Zinssatz bei Onlinebetrug?

xplay888

Lt. Commander
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Juli 2008
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Hallo,
ich wurde bei Ebay um einen Artikel betrogen. Seit 6 Monaten ist mein Geld weg.
Der beschuldigte ist ermittelt worden und wird wohl das Geld zurück zahlen.
Nur was ist mit dem finanziellen Schaden, der mir durch das Fehlen des Geldes entstanden ist?
Hat jemand wegen einem solchen Fall ein Verfahren gehabt und kann aus erster Hand berichten wie das zivilrechtlich aussehen könnte?
Der Betrag ist unter 100€, aber ich bin echt sauer und würde ihn wenigstens für die Zinsen gerne haftbar machen.
 
Nimm mal 10% pro Jahr an, dann willst du wegen 5 Euro nen Aufriß machen? Betrag unter 100 Euro ... ginge es um tausende Euro, dann hättest du einen echten Verlust gehabt.
 
Ich glaube war irgendwas mit 5% über dem Basiszinsatz (aktuell Basiszinssatz seit dem 01.01.2012: 0,12 %)
Also PillePalle was dir da entgangen ist
 
Wie die anderen beiden schon richtig sagten, es lohnt sich nicht. Möglich ist aber sowas schon. Im übrigen sei froh das du das Geld überhaupt wiederbekommst, es gibt genug die sich allein nur über ihr Geld freuen würden und die Zinsen ihnen egal wären.
 
Ich würde es eher anders versuchen, das kommt aber darauf an, was du gekauft hast.

Wenn du z.B. ein Gerät gekauft hast, welches für die (ich sage einfach mal ne Zahl) 50€ die du bezahlt hast, nicht aufzutreiben ist, dann kannst du den Verkäufer um die Ausgleichsumme bringen. Sprich wenn das Gerät 300€ kostet, du für 50€ gekauft hast, dann kannst du die Ausgleichsumme fordern.

Frag hier aber lieber nochmal xyn und Doc, die haben da mehr Ahnung von bevor ich mich hier blamiere ;) . Die Zinsen wie oben erwähnt, bei 5% Zinsen im Jahr und daher 6 Monate sind es 2,5%. Das macht um die 1-2 Euro, da würde ich drüber wegsehen.
 
Guckt der TE z. Bsp. hier, falls er nicht selber so richtig anteilig 5,12%/Jahr von Schuldsumme X ausrechnen kann. Die so ermittelte Summe einfach mit auf die Rückforderungssumme zu einem selber gewählten Stichtag (z. Bsp. 31.5.2012) aufschlagen und dann noch die weiter auflaufenden Tageszinsen benennen.
Am Anfang sollte es ein einfacher Brief/Fax/eine Mail genügen, bei Nichtreaktion dann ein Einwurfeinschreiben (2,05€) und falls dann immer noch nichts passiert ein Mahnbescheid als meine Empfehlung.
 
Cool, das Einschreiben ist teurer als die Zinsforderung :D

Es ist in dem Fall klar - wie auch schon gesagt und von ThomasK_7 erläutert wurde: Möglich ist eine Zinsforderung, aber bei "unter 100 Euro" völlig unsinnig.
 
Danke, das hat mich weiter gebracht.
Sicher weiß ich, dass es bei so niedrigen Forderungen eigentlich unsinnig ist. Es geht da aber ums Ego.
Ich hab mir vor 2 Monaten gesagt: Wenn ich es wieder kriege, dann bin ich froh und lasse die Sache ruhen.
Vor 2 Monaten bekam ich nämlich einen Anruf von der örtlichen Polizei des beschuldigten und mir wurde mitgeteilt, dass der beschuldigte nicht der Ebayverkäufer (logitechprodukt, leicht ersetzbar und eh im preis gefallen) nicht gleich dem beschuldigten sei. Es wurde ein Konto eines Freundes (?) angegeben auf das ich überwiesen hatte und dieser wusste angeblich nicht von dem das Geld war.

