homie88
Lt. Junior Grade
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A kauft bei der Audi GmbH einen fabrikneuen Audi A6, im Kaufvertrag ist vereinbart, dass die Audi GmbH das Fahrzeug noch auf A zulässt und A telefonisch benachrichtigt, sobald das zugelassene Fahrzeug zur Abholung bereit steht.
Am 20.12.2009 ruf ein Mitarbeiter der Audi GmbH bei A an und teilt mit, er könne das zugelassene Fahrzeug nun abholen. A sagt, er sei gerade geschäftlich verhindert und komme in drei Tagen vorbei. Einen Tag später wird das Fahrzeug bei enem Diebstahl entwendet (gestohlen)
Muss die Audi GmbH noch einmal leisten?
Am 20.12.2009 ruf ein Mitarbeiter der Audi GmbH bei A an und teilt mit, er könne das zugelassene Fahrzeug nun abholen. A sagt, er sei gerade geschäftlich verhindert und komme in drei Tagen vorbei. Einen Tag später wird das Fahrzeug bei enem Diebstahl entwendet (gestohlen)
Muss die Audi GmbH noch einmal leisten?
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