
Alao ich bin drr Meinumg das du mit mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit den vollen Urlaubsanspruch hast. Sieh dir bitte mal das Bundesurlaubsgesetz auf dejure.org an. Müsste Paragraph 5 oder 6 sein meine ich...
 
Hallo

Wanderer101 schrieb:
Alao ich bin drr Meinumg das du mit mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit den vollen Urlaubsanspruch hast.
Das ist richtig aber du interpretierst das falsch.
Man hat nach 6 Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, den man sich im laufenden Jahr noch erarbeiten wird, das ist nach 9 Monaten 9/12, also 24 Tage/12*9=18 Tage.
Wenn man am 1. Januar anfängt kann man nach 6 Monaten den vollen Jahresurlaub (12/12) nehmen, wenn man vor Jahresende kündigt kann der zuviel genommene Urlaub wieder abgezogen werden.

Grüße Tomi
 
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Hallo

@cartridge_case
Du liegst falsch https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-312-zu-viel-genommener-urlaub_idesk_PI13994_HI2997311.html
Zitat:
"Das Rückforderungsverbot hinsichtlich zu viel gewährter Urlaubstage greift nur bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte. Somit kann bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte das Urlaubsentgelt für zu viel gewährten Urlaub zurückgefordert werden (§ 812 Abs. 1 BGB)."

Wenn man nach 6 Monaten seinen vollen Jahresurlaub nimmt dann befindet man sich in der zweiten Jahreshälfte und dann kann zuviel gewährter Urlaub bei einer Kündigung zurück gefordert werden.
Wenn ein Arbeitgeber einem dummerweise den vollen Jahresurlaub in der ersten Jahreshälfte gewährt, dann kann der Arbeitgeber den zuviel gewährten Urlaub bei einer Kündigung nicht zurück fordern.

Grüße Tomi
 
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Sorry, da liegst du falsch. Deine ergoogelten teilzitierten Auszüge beziehen sich auf eine explizite Regelung in einen Tarifvertrag. In deinen Fall auf den TVöD.

Es kommt jedoch dabei stark darauf an, was im Arbeitsvertrag und / oder im Tarifvertrag geregelt ist.

Wenn dort, wie bei mir, im einfachsten Fall steht: "Der Jahresurlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Der Jahresurlaub für den Angestellten beträgt 30 Arbeitstage."

Dann kann nach der Wartezeit von 6 Monaten nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte gar nichts mehr zurückgefordert werden.
Im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann es aber andere Regelungen geben, dass der Urlaubsanspruch 2 Arbeitstage pro 1/12 Beschäftigungsjahr beträgt oder so etwas, DANN kann etwas zurückgefordert werden und zwar der nicht erlangte n/12te Teil der Differenz des Gesamtjahresurlaubs zum gesetzlichen Mindestanspruch - auf volle Tage abgerundet (achtung, abgerundet, weil ich es auf die Rückforderung beziehe, der Urlaubsanspruch wird natürlich aufgerundet) bei Vollzeitbeschäftigten.

Und deswegen lassen wir als Laien, ich schließe mich da mit ein, einfach die Finger von den ganzen Rechtskram und überlassen das den Experten :)
 
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Hallo

@cartridge_case

"dummerweise" weil ein Arbeitgeber dir innerhalb der ersten 6 Monate nicht den vollen Jahresurlaub gewähren muss, wenn er das doch macht dann macht er das auf eigenes Risiko, wenn du kündigst.
Wenn dein Arbeitgeber dir vertraut und dir schon im Januar/Februar den vollen Jahresurlaub gewährt dann ist das toll für dich aber es ist nicht üblich.

Schau ins Bundesurlaubsgesetz § 5 BUrlG:
Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurück gefordert werden.

Grüße Tomi
 
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