Wieviel Urlaub steht einem zu?

Heelix schrieb:
sorry aber auch hier gilt: nur weil einige laut brüllen ist es trotzdem nicht korrekt!

18 Tage sind korrekt und egal wie oft hier jemand was anderes schreibt, es bleibt richtige.
Du erwirbst pro Monat 2 Tage Urlaubsanspruch. Dieser erste Umstand steht über allen. 9 Monate im Betrieb in 2017 bedeutete 18 Tage Urlaub.

Das was hier einige falsch interpretieren besagt nur: Nach 6 Monaten kannst du die vollen 18 Tage nutzen obwohl du diese Tagesaktuell noch nicht erworben hast.
1.4 Eintritt, jetzt darfst du wegen der 6 Monate Regel schon im November die 18 Tage nutzen obwohl dein Anspruch erst <18 Tage sind.

Dieses kannst du dir problemlos auf x Anwaltsseiten erlesen oder einfach mal die kostenlose Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung Anrufen.

Hallo,

Kannst du bitte auch erklären wie du zu dieser Erkenntnis gekommen bist? Gibt es dazu ein Urteil oder einen Abschnitt in einem Paragraphen? Wie bist du zu deinem Standpunkt gekommen?

Danke schon mal für die Aufklärung!
 
Die selben die du verlinkt hast, nur nicht falsch interpretiert.

Soweit seht ihr das ja fast korrekt.
Man hat nach 6 Monaten das Recht seinen vollständigen Jahresurlaub schon nehmen zu dürfen.
Nur liegt ihr bei der Definition vollständiger Jahresurlaubsanspruch falsch. Dieser ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder in diesem Beispiel aus dem Minimum von hier 24 Tagen, anders 2 Tage Anspruch pro Monat. Wenn ich nur 8 oder 9 Monate in dem Betrieb bin habe ich auch nur Anspruch auf 2*8 bzw. 2*9 Tage.
Diese kann ich gemäß der 6 Monatsregel dann aber auch nutzen.

Eure Interpretation ist natürlich korrekt wenn man am 1.1 einsteigt dann darf ich am 1.7 gerne wenn der AG zustimmt 24 Tage am Stück nehmen. Und das obwohl man erst 12 Tage Anspruch erworben hat, das ist die 6 Monats Regel ...
 
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Das siehst Du leider vollständig falsch. Ich bin zwar kein Jurist, habe aber im Rahmen meiner Aufstiegsfortbildung zum geprüften IT-Entwickler ein Jahr lang Arbeitsrecht und Mitarbeiterführung pauken dürfen. Das (deutsche, nicht österreichische...) BUrlG war unter anderem eines der Schwerpunkte, die dabei durchgegangen wurden, rauf und runter, weil es in den Klausuren gerne abgefragt wird, weil es eben nicht "so logisch" ist, wie es zunächst erscheinen mag.

Punkt ist: Ihm steht nach der Wartezeit der Jahresurlaub beim Arbeitgeber zu. Und der Arbeitgeber hat ihm 24 Tage in den Vertrag geschrieben. Wenn da keine anderen tarifvertraglichen Regelungen involviert sind, hat er im Oktober den Anspruch auf 24 Tage Urlaub in 2017 erworben - und nicht 9/12. So eine Regelung, die das irgendwie versucht aufzuteilen gibt es einfach nicht mehr nach der Wartezeit von sechs Monaten im BUrlG. Deswegen gibt es unter anderem Meldebögen, wie viel Urlaub bei einem AG gewährt oder abgegolten wurde, wenn man innerhalb eines Jahres den AG wechselt, denn bereits gewährter Urlaub wird mit dem Jahresurlaubsanspruch beim neuen AG verrechnet. Er hatte aber keinen vorherigen AG und demnach auch keinen vorherigen Urlaubsanspruch.
 
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@ayngush Jepp, das gleiche hatte ich im Betriebswirt und Bachelor Studium. Dozent war ein Arbeitsrichter und ein Jurist. Beide haben das Thema gleich vermittelt. Wenn es nicht so wäre bräuchte man ja auch keine Bescheinigung des alten AG, da man ja immer den Urlaub ausrechnen kann :)
 
Mh.
Aus Arbeitslosigkeit heraus ist das natürlich ggf. anders bzw. Wenn man aus irgend einem Grund beim alten AG den Urlaub nicht genutzt hat.

Ich ging schon von einem ordentlich Wechsel aus, anteiliger Urlaub alter AG abgegolten, anteiliger Urlaub entsprechend neuer AG....
 
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