(Afaik
Auch nächtliches Duschen bei Schichtsdienst z.B. ist erlaubt. Grundsätzlich ist eine 'normale/übliche' Nutzung komplett abgedeckt. Das man Kindern beibringt nicht ab 6 Uhr morgens schreiend herumzurennen: Definitiv.
Aber im Altbau kann auch eine normale Nutzung bei Kindern schon störend sein. In dem Fall hat man als Mieter unten drunter schlicht Pech und muss sich arrangieren oder umziehen. Ist doof, aber nun einmal so.
Aber im Altbau kann auch eine normale Nutzung bei Kindern schon störend sein. In dem Fall hat man als Mieter unten drunter schlicht Pech und muss sich arrangieren oder umziehen. Ist doof, aber nun einmal so.