Zeitwertgutschrift akzeptieren?

Fragesteller

Commander
Registriert
Apr. 2009
Beiträge
2.403
Hallo,

ich habe in einer Filiale eines IT Händlers im Okt 09 eine 1TB HD für 58,99€ gekauft. Die HD war im Juli 11 defekt und ich habe sie zum Händler gebracht. Dieser hat die HD zum Hersteller (WD) gesendet.

Als ich heute nachgefragt habe wie der Sachstand ist wurde mir tel. mitgeteilt das zu erwarten ist das die HD nicht mehr zurück kommt und ich keinen Ersatz bekommen werde sondern eine Zeitwertgutschrift in Höhe von 25€. Muss/soll ich das akzeptieren? Was ist Eure Meinung zu dem Vorgang?

Vielen Dank für Eure Antworten:)
 
Eigenartig. Ich hatte letztens auch eine kaputte HDD, allerdings von Samsung. Ich habe nach etwa 2 Wochen eine ganz neue bekommen, andere Serie, aber von der Größe identisch.

Ich will deinem Händler ja nichts unterstellen, aber er könnte die Platte auch einfach behalten und dich mit 25€ abspeisen...
 
meine meinung : bei amazon kaufen . da gibts sowas nicht, da bekommste innerhalb der garantiezeit immer den vollen kaufbetrag zurückerstattet ... hatte ich mal bei einem asus mainboard, welches 1 woche vor garantieende kaputt ging , und ich auf den cent (sogar inkl damaligem expressversand) den betrag wieder bekommen habe innerhalb von 4 tagen ;)
 
Ich hatte das gleiche mal bei meinem MP3 Player ... den hatte ich bei REAL gekauf und dann auf Garantie zurückgebracht. Die Firma gabs allerdings nichtmehr und da wurde mir auch kein voller Kaufpreis mehr erstattet.

Finds eigentlich ne Frechheit, dass man den Kaufpreis nicht zurückbekommt, aber was solls ... scheint wohl von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich zu sein.

Meine Samsung HDD habe ich auc letzte Woche eingeschickt und nochmal 4 Tgae später eine Nagelneue bekommen..


mfg
 
kann sein das ich mich jetzt irre
aber wenn die hdd innerhalb der gewehrleistung kaputt gegangen ist, muss der händler dir entweder ein gleichwertigen ersatz anbieten oder dir den kaufpreis zurückerstatten

hatte mal selben fall bei einer graka und einer hdd schon gehabt

da kein ersatz geleistet werden konnte, hab ich mein vollen kaufpreis zurück bekommen
 
Nicht akzeptieren. Du hast das Recht auf ein gleichwertiges ähnliches Produkt oder zumindest den Wiederbeschaffungswert.
 
Der Wiederbeschaffungswert einer 1TB HDD sollte doch mittlerweile im die 25€ liegen.

Edit: naja nicht ganz, dachte weil man 2TB ja schon für 54 bekommt

mfg
 
also , der Zeitwert ansich geht i.O das ist die ganz normale vorgehnsweise - ein Haendler wird NIE und NIMMER eine HDD verkaufen mit Angebrochener Garantie , damit wuerden die sich selbst in Fleisch schneiden .
Da die HDD 3Jahre Garantie hat geh ich einfach mal von aus , und diese Garantiezeit einfach Weiterlaeuft wuerdest du die HDD bekommen also eine Neue , haettest du eine Rest Garantie von 12 Monaten ca.
Das war Amazon macht ist fuer deren Geschaefte gang und gebe , aber normal eben nicht .


Aber das recht auf ein Gleichwertiges Produkt hast du , aber nich auf neuen Garantie anspruch .
 
Nein, liegt bei ca. 37-40€
 
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde mal sehen was ich beim Händler (Ar..) erreichen kann.
 
KeilerUno schrieb:
Nicht akzeptieren. Du hast das Recht auf ein gleichwertiges ähnliches Produkt oder zumindest den Wiederbeschaffungswert.
Woraus leitest du dieses Recht ab?
Richtig ist das er sich noch im Zeitraum der zweijährigen Gewährleistung befindet. Das Gerät ist aber schon älter so dass die Beweislast beim TE liegt.
Interessant wäre jetzt zum einen wie der Händler die 25€ berechnet hat und zum anderen wie die freiwillige Herstellergarantie von WD aussieht.
Sonst evtl. mal mit der Seriennummer an WD wenden, villeicht können die dir Informationen geben (falls du das Gefühl hat der Händler handelt nicht korrekt).

@Thanatos: wie kommst du auf Amazon?

#.kFk schrieb:
Ich hatte das gleiche mal bei meinem MP3 Player ... den hatte ich bei REAL gekauf und dann auf Garantie zurückgebracht. Die Firma gabs allerdings nichtmehr und da wurde mir auch kein voller Kaufpreis mehr erstattet.
Was hat denn dein Händler auch mit der Garantie zu tun die ein mittlerweile pleite gegangenes Unternehmen ausgegeben hat?
Kann es sein das hier einige Garantie und Gewährleistung gehörig durcheinanderbringen?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Thanathos
Damit meinte ich auch nicht, dass er die Platte direkt weiterverkauft. Aber er könnte sie noch immer verbauen... also Möglichkeiten gibt es immer ;-)
 
Du bist in der Gewährleistungspflicht des Händlers. D.h. er ist verpflichtet dir gleichwertigen Ersatz zu leisten, kann allerdings darauf bestehen dass du Beweist dass der Mangel bereits zum Auslieferungszeitpunkt bestanden hat.
Wird ein Normaler Händler nicht tun, aber jemand der schon probiert dich mit 25€ abzuspeisen....
 