Jedenfalls hab ich Freitag nach den zwei Monaten und fehlendem Geld nochmal rund 2 Stunden (!) Zeit investiert mir die Aktenzeichen. und Vorgangsnummern geben zu lassen und bei der Polizei (60K Einwohner Dorf) etwas auf den Putz gehauen und erwarte Dienstag einen Rückruf, weil die Akte laut Staatsanwaltschauft schon im Archiv liege und das Verfahren eingestellt worden sei!

Da ich juristisch interessiert bin und mein Ego ein Problem hat, wenn es das Gefühl vermittelt bekommt zwei mal für dumm verkauft worden zu sein, wären mir auch 0,12% von ~28€ (darum geht es) genug. Der Punkt ist nur, dass die meisten so etwas nicht durchziehen, obwohl sie das Recht hätten. Ich glaub ich will nur einen Entschuldigung und etwas Reue. Nicht vor zwei Wochen, aber vor zwei tausend Jahren hätt' ich eine zwar pädagogisch nicht vertretbare, aber immerhin körperliche Strafe gefordert.

@Fu Manchu + Xyn:
Solche Posts mit Halbwissen gehören vllt in ein Selbsthilfe Forum, aber ich hatte gedacht explizit nach Wissen und eigenen Erfahrungen gefragt zu haben. Meinungen und die Bildung einer Moral übernehme ich um Zusammenspiel mit meinem Ego dann schon selbst.

@4naloCannibalo
Danke. "Basiszinssatz" ist schon mal eine gut verwendbare Vokabel.

@Onkelhitman
Danke, super Idee und freundliche subtile Einschätzung.

@ThomasK_7
Das ist super um es zu sehen. Es wären rund 0,83 €. Das Problem: Ich hab die Adresse nicht! Ich musste also mit Spatzen auf Kanonen schießen, indem ich eine Anzeige gemacht habe. Die Adresse bekomme ich (glaube ich!) nur, wenn ich zivilrechtlich gegen den Beschuldigten vorgehe und ein Anwalt Akteneinsicht erlangt. Aber für sowas sollte es doch eine Beratung geben, für den unwissenden Bürger!

@Heretic Novalis
Danke für das Wort "Zinsforderung", da finden sich einige weiterführende Links und Urteile!
 
Was erwartest Du denn von dem Rückruf der örtlichen Polizei bzw. was hat man dir in Aussicht gestellt?
Wenn das Verfahren eingestellt ist, kannst Du "auf den Putz hauen" wie Du willst. Die Staatsanwaltschaft hat nunmal selbst, wenn objektiv eine Straftat tatbestandsmäßig erfüllt ist, das Recht Strafverfahren ohne weitere Auflagen einzustellen (s. §§153ff. und 170 StPO). Hier eine Übersicht dazu.

Wenn der Betrag tatsächlich so gering war, ist eine Einstellung wg. Geringfügigkeit durchaus denkbar. Oder der Freund war nicht zu ermitteln bzw. es lagen keine ausreichenden Beweise gegen ihn vor, so dass das Verfahren gegen den Accountinhaber wg. §170 eingestellt und eben kein neues ggn. den Freund "eröffnet" wurde.

Der Rest, Schadenersatz, deine Zinsen etc., ist Zivilrecht und da sind es die zeitlichen, wie finanziellen Mühen, angesichts der vorliegenden "Geringfügigkeit", nicht wert (meiner Meinung nach).


Tante Edit(h) sagt:
Btw
Nicht vor zwei Wochen, aber vor zwei tausend Jahren hätt' ich eine zwar pädagogisch nicht vertretbare, aber immerhin körperliche Strafe gefordert.
Gut, dass wir nicht mehr vor 2000 Jahren leben und Du nicht über Strafen zu entscheiden hast. Unser deutsches Strafrecht kennt zum Glück mehr Faktoren bei der Strafe als Sühne und Rache.

Weiterhin
Aber für sowas sollte es doch eine Beratung geben, für den unwissenden Bürger!
Ja gibt es. Und die nennt sich Rechtsanwalt. Kostenlos ist sie aber nicht.. Ansonsten: Verbraucherzentrale. Wobei dir vermutl. beide genau das Gleiche, wie ein Großteil der User hier, raten werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
xplay888 schrieb:
@Fu Manchu + Xyn:
Solche Posts mit Halbwissen gehören vllt in ein Selbsthilfe Forum, aber ich hatte gedacht explizit nach Wissen und eigenen Erfahrungen gefragt zu haben. Meinungen und die Bildung einer Moral übernehme ich um Zusammenspiel mit meinem Ego dann schon selbst.

Wieso Halbwissen?
Die haben doch Recht. Nur weil die zwei nicht eine fachkundige Antwort gegeben haben, unterstellst du denen ein Halbwissen? Eher haben die zwei eine logische Antwort gegeben, im Bezug auf 100€.

Übrigens wenn du unbedingt Wissen haben möchtest, dann wende dich an Fachleuten, aber lieber kostenlos Wissen kriegen als zu bezahlen und dann noch dazu Frech sein......Klasse:rolleyes:
 
Er hat eine Frage gestellt und es ist m.E. sein gutes Recht andere darauf hinzuweisen, wenn sie komplett am Thema vorbei schreiben.

Jeder Fünftklässler und damit auch sicherlich über 50% der Nutzer hier können sich denken, dass bei einem Betrag von 100,- keine dreistellige Zinssumme zusammenkommt, danach war aber nicht gefragt.

Er wollte wissen, ob für die geschuldete Summe Zinsen berechnet werden dürfen und darauf ist bisher lediglich Thomas halbwegs fundiert eingegangen.

Deswegen sei hier soviel mitgeteilt:

Verzugszinsen kann der Gläubiger verlangen, wenn der Schuldner in Verzug ist.

Wann das der Fall ist, steht in § 286 BGB, dass dann Verzugszinsen verlangt werden können in § 288 BGB, die Berechnung wiederum ergibt sich aus § 247 BGB.
 
Was erwartest Du denn von dem Rückruf der örtlichen Polizei bzw. was hat man dir in Aussicht gestellt?
Der Beamte sagte, dass er sich drum kümmern würde und mit der Gegenseite sei soweit alles klar.
Wie gesagt, ich hab das zum ersten Mal und kann mir kaum vorstellen, dass man so leicht damit durch kommt. Weil wenn das Verfahren so leicht eingestellt wird, dann gewinnt man den Eindruck, dass man es genau so tun kann um seinen Schaden wieder gut zu machen.
Sollte es eingestellt worden sein, gibts noch genug Rechtsmittel für eine Wiederaufnahme, da mache ich mir wenig sorgen. Weiß nicht, ob eine Anzeige wegen Strafvereitlung
oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde dann reicht, aber wenn sich da jemand wehrt...

@Doc Foster
Vielen vielen Dank!
 
Sollte es eingestellt worden sein, gibts noch genug Rechtsmittel für eine Wiederaufnahme, da mache ich mir wenig sorgen. Weiß nicht, ob eine Anzeige wegen Strafvereitlung
oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde dann reicht, aber wenn sich da jemand wehrt...

Davon hingegen würde ich absehen, das macht in der Tat keinen Sinn und geht v.a. nicht sinnvoll ohne Anwalt.

Wichtig für den Käufer ist zunächst, dass er sein Geld zurück erhält.
 
Wie Doc Foster schon gesagt hat, das macht keinen Sinn!
Und zwar vor allem weil nach deinen derzeitigen Schilderungen eine Einstellung die logische rechtliche Konsequenz ist. Du würdest dich wundern wie viele Verfahren vor dt. Gerichten eingestellt werden. Auch, wenn das den meisten Geschädigten (sowie vermutlich der Polizei) nicht passt.
 
xplay888 schrieb:
...@Fu Manchu... aber ich hatte gedacht ...

nein, hattest du nicht.

Sonst hätten dich deine Überlegungen zu dem Schluss gebracht, das bei 100 Euro auf ein halbes Jahr selbst große Prozentwerte keinen Wert erzeugt hätten, der es lohnend erscheinen lässt, das man Foren, Behörden und sich selbst in Bewegung setzt, um jemanden "für die Zinsen haftbar zu machen". Du wolltest jemanden für diesen Kleckerbetrag haftbar machen und behauptest nachgedacht zu haben? Das ist doch gelogen! Aber wie du selbst schreibst, du warst echt sauer und deine Emotionen gingen mit dir durch, das wäre dann die Wahrheit.
 
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