Wieviel Zuverdienst?

babblegamm

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Hallo,
ich hab mal eine Frage. Und zwar bin ich Student und habe nun ein Angebot für einen Nebenjob. Allerdings haben die mich drauf hingewiesen, dass ich schauen muss, wieviel ich überhaupt verdienen darf, weil es sonst Probleme mit der Krankenversicherung und Kindergeld etc geben kann. Wieviel darf man nun als Student dazuverdienen?

danke
 
Steuerfreibetrag liegt bei 8004 Euro im Jahr, was man als Student durchaus selbst herauszufinden in der Lage sein sollte. ;)
Hoffe das hilft dir weiter.
 
400,- während des Semesters. Ansonsten fallen vor allem für Dich Steuern an. Wieviel man verdinen darf bis die Krankenkasse Stress macht weiß ich nicht genau. Ein kleiner Anruf behebt dieses Wissensloch bestimmt. In den Semesterferien darfst Du bis ca. 890,- im Monat verdienen und zahlst dafür keine Einkommenssteuer.
 
Kommt darauf an ob du Studienbeihilfe(BAföG) bekommst oder nicht. Ich meine es wären 400 Euro gewesen die sich ein Student dazuverdienen darf wenn er gleichzeit BAföG bezieht.
 
Bekommst du Bafög? Wenn ja 400€ im Monat bzw. 4800€ im Jahr (wenn du denn das komplette Jahr Bafög-berechtigt bist, sonst nur anteilig).

Wenn nein, gilt die Kindergeldgrenze von 8004€. Du musst allerdings über 4800€ im Jahr aus der Familienversicherung raus (wenn du denn noch über deine Eltern versichert bist) und dich selber versichern. Das kostet als Student um die 60€ im Monat. Die kannst du dir aber als Ausgaben anrechnen lassen auf die 8004€.
 
also bei mir ist das so, dass mir meine Kkasse geschrieben hat, da ich noch familienversichert bin.
ich darf REGELMAESSIG nur 365 € verdienen und nicht mehr als 20h in der woche im vorlesungszeitraum arbeiten, wenn es nicht ueberwiegend am we oder nachts ist.
das mim bafoeg bezieht sich auf 12 monaten, d.h. wenn du mal 600€ verdienen solltest, kannst du es wieder ausgleichen, wenn du im Kalenderjahr einmal fuer nur 200€ arbeitest
 
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Mein Tip: Lass dich von einen der Zig stellen informieren.

Generell ist auf Minijob Basis 400€ ohne irgend ein Problem möglich. Blos solltest du darauf achten, dass du mit Kindergeld, Waisenrente und dergleichen nicht zu viel verdienst sonst geht dir noch das BaFöG flöten.

Die 890,-€ im Monat mit den Semesterferien sind auch so eine Stolperfalle. Die meisten machen eine Jahresabrechnung, womit du beim Finanzamt zuerst gar ned mal so schlecht verdienst -> Steuern und Co. lassen grüßen. Das Meiste lässt sich zwar über die Steuererklärung wieder rein holen und klären, aber alles recht umständlich... man weiß ja wie umgänglich die Behörden sind.

Grüße Matthias
 
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Fall wenn du _kein_ Bafög bekommst:

Lass dich als Werkstudent einstellen! Dann darfst du max. 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit (ACHTUNG: gemeint ist NICHT der Durchschnitt, sondern wirklich pro Woche!!) und das Einkommen darf im Prinzip beliebig groß sein. In den Semesterferien kannst du 40 Stunden pro Woche. Insgesamt aber nur maximal 26 Wochen pro Jahr über 20h/Woche!

Ab 365€ monatlich musst du Krankenkasse und Rente zahlen, das sind so 78€ etwa (Studentische Krankenversicherung).
Ab 8004€ im Jahr (+920€ Pauschale als Arbeitnehmer) musst du dich wegen Kindergeld rechtfertigen. Hier zählt das Netto-Einkommen. Studiengebühren, Werbungskosten (ich glaube dazu gehört auch Krankenkasse) musst du einzeln angeben wenn du mehr als 920€ hast (rechne hier bitte vorsichtig und lass dich beraten was du angeben kannst und was davon wie anerkannt wird). Wenn du über diesem Betrag liegst wird das Kindergeld des gesamten Jahres zurückgefordert!!