@Nasenbär : das war im Bezug auf das lazsniper 4 tage vorablauf sein Geld auf Heller und Pfennig wieder bekommen hat , das ist damit gemeint .


@gEexTaH : ja , das ist richtig , ich koennt ja jetzt was sagen was K&M macht , aber dann kauft keiner mehr dort Rechner :D
 
@gEexTaH : ja , das ist richtig , ich koennt ja jetzt was sagen was K&M macht , aber dann kauft keiner mehr dort Rechner :D

Ich warte seit knapp 4 Monaten auf meine austausch HD oder Ersatz in vorm von Geld bei CSV. Da scheinen sich die Händler also nichts zu nehmen.

Ich fahre da Morgen letztmalig vorbei und dann gehts ab zum Anwalt, wenn da nichts fruchtet.
 
Es ist aber auch vollkommen egal. WD gibt auf alle Festplatten eine mehrjährige Garantie. Ich gehe mal davon aus, dass die Platte nicht runtergefallen ist oder einmal in Cola getaucht wurde. Jeder Festplattenhersteller schickt im Regelfall innerhalb von ein paar Wochen Ersatz.

Aus diesem Grund solltest Du Dir noch einmal die Garantiebedingungen von WD anschaun, ausdrucken und dem Händler (Arlt) Feuer unterm Hintern machen. Diese Vorgehensweise ist eine absolute Frechheit.
 
Ich finde es komisch das der Händler überhaupt 25€ zahlen will. Soll das Kulanz sein? Die Beweispflicht liegt ja eigentlich beim TE. Wäre interessant zu erfahren was WD überhaupt gemacht hat. Wenn du denkst die wollen dich verarschen dann verlange mal die Platte zurück ist ja noch dein Eigentum. Allerdings weiß ich nicht wie WD dann reagiert, schliesslich hatten die das Produkt ja schonmal da.
Ich würde erstmal den Händler fragen was WD gemacht hat (Platte wieder zurückgeschickt, Ersatz geliefert oder was weiß ich) und wie die auf 25€ kommen.

@Thanathos:
Erzähl doch mal,mein Bild von K&M ist eh schon düster.
Wollte in einer Filiale mal eine 4GB SD Karte haben (durfte keine SDHC Karte sein, da Kamera das nicht unterstützt.) Hab also eine gekauft, zu Hause ausprobiert ging natürlich nicht, war eine SDHC (stand auf der Verpackung nirgends drauf nur auf der Rückseite der SD-Karte in Mini, was man von außen nicht sieht). Wollte also umtauschen gegen eine SD, sagt der Typ kann ernicht machen, da er die ja nicht mehr verkaufen kann (Blisterverpackung halt) und ich die ja in Augenschein genommen habe bevor ichs gekauft habe. Außerdem war auch in seiner Software nichts zu erkennen das es eine SDHC ist. Ich habe ihn dann darauf hingewiesen dass ich ja eine SD Karte verlangt hatte, stieß aber auch taube Ohren.
Da bin ich dann einfach mal etwas lauter geworden dass auch alle anderen Kunden diese Praktiken mitbekommen. Da wurde er dann ganz kleinlaut und hat mir sofort eine SD Karte gegeben.
Seit dem kaufe ich da auch nicht mehr ein.
 
Den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie begreift leider fast kein Mensch.

Fakt ist, die Gutschrift kann der Händler so geben, wenn er vom Hersteller auch nichts anderes bekommen hat. Die Gewährleistung sagt aus, dass der Händler von seiner Seite gewährleistet, dass der gekaufte Artikel zum Zeitpunkt der Auslieferung frei von Mängeln war. Diese Gewährleistungspflicht gilt 2 Jahre. Nach 6 Monaten allerdings kehrt sich die Beweislast um , (was auch nicht mehr als richtig ist, wenn einem nach 6 Monaten noch nicht aufgefallen ist, dass der Artikel bei Kauf defekt war wirds halt eng...) Ab da MUSS der Käufer beweisen (z.B. via Gutachten), dass der Artikel zum Zeitpunkt des Kaufes bereits diesen Schaden hatte.

In den ertsen 6 Monaten tauscht der Händler also das Produkt sofort und schickt es danach ein, macht von der Herstellergarantie gebrauch und verkauft den Ersatz dann einfach wieder weiter.

Nach den ersten 6 Monaten ist der Händler nicht mehr automatisch zu Eratz verpflichtet.
Aus diesem Grund dauern ab diesem Punkt Garantiefälle auch länger in der Bearbeitung, da diese ab da in der Regel zuerst eingeschickt werden, um die Herstellergarantie zu nutzen.

Gibt der Hersteller dann eine Gutschrift, geht diese an den Kunden. - fertig.

Alles rechtens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben