WLAN Netzwerk auf legale Art und Weise stören

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ja,,, es geht hier auch um ein störsender.. mit 500mw kannst du nicht viel stören. trotzdem gibt es gesetzliche limiten.. ich kann mir vorstellen, dass dein kumpels-wlan in den toleranzen betrieben wurde, deshalb gab es nur eine mahnung (wobei ein staatsbetrieb nie gratis arbeitet, das gab sicher ein einzahlungsschein zur mahnung) gekriegt hat.

das mit dem funk ist wohl nicht das selbe.. dummheit bestraft nur das leben...
 
(wobei ein staatsbetrieb nie gratis arbeitet, das gab sicher ein einzahlungsschein zur mahnung)
Nein, zumindest bei der Sache mit den Funkgeräten nicht. Auch wenn es einen Verursacher einer Störung gab.

trotzdem gibt es gesetzliche limiten..
Welches bei 100mW liegt bei 2,4Ghz. Aber die BNetzA wird die nie nachweisen können dass du mit 200mW funkst wenn du sie eh nicht in die Wohnung lässt. So genau kannst du das einfach nicht messen wenn die Antenne in einem Gebäude ist und du keinen Sichtkontakt hast.

wobei ein staatsbetrieb nie gratis arbeitet, das gab sicher ein einzahlungsschein zur mahnung
Polizei kommt beim Unfall doch auch gratis.. Liegt auch letztendlich zum großen Teil im Ermessen des Beamten.
 
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Glaube dein Problem ist weniger eine Funkstörung..

in paar Stunden Produktionsausfall und die Schadensersatzansprüche sind höher als du in deinem Leben Geld verdienen wirst!
Scheint ja eine klevere Produktion zu sein wenn sie das ISM Band benutzt wo jeder funken darf.

Wir sprachen hier von aktiven Störsendern nicht von einem falsch eingestelleten WLAN Router! Sollte es also da zum Ausfall kommen kannst du Gift drauf nehmen das ich das verfolgen werde! Und da wird auch die Staatsanwaltschaft tätig!
 
Ilsan schrieb:
Polizei kommt beim Unfall doch auch gratis.. Liegt auch letztendlich zum großen Teil im Ermessen des Beamten.

genau.. bei uns gibt es bei herbeirufen der polizei auch eine busse für den unfall-verursacher... gratis und franko per post geliefert. :D
 
Noch was zum Thema WLAN-Router auf den gleichen Kanal stellen:
Das bringt nur etwas, wenn du dann wirklich auch ein Gerät hast das ständig mit dem Router verbunden ist und sendet/empfängt.
Einfach den Router auf einen identischen Kanal zu stellen ohne das jemand die Verbindung nutzt stört nicht wirklich andere Geräte.
Da kann es ab und an Geschwindigkeit kosten oder die Paketlaufzeiten verlängern sich etwas, das wars dann aber auch schon.

Falls auf das 5Ghz-Band gewechselt wird, dann haste aber einige Kanäle die gestört werden müssten. ;)
 
Bei "meinem" letzten Unfall nicht. Zumal die Polizei den Unfall nur aufgenommen hat, aber nicht geklärt hat wer Schuld hat. Das ist auch nicht die Aufgabe der Polizei das zu klären, sonst hätten die Gerichte ja nix zu tun;)
 
trotzdem ist das keine unentgeltliche Dienstleistung.. du oder deine eltern zahlen steuern. richtig, es ist den unfallgegner bei nur sachbeschädigung überlassen, ob polizei kommt. und den ordnungshüter, je nach laune, ist es auch überlassen, ob sie sich einmischen und zettel ausfüllen möchten. ... aber das kennst du ja auch. egal... off topic und daher bin ich ab jetzt fertig..
 
Da sich das rechtlich mindestens in einer Grauzone befindet, halte ich es für fragwürdig, hier Hilfestellung zu geben. Selbst wenn der vermeintliche Störsender die maximal erlaubte Sendeleistung nicht überschreitet, ist das in irgendeiner Form Belästigung anderer - quasi Ruhestörung im WLAN.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass zB Kinos eine Sondergenehmigung für sowas haben, um im Kinosaal den Handyempfang zu unterbinden. Ob das stimmt, weiß ich nicht. Für Privatleute kommt das aber so oder so nicht in Frage, weil man dem Amt kaum glaubhaft machen kann, dass man das WLAN des Nachbarn stören muss.................
 
chrigu schrieb:
genau.. bei uns gibt es bei herbeirufen der polizei auch eine busse für den unfall-verursacher... gratis und franko per post geliefert. :D

Da gibt es in Hessen Ermessensspielraum. Selbst erlebt im positiven Sinn.
 
Ilsan schrieb:
Sorry aber das hat mit der Realität nix zu tun. Zum einen kenn ich selber wen der für den Laden tätig ist und die verklagen nicht sofort jeden oder beschlagnahmen Sachen.
Das ist richtig.
Wird der Störer lokalisiert, bekommt er bis zu 2x die Aufforderung, das störende Gerät außer Betrieb zu nehmen. Erst dann darf die Bundesnetzagentur, mit richterlichem Beschluß, das Gerät beschlagnahmen (und sich notfalls auch mit Hilfe der Polizei Zutritt zum Standort verschaffen) und es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Wir haben hier schon mehr als genug Fälle gehabt, in denen z.B. defekte Schaltnetzteile in ganzen Wohngebieten oder Dörfern die DSL Anschlüsse lahmgelegt haben. Es gibt zwar Ausnahmen bei der so genannten Gefahr im Verzug, aber das dürfte bei einem WLAN Störsender nicht der Fall sein.

Dabei außen vor sind zivilrechtliche Schritte, z.B. wegen Schadensersatz. Da käme bei einem WLAN Störsender z.B. der (Straf)Tatbestand der Computersabotage ins Spiel. In solchen Fällen muß die Staatsanwaltschaft allerdings auch vom Amtes wegen ermitteln, das kann für den Störer schon unangenehm werden, wenn ihm Vorsatz nachgewiesen wird. Was bei einem wirklichen und extra präparierten Störsender nicht schwierig sein dürfte.

Übrigens kommt die Polizei nicht immer und überall kostenlos. ;)
 
Moin!

Tja, mal wieder eines vergessen:

das 13cm-Amateurfunkband liegt exakt oberhalb der WLAN-Frequenzen. Und dort gibt es eine Bandwacht, die reagiert sehr sauer auf Störsender, und dann kommt der A.R.D, sprich AntennenRäumdienst in Form der Bundesnetzagentur, und dann ist kein drohender Zeigefinger, sondern gleich in Bußgeld in empfindlicher Höhe fällig, Punkt.

Vorstrafe dann nicht ausgeschlossen.

Diese ganze Störsenderdiskussion ist völlig überflüssig.
 
Solange der TE mir nicht per PN glaubwürdig die (rechtlich einwandfreien) Hintergründe darlegen kann, ist hier aus genau diesem Grund solange dicht.
 
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