Wieviel Urlaub steht einem zu?

Die Wartezeit zu hat man aber aber dem 2. Jahr automatisch erfüllt, da man ab Eintrittsdatum rechnet und nicht navh dem Kalender. Sonst könnte man die ersten Monate ja nur aus good will Urlaub machen.
Also ich meine jetzt den Anspruch auf den Jahresurlaub. Wenn man kündigt in der ersten Hälfte wird verrechnet. In der zweiten Hälfte hat man Anspruch auf den ganzen Urlaub aber keinen Urlaub beim neuen Arbeitgeber bzw. Wird der gewährte Urlaub des alten AG damit verrechnet was idR auf 0 Tage Resturlaub rausläuft.
 
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Es geht mir bei diesem Teil der Frage ja um 2017!

Ich habe am 1.4.2017 begonnen da zu arbeiten. Laut Arbeitsvertrag habe ich im Jahr 24 Tage Urlaub. Ich bin ja dann bis heute im Unternehmen geblieben und war damit in 2017 genau 9 Monate dort beschäftigt. Hätte ich also in 2017 Anspruch auf die vollen 24 Tage Jahresurlaub gehabt, oder nur Anspruch auf einen anteiligen Jahresurlaub (also nur 18 Tage) basierend auf den 9 Monaten Betriebszugehörigkeit?
 
Hattest Du davor einen anderen Arbeitgeber, der Dir Urlaub gewährt hat oder Urlaubsentgelt bei der Kündigung ausgezahlt hat?
 
Du hast nur Anspruch auf 18 Tage im Jahr 2017 gehabt, da Du vorher ja selbstständig warst (hattest Du glaube ich mal geschrieben oder ich irre mich).
 
Stimmt, das hatte ich schon nicht mehr auf dem Schirm ...

Aus meiner Sicht müsste der Urlaubsanspruch für 2017 dann so ausgesehen haben:
04/17: 2 Tage (+ 1/12 von 24 wg. der Wartezeit)
05/17: 4 Tage (+ 1/12 von 24 wg. der Wartezeit)
06/17: 6 Tage (+ 1/12 von 24 wg. der Wartezeit)
07/17: 8 Tage (+ 1/12 von 24 wg. der Wartezeit)
08/17: 10 Tage (+ 1/12 von 24 wg. der Wartezeit)
09/17: 12 Tage (+ 1/12 von 24 wg. der Wartezeit)
ab 10/17: 24 Tage (nach Ablauf der Wartezeit steht einem der volle Jahresurlaub beim neuen AG abzüglich der bereits abgegoltenen Anteile beim alten AG zu. Da es keinen alten AG gab, entsprechend der volle Jahresurlaub. Das hat den Hintergrund, dass man als AN immer Anspruch auf einen ganzen Jahresurlaub im Jahr hat - unabhängig vom AG...)
ab 01/18: 24 Tage ...
 
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Also ich bleibe bei meiner Meinung das du Anspruch auf den vollen Urlaub hast, da mehr als 6 Monate Zugehörigkeit. Minus evtl von alten AG gewährte Tage.
 
Leute, das ist doch nicht so schwer. Ab 6 Monaten hat man Anspruch seinen Urlaub nehmen zu dürfen. Sprich in den ersten 6 können Sie dir noch Urlaub verweigern unabhängig von deinem Anspruch.
So und der Anspruch ist immer ganz klar dein Jahresurlaub (in dem Falle 24 Tage) mal der tatsächlichen Monate: 9/12 (9 von 12 Monate arbeitest du). Somit hast du für das Jahr 2017 18 Urlaubstage zur Verfügung. Ab 6 Monaten betriebszugehörigkeit hast du dann deinen vollen Anspruch auf diese 18 Tage.
 
zindelino schrieb:
So und der Anspruch ist immer ganz klar dein Jahresurlaub (in dem Falle 24 Tage) mal der tatsächlichen Monate: 9/12 (9 von 12 Monate arbeitest du).

Was sollen denn tatsächliche Monate sein? Das Jahr hat tatsächlich immer 12 Monate. Und Arbeitgeber müssen einen Arbeitnehmer nach der Wartezeit einen ganzen (12/12) Jahresurlaub, abzüglich des bereits in diesem Jahr von anderen AG gewährten Urlaub, gewähren. Wenn man vorher aber gar keinen keinen AG hatte, dann hat der neue AG die erfreuliche Aufgabe nach der Wartezeit von 6 Monaten einem einen ganzen Jahresurlaub zu gewähren. Also 24 Tage im vorliegenden Fall.
 
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Also nach § 5 Abs. 1a BurlG hat man Anspruch auf einen teilweisen Urlaub, wenn man noch nicht die Wartezeit erreicht hat:

a)für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
Link: § 5 BurlG

§ 4 Burgl sagt ganz klar:
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Link: § 4 BurlG


Somit hat man nach mehr als 6 Monaten Anspruch auf den VOLLEN Urlaub. Und es wird NICHT anteilig gerechnet.
 
Hallo

cartridge_case schrieb:
@Tomislav2007: Da kommt wohl nichts mehr?
Was soll da noch kommen ?

§ 5 BurlG
1 c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Das Urlaubsentgeld für zuviel gewährten Urlaub kann nicht zurück gefordert werden, wenn man in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidet.
Was ist mit zuviel gewährtem Urlaub wenn man in der zweiten Hälfte eine Kalenderjahres ausscheidet ?
Wenn der Arbeitnehmer von seiner Kündigung vor der Beantragung des (zuviel gewährten) Urlaubs wußte, wäre es sogar eine ungerechtfertigte Bereicherung.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
sorry aber auch hier gilt: nur weil einige laut brüllen ist es trotzdem nicht korrekt!

18 Tage sind korrekt und egal wie oft hier jemand was anderes schreibt, es bleibt richtige.
Du erwirbst pro Monat 2 Tage Urlaubsanspruch. Dieser erste Umstand steht über allen. 9 Monate im Betrieb in 2017 bedeutete 18 Tage Urlaub.

Das was hier einige falsch interpretieren besagt nur: Nach 6 Monaten kannst du die vollen 18 Tage nutzen obwohl du diese Tagesaktuell noch nicht erworben hast.
1.4 Eintritt, jetzt darfst du wegen der 6 Monate Regel schon im November die 18 Tage nutzen obwohl dein Anspruch erst <18 Tage sind.

Dieses kannst du dir problemlos auf x Anwaltsseiten erlesen oder einfach mal die kostenlose Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung Anrufen.
 
Warum ist das Jahr überhaupt von Bedeutung? Urlaub wird doch vom Eintrittsdatum berechnet. Nach 6 Monaten kann ich meinen Jahresurlaub nehmen (Jahr aufs Eintrittsdatum gerechnet, nicht Kalenderjahr)... Erreiche ich mein Eintrittsdatum hab ich wieder den Jahresurlaub zur Verfügung usw.

Ich kenns zumindest nur so.
 
Weil Urlaub „normal“ immer auf das Kalenderjahr bezogen ist dein Eintrittsdatum definiert nur wieviel Urlaub du Anteilig im 1. Jahr hast und ist sonst nicht von Belang.
Reset des Urlaub ist auch immer zum Jahreswechsel, alles andere ist ja auch aberwitzig, stell dir nen kleines mittelständiges Unternehmen vor und jeder hat nen anderen Tag zum reset.
 
In SAP mag das automatisierbar sein, von Hand aber als Abteilungsleiter sicher nervig.

Wie es in anderen Ländern ist ka, in Deutshland ist das Kalenderjahr als Referenz denke ich bei fast allen Unternehmen Standard.
 
Das kannst auch im Excel automatisieren oder in jedem beliebigen anderen Programm einfach integrieren. Das Einstellungsdatum muss ja sowieso gespeichert werden. Das ist nicht komplizierter oder aufwendiger als bei einem Jahresstichtag.

https://www.bmd.com/module/urlaubsverwaltung.html als beispiel...

Ich seh grad, dass ihr den Urlaub auch nicht mitnehmen könnt wie wir und flexibler verbrauchen. Naja, vllt ist dann ein Jahresstichtag attraktiver. Ich muss glaub ich innerhalb von 3 Jahren den Urlaub verbrauchen, sofern mir der Betrieb nicht längere Zeiten einräumt, was viele tun. Ich kenne genügend Menschen die Monate an Urlaub auf der Kante haben (auch rechtlich abgedeckt und im Falle einer Kündigung müssen sie abgegolten bzw. verbraucht werden).
 
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Sicher, aber man hat ja nicht excel im Kopf.
So weiß jeder: Bis Jahresende muss der Urlaub aufgebraucht sein ( sonst Rückstellungen durch AG was dieser natürlich nicht will). Dieses Jahresende wäre dann pro MA individuell.
Ab 1.1 hat jeder wieder seinen Anspruch x. Die Aufwand es auf Urlaubsjahr zu beziehen scheint mir unnötig höher, zumal das Problem ja immer wieder kommt. Kalenderjahr hast du genau 1x im ersten ja den Aufwand mit Anteilen Urlaub.

Wie gesagt machbar ist vieles, ich weiß nichtmal ob in Österreich das Unternehmen überhaupt Rücklagen bilden muss für nicht genommenen Urlaub, wenn nicht erübricht sich natürlich das eine Problem.

Edit.: da konnten wir doch mal einebnen markanten Unterschied zwischen Deutschland und Österreich aufdecken :D
 
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