Wanderer101
Lt. Commander
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Die Wartezeit zu hat man aber aber dem 2. Jahr automatisch erfüllt, da man ab Eintrittsdatum rechnet und nicht navh dem Kalender. Sonst könnte man die ersten Monate ja nur aus good will Urlaub machen.
Also ich meine jetzt den Anspruch auf den Jahresurlaub. Wenn man kündigt in der ersten Hälfte wird verrechnet. In der zweiten Hälfte hat man Anspruch auf den ganzen Urlaub aber keinen Urlaub beim neuen Arbeitgeber bzw. Wird der gewährte Urlaub des alten AG damit verrechnet was idR auf 0 Tage Resturlaub rausläuft.
Also ich meine jetzt den Anspruch auf den Jahresurlaub. Wenn man kündigt in der ersten Hälfte wird verrechnet. In der zweiten Hälfte hat man Anspruch auf den ganzen Urlaub aber keinen Urlaub beim neuen Arbeitgeber bzw. Wird der gewährte Urlaub des alten AG damit verrechnet was idR auf 0 Tage Resturlaub rausläuft.