Hm, mir ging es garnicht um die Gehälter... aber lassen wir das.
Ich mache sowas wie hier allerhöchstens nebenbei, meine Hauptaufgabe liegt in der Eigentums Verwaltung. Aber ich habe ein paar nette Kollegen die sich Tag für Tag mit sowas befassen. Und in den meisten Fällen geht es auch ohne Rechtsanwalt, Richter etc.
Ich komme mal auf die Beweislast zurück. Wenn ein Mieter einen Mangel anzeigt, muss der Vermieter/Verwalter/Hausmeister das überprüfen; und klar muss der Mieter den Mangel auch zeigen oder eben vorführen (defekte Heizung). Wenn mans genau nimmt ist da die Beweislast des Mieters. Aber, ist der Vermieter anderer Meinung als der Mieter muss dieser beweisen das dieser Mangel kein Mangel ist.
Der Mieter ist aber auch verpflichtet, auftretende Mängel dem Vermieter mitzuteilen (nicht immer aber i.d.R. schon). Geht er dieser Verpflichtung nach, liegt der nächste Schritt beim Vermieter. Unternimmt er nichts, kann der Mieter ohne Ankündigung die Miete kürzen. Dem Vermieter ist der Mangel ja bekannt.
Ich möchte nochmal auf die Beweise eingehen. Mal so ganz praktisch gesehen. Der Mieter ruft (oder auch schriftlich) den Vermieter/Verwalter an, hey, die Toilettenspülung ist kaputt. Der Vermieter reagiert aber nicht darauf. Dann teilste dem schriftlich mit, hey wenn du in 14 Tagen die Klo-Spülung nicht reparieren lässt, kümmer ich mich selber darum. Nach 14 Tagen ignorieren, beauftrage ich nen Handwerker. Der stellt mir nun ne Rechnung über eine defekte Spülung aus, was muss ich in diesem Fall noch beweisen?
Anders sieht es aus, wenn ich diesen Mangel mit einer Mietminderung in Verbindung bringe. Dafür sollte ich mir zumindest einen neutralen (also keinen Verwandten) Zeugen dazu holen und mir von dem schriftlich mitteilen lassen, das dieser Mangel vorliegt und seit wann. Und schaden kann es nie, alles akribisch zu dokumentieren. Aber auch hier sollte, als Beweis, die schriftliche Mitteilung des Mangels reichen.
So, nun gehe ich aber ins Bett