Steuer ist wieder eine ganz andere Sache. Da zählt der Grundfreibetrag und du kannst wenn du darüber liegst eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wo du dann Werbungskosten etc. angibst und so dein Geld zurück bekommst.
 
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Black Plague schrieb:
ich darf REGELMAESSIG nur 365 € verdienen und nicht mehr als 20h in der woche im vorlesungszeitraum arbeiten, wenn es nicht ueberwiegend am we oder nachts ist.
Die 365€-Zeit ist aber schon eine ganz schöne Weile her ....
Mittlerweile hat man das auf 400€ für die BAFÖG-Empfänger angehoben. Das war bestimmt schon vor 2 Jahren oder so ...

Black Plague schrieb:
das mim bafoeg bezieht sich auf 12 monaten, d.h. wenn du mal 600€ verdienen solltest, kannst du es wieder ausgleichen, wenn du im Kalenderjahr einmal fuer nur 200€ arbeitest
Bist du dir da so sicher, wie bei den 365€?
 
bei meiner krankenversicherung bin ich bis 365eur im monat bei meiner mutti noch mitversichert

vom bafög aus darfst du 4800eur/jahr verdienen (durchschnittlich 400eur im monat)

@voodoo44
bei mir sinds auch 365 ;) wenn man aber mal einem monat drüber sein sollte etc geht das aber in der regel auch. aber hängt wohl auch von der KK ab
 
KeilerUno schrieb:
In den Semesterferien kannst du 40 Stunden pro Woche. Insgesamt aber nur maximal 26 Wochen pro Jahr über 20h/Woche!
.
Soweit ich informiert bin, darf man max. 2 Monate vollzeit arbeiten.
 
also die 365€ Grenze stimmt, hatte das letztes Jahr erst den Stress mit der KK (Student duales Studium, wollten mich nicht als Student anerkennen...)
aber du kannst dann noch ~80 € Werbungskosten geltend machen, d.h. =max. 445€, dann musst du KK selber bezahlen! Als Student kostet das im Moment zwischen 70-80€ (weiß das gerade nicht so genau)

die ~8000€ stimmen auch mit dem Kindergeld

wie sich das mit dem Bafög verhält weiß ich nicht, dafür verdiene ich zu viel...
 
@vodoo
ja, also die 365 beziehen sich lediglich auf die familienversicherung... wenn du drueber bist, dann zahlst du, wie hier erwaehnt, deine kk selber....
und das mim bafoeg, jap, das wurde vor 2 jahren geaendert
 
Ab 8004€ im Jahr (+920€ Pauschale als Arbeitnehmer) musst du dich wegen Kindergeld rechtfertigen. Hier zählt das Netto-Einkommen. Studiengebühren, Werbungskosten (ich glaube dazu gehört auch Krankenkasse) musst du einzeln angeben wenn du mehr als 920€ hast (rechne hier bitte vorsichtig und lass dich beraten was du angeben kannst und was davon wie anerkannt wird). Wenn du über diesem Betrag liegst wird das Kindergeld des gesamten Jahres zurückgefordert!!
Wenn man sich selber versichern muss, zählt das aber nicht zu den 920€ Werbungskostenpauschale. Sondern das wird extra angerechnet. Genauso kann man sich auf die Kindergeldgrenze noch "Bildungsausgaben" anrechnen lassen, also den Kauf von Fachbüchern und die Studiengebühren (damit sind NICHT die 500€ sondern die dazu kommenden Gebühren für Verwaltung, Studentenwerk etc. gemeint).
 
Das mit der Familienversicherung muss ich doch glatt mal nachlesen ....
Danke für den Tipp! So recht glauben kann ich das nicht - genauso wie, dass man auf 12 Monate berechnet wird und davon der Durchschnitt ...
Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass sich das zwar bei manchen Dingen so verhält - aber irgendwo wird auch monatlich drauf geachtet. Bei mir stellt sich das Problem zwar seit 3 Monaten nicht mehr, aber interessant zu wissen wäre es dennoch. Muss ich mal Nachforschungen anstellen.
 
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Ja ich beziehe Bafög. Ab nächstes Jahr muss ich mich auch selber versichern, aber wie ihr schon sagtet, gibt es anscheinend günstige Versicherungen für Studenten. Bei meinem zukünftigen Job wäre ich Werkstudent, komme dann über die 400 € Grenze. Das mit dem Bafög muss ich dann nochmal klären...
 
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