Das siehst Du leider vollständig falsch. Ich bin zwar kein Jurist, habe aber im Rahmen meiner Aufstiegsfortbildung zum geprüften IT-Entwickler ein Jahr lang Arbeitsrecht und Mitarbeiterführung pauken dürfen. Das (deutsche, nicht österreichische...) BUrlG war unter anderem eines der Schwerpunkte, die dabei durchgegangen wurden, rauf und runter, weil es in den Klausuren gerne abgefragt wird, weil es eben nicht "so logisch" ist, wie es zunächst erscheinen mag.
Punkt ist: Ihm steht nach der Wartezeit der Jahresurlaub beim Arbeitgeber zu. Und der Arbeitgeber hat ihm 24 Tage in den Vertrag geschrieben. Wenn da keine anderen tarifvertraglichen Regelungen involviert sind, hat er im Oktober den Anspruch auf 24 Tage Urlaub in 2017 erworben - und nicht 9/12. So eine Regelung, die das irgendwie versucht aufzuteilen gibt es einfach nicht mehr nach der Wartezeit von sechs Monaten im BUrlG. Deswegen gibt es unter anderem Meldebögen, wie viel Urlaub bei einem AG gewährt oder abgegolten wurde, wenn man innerhalb eines Jahres den AG wechselt, denn bereits gewährter Urlaub wird mit dem Jahresurlaubsanspruch beim neuen AG verrechnet. Er hatte aber keinen vorherigen AG und demnach auch keinen vorherigen Urlaubsanspruch.